Das letzte Verfahren gegen die Fußgänger wurde eingestellt
Gut ein Jahr nach der Räumung des Mittleren Schlossgartens enden die Verfahren gegen die Versammlungsteilnehmer mit einer faustdicken Überraschung. Mit schriftlichem Beschluss beendete die Richterin die Hauptverhandlung. Es fand bereits zuvor ein Termin statt, und nun wurde die Weiterführung abgesagt. Die Entscheidung geht zu Lasten der Staatskasse. Die schlichte Begründung lautet: "Unter Berücksichtigung der sich bislang aus der Akte ergebenden Gesichtspunkte erscheint eine Ahndung der Tat nicht geboten."
Allen Widerständigen wurde dieselbe Tat zur selben Zeit auf Basis der gleichartig zusammengestellten Akten vorgeworfen. Daraus strickte das Amt für öffentliche Ordnung zusammen mit der Abteilung Staatsschutz der Polizei über 80 Bußgeldbescheide. Davon wurden 26 vor dem Amtsgericht verhandelt: In allen wurde bisher zu 100 Euro und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Zum Teil waren dazu zwei Verhandlungstage nötig; der Stellvertreter des Polizeipräsidenten musste ebenso zu einer Aussage bemüht werden wie der Leiter des AföO. Nun haben die argumentativen Verbiegungen ein Ende; offenbar konnte man keine weiteren "Beweise" für die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns finden.
Am 19.6.2012 begannen die Verfahren. Die unhaltbaren Behauptungen in den Ermittlungsakten wurden ständig durch die Anklagebehörde mit "neu aufgetauchten Dokumenten" nachgebessert. Die eklatanten Widersprüche weiterlesen