Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einen Antrag auf Wiederherstellung des Baustopps am Grundwassermanagement von Stuttgart 21 gestellt.
Stuttgart. Der BUND hält die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes, den Baustopp der „Stuttgart 21“-Baustelle im Schlossgarten eigenmächtig wieder aufzuheben, für nicht akzeptabel. Mit der Anordnung eines sogenannten Sofortvollzugs hatte sich das Eisenbahn-Bundesamt am 28. Oktober über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Oktober hinweggesetzt. „Das Eisenbahn-Bundesamt überfährt wie ein außer Kontrolle geratener ICE in Höchstgeschwindigkeit einen Beschluss des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg“, kommentierte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes, den Beschluss des VGH Baden-Württemberg unbeachtet zu lassen und den Sofortvollzug für die Bauarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten anzuordnen.
Man müsse akzeptieren, dass die geltenden Gesetze dem Eisenbahn-Bundesamt grundsätzlich die Möglichkeit geben, den Sofortvollzug anzuordnen, obwohl es selbst den Antragsgegner in dem Gerichtsverfahren vor dem VGH vertritt. „Umso mehr hat das EBA jedoch die Pflicht, selbstständig die Gesamtsituation abzuwägen und mit Blick auf die Umstände zu agieren“, so Brigitte Dahlbender.
Am 5. Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof einem Antrag des BUND in Sachen Schlossgarten aufschiebende Wirkung weiterlesen →