Der S21-Tunnelbrand und seine Folgen für den Brandschutz

Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, auf der 461. Montagsdemo am 15.4.2019

Liebe Mitstreiter,

letzten Mittwoch hat´s jetzt auch im S21-Tunnel gebrannt – das unfertige Stuttgart 21 hat sozusagen schon mal eine Feuertaufe erlebt, sechs Jahre vor Fertigstellung und Inbetriebnahme.

Aus der Rettungszufahrt beim Wagenburgtunnel quollen am Mittwoch während des Feierabendverkehrs dichte schwarze Rauchschwaden; die Bewohner des Kernerviertels wurden aufgefordert, Türen und Fenster geschlossen zu halten, Lüftungs- und Klima-Anlagen sollten abgestellt werden, um das Einsaugen von Brandrauch zu vermeiden. Gleichwohl beeilten sich offizielle Stellen zu verkünden, zu keinem Zeitpunkt habe irgendeine Gefahr für die Bevölkerung bestanden; der Messtrupp der Feuerwehr habe keine erhöhten Werte in der Umgebungsluft feststellen können. So stand es in der Zeitung.

Was war geschehen? Den Berichten zufolge ist in Wangen im S21-Tunnel eine Betonspritzmaschine ausgebrannt; vermutlich infolge eines technischen Defektes. Doch wie konnte die Maschine überhaupt in Brand geraten sein?  Hydrauliköl und Dieselkraftstoff haben – anders als Benzin – Zündtemperaturen von weit über 200 °C; eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein Kurzschlussfunke  reichen dafür nicht aus. Da muss also schon etwas Größeres gewesen sein. Die wirkliche Ursache werden wir wohl nie erfahren. Warum war die Rettungswache der Tunnelbau-Unternehmen nicht sogleich zur Stelle, um den Brand schon in der Entstehung zu bekämpfen? Stattdessen entwickelte sich ein Großbrand, der den ganzen Tunnel stark verraucht hatte. Der Brandrauch zog durch die rund fünf Kilometer lange Tunnelröhre Richtung Innenstadt und trat aus der 40 Meter höher liegenden Rettungszufahrt am Wagenburg-Portal aus. Zeitungsberichten zufolge konnten sich die im Tunnel befindlichen 40 Arbeiter unverletzt in Sicherheit bringen – glücklicherweise! weiterlesen

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„Nur ein toter Fisch wird vom Strom fortgetragen“

Nichts Böses ahnend ... oder O Santa Justizia!

Eigentlich hatte Ernest nicht damit gerechnet, festgenommen zu werden, als er an jenem Samstag wieder einmal mit zwei anderen Aktivist(inn)en auf dem Dunantsteg beim Neckartor mit Plakaten und Bannern „Heute Giftstaub Alarm!“ gegen die Feinstaub-Misere protestierte. Zwar hatte er schon eine Aufforderung zum Antritt einer Ersatzhaftstrafe wegen Verstoß gegen das Demonstrationsmeldegesetz erhalten (wir haben darüber berichtet). Aber dass er nur zwei Tage nach seiner Verurteilung die nächste Haftstrafe antreten sollte ... Sonst hatte Justizia sich ja immer alle Zeit der Welt gelassen – diesmal schien sie es recht eilig zu haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Verhaftung

Da die Beamten keinen Haftbefehl dabei hatten und ihn anscheinend nur zufällig bei seinem Protest entdeckten, wurde er nach der Festnahme zuerst in die Polizeiwache Hahnemannstraße gebracht. Vorher begleiteten sie ihn nach Hause, damit er noch einige notwendige Dinge mitnehmen konnte.

„Es war schon kurios“, erzählt Ernest. „Der Beamte wollte auf keinen Fall vor der offenen Wohnungstür warten. Er verfolgte mich auf Schritt und Tritt, ließ mich nicht aus den Augen, als ob ich vor ihm Reißaus nehmen könnte. Augenscheinlich befürchtete er eine “Verfolgungsjagd über die Dächer von Stuttgart“. In der Hahnemannstraße wies man ihn in eine Zelle ein, wo er übernachten musste, um erst am nächsten Tag in die JVA gebracht zu werden. Eine fürchterliche Nacht stand Ernest bevor: Nur mit einer dünnen Decke versehen, musste er sich auf ein bettähnliches schwarzes Plastikgestell, dessen Unterlage am Körper klebte, hinlegen. „Das allein war schon eine Tortur“, meinte Ernest. Man muss sich die Zellen vorstellen, um nachzuvollziehen, was es bedeutet, dort einzusitzen: Ein relativ kleiner Raum, grau-weiß, mit Bett. Das Fenster vergittert. Abgeteilt durch eine Betonwand der Toiletten-Abtritt: eine Mulde mit Loch und Wasserspülung. Das „Geschäft“ muss man jeweils im Stehen erledigen. Am nächsten Morgen wurde er dann in die JVA Stammheim gebracht. Auf ein Frühstück hatte er vorher dankend verzichtet. weiterlesen

