Juristen erstatten Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn wegen des Verdachts des besonders schweren Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch
Mehrere Rechtsanwälte und Richter aus dem Arbeitskreis der Juristen zu Stuttgart 21 haben heute bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen die im Jahr 2009 Verantwortlichen der Deutschen Bahn erstattet.
„Es besteht der Verdacht, dass das Land und die Stadt Stuttgart beim Abschluss des Finanzierungsvertrages von Angehörigen der Deutschen Bahn betrogen wurden“, erklärte der frühere Strafrichter Axel Tschorn. Die Deutsche Bahn hatte im Finanzierungsvertrag und in der Pressemitteilung vom 02.04.2009 erklärt, dass die Baukosten 3,076 Mrd. € betragen würden und eine Kostensteigerung über eine Milliarde Euro „unwahrscheinlich“ sei. „Nach unseren Recherchen besteht der Verdacht, dass die Deutsche Bahn schon damals mit einer Kostensteigerung von über einer Milliarde Euro gerechnet hat und ihre Angaben zu Baukosten und Risiken daher falsch waren“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. weiterlesen