Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, auf der 530. Montagsdemo am 21.9.2020
Liebe Mitstreiter,
jetzt wird der Brandschutz für S21 vor Gericht verhandelt – der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat die mündliche Verhandlung meiner Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt wegen der 18. Planänderung auf Mittwoch nächste Woche, den 30.9., angesetzt – ausgerechnet auf den 10. Jahrestag des „Schwarzen Donnerstags“. Die Klage wurde im April 2018 eingereicht – vor 2 ½ Jahren!
Immerhin wird der unzureichende S21-Brandschutz jetzt doch vor Gericht verhandelt – was das Eisenbahn-Bundesamt und die Bahn unbedingt verhindern wollten und deshalb beantragt hatten, die Klage gar nicht erst zuzulassen. Rechtsanwalt Schütz von der DB Projekt Stuttgart-Ulm schrieb dazu ans Gericht: „Der Kläger ist nicht i. S des §42 Abs.2 VwGO klagebefugt. Er ist quivis ex populo, der sich zum Wahrer eines Gemeinwohlbelanges aufschwingt.“
Noch krauser geht´s wohl nicht! Ich soll nicht klagebefugt sein, weil es um die öffentliche Sicherheit geht, von der ich sehr wohl betroffen bin – meine Klage stützt sich auf Grundgesetz Art. 2 „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wer hätte hier überhaupt klagen dürfen? Eine Verbandsklage gibt es nicht; Umweltverbände können nur wegen Verstöße gegen Naturschutzbelange klagen: So hebelt man in unserem Rechtsstaat das Grundgesetz und die vielbeschworene Bürgerbeteiligung gleich wieder aus – Politik nach Gutsherrenart! Arroganz der Macht!
In meiner Klage beanstande ich zunächst die viel zu steilen Fluchttreppen an den Bahnsteigenden mit viel zu schmalen Stufen als ungeeignet und unzulässig. Man kann auf den nur 26 cm breiten Stufen nicht voll auftreten, sondern nur „trippeln“, was sehr unsicher ist, noch dazu in der Aufregung eines Fluchtgeschehens. Stolpert auch nur einer, reißt er alle anderen mit sich. Die Bahn hält damit ihr eigenes Regelwerk nicht ein; dieses fordert als Regelbreite für Treppenstufen bei Neubauten 31 – 33 cm und eine Stufenhöhe von 16 cm – hier sind aber 19 cm Stufenhöhe geplant. Bei Einhaltung des Regelwerkes würden die Fluchttreppen-Ausgänge mitten in der Heilbronner Straße liegen! Das geht natürlich nicht – und zeigt einmal mehr den ganzen S21-Planungsmurks. weiterlesen