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„Stuttgart 21, Die Anstalt und die Rolle der klassischen Medien“

Montag, 15. April 2019, 19:30 Uhr, WKV Stuttgart

5 Jahre DIE ANSTALT - es werden ausgewählte Themenbeiträge der politischen Kabarett-Sendung „Die Anstalt“ gezeigt und im Anschluss u.a. mit Dietrich Krauß, Joe Bauer und Cornelia Lanz diskutiert. Diese drei lesen zur Buchvorstellung aus "Die Rache des Mainstreams an sich selbst " (Dietrich Krauss, Hrsg.), musikalische umrahmt von David Stützel

Im Buch zum 5. Geburtstag schreiben Macher und Mitstreiter, Fans und Kritiker über das Phänomen Anstalt. Mit Max Uthoff, Claus von Wagner, Dietrich Krauß, Mely Kiyak, Norbert Blüm, Gabriele Krone-Schmalz, Hans Hoff, HG Butzko, Joe Bauer, Cornelia Lanz u.v.a. erschienen im Westend Verlag.

Eintritt: 6 € – Karten können im VVK beim Württembergischer Kunstverein erworben werden.

Mehr Infos: http://m.zufluchtkultur.de/news/mo-15-04-2019-19-30-uhr-wurttembergischer-kunstverein-buchvorstellung-die-rache-des-mainstreams-an-sich-selbst/

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S21-Tunnelbrand vom 10.4.2019: Fragen über Fragen türmen sich auf

Die Gemeinderatsfraktion SÖS-LINKE-PluS stellt einen umfangreichen Antrag zum Brand einer Betonspritzmaschine und schreibt:

Der Brand vor zwei Tagen in einem im Bau befindlichen S-21-Tunnel hätte eigentlich gar nicht passieren können. Auch ein ICE-Brand ist - gemäß einer früheren offiziellen Einschätzung der Bahn - eigentlich nicht möglich. Unbegrenzter Optimismus bis hin zu Naivität scheinen Voraussetzung von Großprojekten zu sein.

Neben den Fragen nach entstandenen Schäden am Tunnelbau mit finanziellen und zeitlichen Folgen interessiert uns, welche kurz- und langfristigen
Gefahren durch emittierte Giftstoffe entstehen. Ferner, ob das Tunnelbau-Unternehmen seiner - per Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen - Verpflichtung nachgekommen ist, eine sogenannte "Rettungswehr" zu stellen. Wenn die Brandstelle tiefer als 200 Meter im Tunnel liegt, ist die sogenannte „Grubenwehr“ zuständig, die mitsamt Ausrüstung vom Auftragnehmer für den Tunnelbau zu stellen ist.

Die städtische Feuerwehr ist während der Bauzeit nur für die ersten 200 m Tunnel zuständig. Als sie am 10.4.2019 zum Brand ausrückte, konnte sie - laut Presseberichterstattung - allerdings zunächst wegen der starken Verrauchung nicht zur Brandstelle im Tunnel gelangen.

Der Antrag mit dem Titel "Wie gefährlich war das Brandgeschehen im S-21-Tunnel am 10.4.2019?" enthält 22 Fragen. Wir haben ihn hier als PDF-Datei verlinkt.

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Nach S21-Tunnelbrand: Brandrisiken endlich ernst nehmen!

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 11.4.2019

Nach S21-Tunnelbrand: Brandrisiken endlich ernst nehmen!

Nach dem gestrigen Brand in einem der S21-Tunnel hat das Aktionsbündnis in einem Schreiben an die Verantwortlichen der Stadt appelliert, sich endlich ihrer Verantwortung für die extremen Brandrisiken des Projekts zu stellen.

