Rede von Steffen Siegel, Schutzgemeinschaft Filder, auf der 612. Montagsdemo am 16.5.2022
1994 – vor 28 Jahren – kamen einige ältere Herren auf die hirnrissige Idee, einen stolzen, funktionstüchtigen Kopfbahnhof durch einen schiefen, unterdimensionierten Darmbahnhof zu ersetzen, mit all den ständigen Verstopfungen, die einem Darm eigen sind, und sie beschlossen, die Gäubahnzüge von Zürich nach Stuttgart auf der dafür nicht ausreichend dimensionierten S-Bahntrasse durch Filderortschaften zum Flughafen fahren zu lassen.
Flughafenchef Fundel jubelte – das könnte ihm ja bis zu 1,5 Mio. mehr Fluggäste pro Jahr bescheren. Eine Mobilitätswende, wie sie unsere Enkel zwingend bräuchten, sieht allerdings ganz anders aus.
Und dann, 8 Jahre später, 2002, wurden die dazugehörigen Filderpläne zur Planfeststellung eingereicht. Das EBA lehnte das Ansinnen immer wieder konsequent als „nicht genehmigungsfähig“ ab. Nach weiteren 8 Jahren, 2010, erließ dann der von Bahnfragen relativ unbeleckte Minister Ramsauer eine eigenartige Ausnahmegenehmigung für diesen Schwachsinn auf Schienen, allerdings mit einer Befristung bis 2035. Diese Befristung wurde vor kurzem im Handstreich aufgehoben. Dagegen klagt die Schutzgemeinschaft Filder, bisher ohne Ergebnis.
Und so versuchte man mit dem Schlichter Heiner Geißler unseren Zorn abzumildern. Gut, er sagte einiges Richtige, z.B. die Gäubahn müsse „funktionstüchtig an den Hauptbahnhof angeschlossen werden“. Nur sagte er eben in seinem schlichten Schlichterspruch auch: „Die Gegner von Stuttgart 21 haben mit dem Kopfbahnhof 21 eine durchaus attraktive Alternative, es gibt jedoch ganz konkrete Nachteile. Der am schwersten wiegende Nachteil liegt darin, dass ... keine Planfeststellungen, also Baugenehmigungen vorliegen. Für Stuttgart 21 dagegen gibt es eine Baugenehmigung, und dies ist …gleichbedeutend mit einem Baurecht.“
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