Vor dem Landgericht Stuttgart fand am Dienstag (12.07.2011) die Fortsetzung des Verfahrens gegen einen der Baggerbesetzer vom 30.08.2010 statt.
Damals war einer der Bagger, der den Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs abreißen sollte, besetzt worden. Dem Angeklagten wird deshalb von der Staatsanwaltschaft Hausfriedensbruch vorgeworfen. Das Urteil des Amtsgerichts lautete auf 30 Tagessätze à 10 Euro. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt und war mit seinem (neuen) Verteidiger, der das Mandat erst kurz zuvor übernommen hat, vor dem Landgericht erschienen.
Wegen der ihm erst am Vortag zugegangenen Akten sei die Zeit zu kurz gewesen, so der Verteidiger, um sich mit dem Fall ausreichend intensiv zu befassen sowie ggf. weitere Recherchen anstellen zu können, die für eine ordentliche Verteidigung seines Mandanten notwendig seien. Er stelle daher u.a. den Antrag, hierfür weitere Zeit zur Verfügung gestellt zu bekommen, auch um verschiedene für ihn noch ungeklärte Dinge klären zu können. Außerdem benötige er Zeit, um die jetzt hinzu gekommene Nebenakte einzusehen. OStA Häußler hatte zuvor beantragt, dass man dem Verteidiger von Seiten des Gerichts durch Unterbrechung der Verhandlung für eine Stunde Zeit dafür geben solle, damit er sich diese Akten vor Ort durchsehen könne. Dies lehnte der Verteidiger ab und berief sich auf sein Recht, hierfür ausreichend Zeit haben zu dürfen.
Daraufhin zog sich der Vorsitzende Richter Gless zusammen mit den beiden Schöffen zur Beratung zurück und verkündete kurze Zeit später, dass die Verhandlung vertagt werde und der Verteidiger das Recht erhalte, die Originalakten einsehen zu dürfen. Außerdem wolle er, der Richter, bis dahin auch klären, auf welchem Flurstück genau der Bagger gestanden hat, um so u.a. festzustellen, wer zu diesem Zeitpunkt berechtigt bzw. befugt war, Strafantrag auf Hausfriedensbruch zu stellen.
Die Veröffentlichung dieses Berichts erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Wolfgang Rüter. Vielen Dank!