Am 11. November des Vorjahres hatte das Aktionsbündnis den Gemeinderäten, dem Brandschutzbeauftragten und OB Kuhn, vertreten durch seinen Stellvertreter Schairer, ein Brandschutzgutachten mit für das Projekt desaströsen Ergebnissen übergeben. Die zugesagten Antworten stehen seit 5 Monaten aus.

Der gestrige Brand im Tunnel zwischen Obertürkheim und Hauptbahnhof, der erst nach einem sechsstündigen Großeinsatz der Feuerwehr gelöscht werden konnte, war für das Aktionsbündnis Anlass für einen erneuten Weckruf an die S21-Verantwortenden Politiker*innen.

Außerdem verlangt das Aktionsbündnis umgehend Informationen zum Unfallhergang, dem Feuerwehreinsatz und den Gründen für den vorzeitigen Abgang des für S21 verantworlichen Brandschutzbeauftragten der DB.

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Brand in S21-Tunnel am Neckar – Rauch in Stadmitte

Mittwoch, 10. April 2019, ab Nachmittag

  • s. Parkschützer-Blog https://www.parkschuetzer.de/statements/204171
  • Im Stuttgarter Tunnel Obertürkheim ist am Mittwochnachmittag eine Betonspritzmaschine in Brand geraten. Nach Angaben der Polizei wurde niemand verletzt. Allerdings ist der Rauch durch den fünfeinhalb Kilometer langen S21-Tunnel bis zum Verkehrsknotenpunkt Gebhard-Müller-Platz in der Stuttgarter Innenstadt gezogen. Der Brand wurde am Abend gelöscht.

Menschen, die im Tunnel waren, hätten sich selbstständig in Sicherheit bringen können. Die Feuerwehr sei mit rund 60 Einsatzkräften vor Ort gewesen, so ein Feuerwehrsprecher. Der Einsatz sei langwierig gewesen, weil die Rettungskräfte rund 700 Meter in den Tunnel hinein mussten. (Quelle: SWR)

  • Eine Betonspritzmaschine hat am Mittwochnachmittag in einer Tunnelröhre des Bahnprojekts Stuttgart 21 gebrannt. Die Feuerwehr war mit 60 Einsatzkräften vor Ort.

Stuttgart - Beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 hat es am Mittwoch in einer Tunnelröhre gebrannt. Verletzt wurde niemand, wie ein Feuerwehrsprecher am Abend sagte. Eine Betonspritzmaschine war nach den Angaben aus bislang ungeklärter Ursache in Brand geraten. Menschen, die im Tunnel waren, hätten sich selbstständig in Sicherheit bringen können. Die Feuerwehr sei mit rund 60 Einsatzkräften vor Ort gewesen.

Der Einsatz sei langwierig gewesen, weil die Rettungskräfte rund 700 Meter in den Tunnel hinein mussten, sagte der Feuerwehrsprecher. Betroffen war eine Tunnelröhre vom Hauptbahnhof Richtung Ober/Untertürkheim. Der Brand sei gelöscht worden.

Rauchentwicklung bis zum Wagenburgtunnel

Durch das Feuer war es auch beim Wagenburgtunnel und beim Gebhard-Müller-Platz zu starken Rauchentwicklungen gekommen. (Quelle: StN)

(5 Fotos zeigen Massen von Feuerwehrautos - sehr beruhigend gedacht.)

  • NINA-Warnung (s.u.)

Im Bereich des Gebhard-Müller-Platzes in der Stuttgarter Innenstadt kommt es aufgrund eines Brandes zu einer Verrauchung.
Vorsorglich bitten wir Sie Klima- und Lüftungsanlagen abzuschalten und Fenster geschlossen zu halten.

NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) ist eine vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Verfügung gestellte App für Smartphones, die dazu dient, der Bevölkerung wichtige bzw. dringende Warnmeldungen zukommen zu lassen. Sie ist Teil des MoWaS und die erste App, die zur Warnung der Bevölkerung in ganz Deutschland entwickelt wurde. (wikipedia)

 

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Die 461. Montagsdemo am 15.04.2019

Die 461. Montagsdemo findet am 15. April 2019 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Ab 18.40 Uhr beginnt der Demozug, ausgehend vom Schlossplatz über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) in Richtung Arnulf-Klett-Passage, weiter nach rechts in die Schillerstraße (in Fahrtrichtung), weiter zum Gebhard-Müller-Platz, nach rechts in die Konrad-Adenauer-Straße, weiter bis auf den Gehweg zum Versammlungsbereich, dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22; "Der S21-Tunnelbrand und seine Folgen für den Brandschutz"
  • Harry Stürmer, Bürgerbewegung Satorralaia aus Donostia-San Sebastian; "Ein weiteres unnützes Großprojekt"

Mto: Wut, Witz, Widerstand!
Musik:
Jürgen Gutmann, Gitarre und Gesang
Moderation:
Susanne Bödecker, Bündnis Recht auf Wohnen" und
„Mieterinitiative Zuffenhausen"

Ein Kommentar

Video der 460. Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 am 08.04.2019

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https://www.youtube.com/watch?v=BDNSHDHfKsk&feature=youtu.be

Dank an Eberhard Linckh!

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Die Bahn darf aus S21 ohne Rechtsbruch aussteigen. Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau – was folgt daraus?

Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, auf der 460. Montagsdemo am 8.4.2019

Seit zwei Wochen liegt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau, zu der Frage vor: Muss die Deutsche Bahn AG das Projekt Stuttgart 21 noch bauen, nachdem die Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro längst gewaltig überschritten ist und ein neuer Finanzierungsvertrag nicht zustande kam?

Hier das Ergebnis des Gutachtens und die Folgerungen daraus:

  1. Das Ergebnis lautet:
  • Der Finanzierungsvertrag zu S21 vom April 2009 verpflichtet die Projektpartner bei Überschreiten der vorgesehenen Kostenobergrenze nur dazu, Gespräche aufzunehmen. Diese „Sprechklausel“ bezweckt nicht nur den Austausch von Informationen, sondern auch die Einigung der Vertragspartner. Scheitern die Gespräche, schließt der Vertrag die Regeln aus, die für die Zeit bis Jahresende 2009 eine genaue Aufteilung der Kosten und den „qualifizierten“ Projektabschluss vorsehen. Sonst wird nichts festgelegt. Daraus schließt Prof. Kramer methodisch durch ergänzende Vertragsauslegung, dass der Finanzierungsvertrag von 2009 jetzt „ausgelaufen“ und niemand mehr zum Weiterbau und zur Vollendung von S21 verpflichtet ist. Und auch allgemeine gesetzliche Gründe ermöglichen den Umstieg von S21.
  1. Maßgebliche Rechtsgründe der Vertragsauslegung:
  • Die Sprechklausel will den Konsens der Gesprächspartner bewirken. Auffällig schweigt sie indessen zu der Frage, was geschehen soll, wenn die Gespräche – wie hier – scheitern. Deshalb zählt der sonstige Vertragsinhalt.
  • So besteht die vertragliche Durchführungspflicht (§§ 3,4 FinVe) als gemeinsame Aufgabe für alle Partner, auch für die DB AG, nur mit genau begrenzten Beiträgen, nicht unbegrenzt. Weiter gilt, dass für die DB AG unkalkulierbare Risiken zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu beachten sind (§ 2 Abs. 2 S.1FinVe).
  • Die Kostenfragen sind sonst sehr ausführlich geregelt (§§ 6ff.), insbesondere auch, weil in § 8 Abs. 3 des FinVe festgelegt ist, wer welche Kostenanteile am Risikopuffer zu tragen hat. Dieselbe Vorschrift schafft im Absatz 4 mit der Sprechklausel – für den Fall des Scheiterns der Gespräche – dagegen keinerlei Kostenfolgen. Dies ist als bewusste Entscheidung der Vertragspartner zu verstehen (GA S. 9). Verlaufen die Gespräche – wie hier – zur Durchführung und Finanzierung des Projekts erfolglos, widerspräche eine Pflicht zur weiteren Fortführung des Projekts sowohl dem bloßen Verweis auf die Gesprächspflicht als auch dem zentralen Maßstab zur Wirtschaftlichkeit (GA S. 11 f.). Folglich endet mit dem Scheitern des Konsenses die Pflicht zur Vollendung des Projekts, d.h. die Vertragspflichten zur Durchführung des Projekts sind „erledigt“. Auch Mehrkosten von S21 muss allein tragen, wer sie verursacht.
  • Nach dem Rechtsgutachten führt auch die gewaltige Überschreitung der Kostenobergrenze des Projekts von 4,5 auf derzeit 8,2 Milliarden Euro nicht dazu, dass die „Geschäftsgrundlage“ des Vertrags wegfällt, weil den Vertragspartnern gerade für diesen Fall anvertraut wurde, ob und wie sie sich auf einen neuen Finanzierungsvertrag einigen. Die Bahn kann dann daher Mehrkosten des Projekts nicht gerichtlich auf die Projektpartner abwälzen, solange sie zur anteiligen Übernahme von Mehrkosten nicht bereit sind.

