Prozessbeobachtung und Kommentar von Petra Brixel
Freispruch! Man glaubt ja nicht, dass es dieses Wort im Zusammenhang mit S21-Prozessen auch noch gibt. Aber am gestrigen Mittwoch, 7. November 2012, geschah das „Wunder“. Nein, es war keine Einstellung mit oder ohne Auflagen, es war schlicht ein Freispruch in einem Wagenburgtunnel-Prozess.
Zuvor hatten der Beschuldigte S., sein Rechtsbeistand Jänicke und Richter Dr. Stolle in einem über lange Strecken spannenden Verfahren die Vorkommnisse in der Nacht des 21. Januar 2012 vor dem Wagenburgtunnel detailliert nachvollzogen. Drei Zeugen wurden zur Wahrheitsfindung und Erhellung der formalen Vorgänge befragt: Der Polizist, der S. in jener Nacht von seinem Versammlungsort am Gebhard-Müller-Platz abgeführt hatte, jener andere Polizist, der für die Durchsagen aus dem Lautsprecherkraftwagen zuständig war und Herr C., der Vertreter des Amtes für öffentliche Ordnung, der in jener Nacht die Allgemeinverfügung verfasst und an die Polizei übermittelt hatte.
Dem Beschuldigten S. war ein Bußgeldbescheid zugegangen mit der Beschuldigung „Ihnen wird zur Last gelegt, am 21.01.2012 um 23:10 … als Fußgänger folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie haben sich nicht unverzüglich aus einer öffentlichen Versammlung entfernt, obwohl diese … aufgelöst wurde.“ Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, was die Grundlage zu dem heutigen Verfahren war. weiterlesen