Der Autor des nachfolgenden Textes, Christoph Strecker, ist Richter a. D. und Mediator.
www.christoph-strecker.eu
Stand: 13.6.2011
I. Verpflichtung aus der Schlichtung?
Am 14. Juli will die Bahn das Ergebnis ihres „Stresstests“ präsentieren. Eine Diskussion über die Bewertung der Ergebnisse ist erkennbar nicht beabsichtigt; denn die Bahn will wesentliche Großaufträge schon am Tage darauf, dem 15. Juli, vergeben und nicht etwa die weiteren Schritte von irgendeiner Diskussion über die Bewertung der Ergebnisse des „Tests“ abhängig machen. Damit macht sie die Präsentation zu einer bloßen Formalie, von der inhaltlich nichts abhängt.
Wie in meinem Text „Heiner Geißlers Zauberspruch“ ausgeführt (nachzulesen auf der Homepage der Parkschützer), hat die Schlichtung nicht mit einem für beide Seiten in irgendeiner Weise verbindlichen Ergebnis geendet. Die abschließende Stellungnahme von Heiner Geißler stellt nicht mehr als dessen Meinung dar. Als „Schlichterspruch“ hätte sie erst durch die Annahme der Beteiligten Verbindlichkeit erlangen können. Daran aber fehlt es.
Zwar hat Geißler am Ende versucht, die Kompromissbereitschaft beider Seiten auszuloten und hieran auch wohl seine Empfehlungen orientiert. Er weist darauf hin, dass beide Seiten zwei bestimmte Maßnahmen für notwendig halten; eine förmliche Zustimmung beider Seiten zu seinen Vorschlägen liegt aber nicht vor.
Nun haben sich allerdings beide Seiten seither so verhalten, als habe die von Geißler formulierte, abschließende Stellungnahme für sie eine gewisse Verbindlichkeit. Darin könnte eine Selbstbindung liegen, sich nach der von Heiner Geißler geäußerten Meinung richten zu wollen.
Solch eine faktische Bindung würde dann für beide Seiten gelten. Sollte die Bahn sich nicht – oder nur teilweise – daran halten, würde sie dadurch diese Selbstbindung aufkündigen.
Entsprechend würde auch die Bindung für das Land entfallen.
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