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Ernest vorzeitig aus der Haft entlassen!

11.26 Uhr: Gerade erfahren wir, dass Ernest vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Details folgen.

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Mietwohnungsbau jetzt statt Stuttgart 21

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 5.4.2019

Mietwohnungsbau jetzt statt Stuttgart 21
Alternative „Neue Prag“

Mit Stuttgart 21 verbaue sich die Stadt im wörtlichen Sinne städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Chance einer zeitnahen Entlastung des Miet-Wohnungsmarkts, so Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz im Vorfeld der am 6. April geplanten Mietendemo (www.mietendemo-stuttgart.de). Die immer als Jahrhundertchance verkaufte Bebauung des Rosensteinquartiers („B-Areal“) sei umweltpolitisch unverantwortlich. Sie behindert den nächtlichen Luftaustausch, der angesichts der Kessellage der Stadt, ihrer miserablen Luftqualität und steigender Durchschnitts-Temperaturen lebenswichtig ist[1]. Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Klimakatastrophe mute der Plan, der auf eine großflächige Bodenversiegelung innerstädtischer Flächen hinausläuft, wie aus der Zeit gefallen an.

Wenn der Grüne Baubürgermeister diesen Anachronismus mit dem Hinweis kleinzureden bemüht ist, S21 werde nun mal „kein Energie-Plus-Bahnhof.“, so markiert dies einen Tiefpunkt grüner Glaubwürdigkeit[2]. Wenn Stuttgart 21 je fertig gebaut würde und alle oberirdischen Gleise und Überbrückungsbauwerke demontiert, die Böden saniert wären, ist (nach heutigen Stand) mit einem Baubeginn erst ab 2031 zu rechnen. Wer bei der jetzigen Lage auf dem Wohnungsmarkt mit solchen Zeiträumen rechnen muss, streut den Bürger*innen Sand in die Augen.

Deutlich zeitnäher und umweltverträglicher können bis zu 1000 neue Wohnungen entstehen, wenn der fatale Weiterbau von S21 gestoppt und auf einen Umstieg orientiert wird. Auf dem sogenannten C-Areal, einem 12 ½ Hektar großen Areal zwischen Pragfriedhof und Nordbahnhof, das derzeit noch für die S21 Baulogistik genutzt wird, könnte ein neues Stadtquartier entstehen. Im Konzept UMSTIEG21 ist mit einem Test-Entwurf eine erste Vision vorgestellt worden, wie dieses neue Viertel, die „Neue Prag“, aussehen könnte: www.umstieg-21.de/4-staedtebauliche-chance.html

2027 wird die Stadt die internationale Architektur-Welt zu Gast haben. Anlass ist der 100. Jahrestag der Internationalen Bauausstellung auf dem Weißenhof 1927. Dann wird die Stadt die Wahl haben, sich auf internationaler Bühne entweder mit einem sinnlosen und klimaschädigenden Großprojekt zu blamieren oder zu zeigen, dass man aus Fehlern auch lernen kann und mit einem Musterbeispiel nachhaltigen und sozial verantwortlichen Wohnungsbaus auf dem C-Areal brillieren. Eine solche Konversion21 könnte die Architekt*innen-Avantgarde, die Medien und das interessierte Fachpublikum ähnlich beeindrucken wie es seinerzeit die Weißenhofsiedlung tat.

