Dieses gelbe Trikot ziehe ich mir gerne an!
Zur Geschichte: mir wird als Fußgängerin folgende Ordnungswidrigkeit am 15. 02. 2012 (Parkräumung) zur Last gelegt: mich nicht aus einer öffentlichen Versammlung entfernt zu haben, obwohl diese Versammlung aufgelöst wurde. Ich habe ganz bewusst keinen einzigen Fuß vor den anderen gesetzt. Der Stadt Stuttgart lege ich zur Last: Stadt- und Kulturzerstörung.
Dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, die Antwort darauf: "Sehr geehrte Frau .. Sie haben gegen den Bußgeldbescheid ... Einspruch eingelegt, ohne ihn zu begründen. Zuvor erhalten Sie nochmals Gelegenheit weiterlesen