Über Ministerpräsident Kretschmann steht im aktuellen Stern:
Er kämpfe auch weiter gegen S 21, aber es seien nun mal "Verträge da, es handelt sich um komplizierte Rechtsfragen, auf die es leider kein einfaches Ja oder Nein gibt". Man müsse in der Politik, so der 63-Jährige, einfach akzeptieren, dass "es keine Gewähr dafür gibt, dass man all seine Ziele erreicht".
Doch in der Süddeutschen Zeitung äußert sich Verfassungsrechtler Hans Meyer wie folgt:
Seit einer Grundgesetzänderung 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben bezahlen. Die Verträge zur Finanzierung für Stuttgart 21 sind deshalb null und nichtig.
Das ist aber keine neue Erkenntnis, sondern "nur" die erneut thematisierte Erkenntnis aus dem Rechtsgutachten, das die Grüne Landtagsfraktion selbst im Herbst 2010 in Auftrag gegeben hatte. Interessant, wie schnell der Ministerpräsident dieses Gutachten vergessen hat. Damals wetterte Kretschmann noch mit deutlichen Worten gegen die Mappus-Regierung:
Kretschmann, der auf die möglichen verfassungsrechtlichen Probleme schon vor Jahren hingewiesen habe, kündigte an, die Landesregierung mit einer parlamentarischen Initiative mit der Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsvereinbarung zu konfrontieren.
Und Kretschmann weiter:
"Die Zahlungen des Landes sind verfassungswidrig, der Finanzierungsvertrag nichtig. Falls die Grünen nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung tragen, werden wir die Zahlungen sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Mit uns wird es keine Fortsetzung des Verfassungsbruchs geben."
Herr Ministerpräsident Kretschmann, stehen Sie zu Ihren Aussagen und zu Ihrem Gutachten von vor der Wahl! Handeln Sie jetzt so, wie Sie es im Herbst 2010 angekündigt haben!