[1] Die stadtklimatische Bedeutung des Gleisvorfelds belegt der Stadtklimaatlass der Abteilung Stadtklimatologie des städtischen Umweltamts: www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?klima_s21_grundlagen_kap4.1

[2] „Energie einzusparen, ist nicht das zentrale Thema dieses Bahnhofs“, so Pätzold weiter auf die Frage nach der Klimaneutralität von S21/ StZ vom 07.02.2019

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Besuch bei Ernest im Gefängnis – ein Kurzinterview

Ernestine bei der Feinstaub-Aktion

Ernest, unermüdlicher Mitstreiter und Aktivist gegen Stuttgart21 und   f ü r  Umstieg21, wird am kommenden Sonntag, 7. April um 10 Uhr, aus der Haft in der JVA Stammheim entlassen. Ernestine, Aktivistin und Mitglied bei den SeniorInnen gegen Stuttgart 21, hat ihn dort besucht. In einem Kurzinterview berichtet sie darüber:

Ernestine, wie geht es Ernest ?

E.:  Soweit ganz gut. Diesmal hat er eine Einzelzelle und auch seine Ruhe! Er ist ganz guter Dinge und ich glaube, dass er die Restzeit auch einigermaßen hinter sich bringen kann. Froh sind aber alle, dass er aus Protest keinen Hungerstreik gemacht hat.

Wie hat es mit der Vereinbarung des Besuchstermins geklappt?

E.:  Für mich hat das eine Bekannte übernommen. Aber das war ziemlich schwierig. Erst wollte man einen Termin erst in 14 Tagen „gestatten“. Aber nach dem Hinweis, dass er da ja nicht mehr dort wäre, wurde ein Termin morgens um 6.30 Uhr (!) „vorgeschlagen“. Nach einigem Hin und Her, hat aber dann doch der Wunschtermin am 1. April geklappt.

Und wie war das Prozedere, bis du Ernest gesehen hast?:

E.:  Oh je. Das hat gedauert!!! Und man wird nicht vor dem Anmeldetermin reingelassen. Erstmal musste ich in eine kleine Kabine und dort meine Taschen, Mantel, Schlüssel usw. ablegen. Und dann wird man abgetastet, ob nicht irgendwo irgendwas verborgen ist. Ich bin mir wie beim Arzt vorgekommen. Schwierigkeiten habe ich auch mit dem Schließsystem gehabt, wo dann die ganzen Sachen hineinkommen. Eine Besucherin hat mir aber dann dabei geholfen. Sonst hätte ich schon länger gebraucht. Nach einer mindestens halben Stunde „Vorarbeit“ konnte ich dann das Besuchszimmer betreten. Dort sind mehrere Abteilungen mit Tischen. Die Tische, an denen „Sträfling“ und „Besucher“ sich gegenüber sitzen,  sind auch noch durch eine Glaswand abgetrennt. Nur zur Begrüßung und beim Abschied kann man sich umarmen.

Und wie ist der Besuch abgelaufen?

E.:  Zuerst einmal: Er hat sich sehr über meinen Besuch gefreut. Angezogen war er in Gefängniskleidung: Blaue Hose, roter Pulli und nagelneue Schuhe. Wie gesagt, er hat eine Einzelzelle. Und ich glaube, es geht ihm ganz gut. Aber er ist bestimmt froh, wenn er wieder „draußen“ sein kann. Seine Familie bestimmt auch! Aber schon eine komische Situation mit dieser Glaswand. Die drei Wärter*innen, die den Raum bewacht haben, waren zum Glück zurückhaltend und haben sich unterhalten. Und es waren auch noch andere Besucher bei anderen Sträflingen da. Und die Zeit ging schnell rum. Wir haben nicht so viel von den Gründen, weswegen er in Haft ist, gesprochen. Da war auch keine Zeit dazu. Aber Ernest lässt sich nicht unterkriegen. Das merkt man ihm schon an.

Hat er auch Post von den S21-Gegnern bekommen?

E.:  Ja, einige Briefe und Karten. Die werden aber immer gesammelt, und er bekommt sie schubweise. Und das dauert dann eine Weile.  Ich glaube aber,  dass er durch diese Solidarität Kraft bekommt, die Strafen zu ertragen. Ich soll auch noch alle unseren MitstreiterInnen von ihm grüßen.

Und wann darf er wieder raus?

E.:  Also genau am Sonntag, 7. April, um 10 Uhr! Ich werde ihn auf jeden Fall dort abholen. Und er wird sich ganz bestimmt freuen, wenn andere auch zur Begrüßung da sind!

Für alle, die Ernest abholen wollen:

Sonntag, 7. April, 10 Uhr, JVA Stammheim, Asperger Str. 60, 70439 Stuttgart.

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