FlügelTV: Modernes Netz – Verkehrsinfrastruktur, die BaWü vorwärts bringt

Am 15. April fand eine Vortragsveranstaltung im Haus der IG Metall statt, eingeladen hatte der "Branchenausschuss Bahnindustrie in der IG Metall". Diese hochkarätig besetzte Veranstaltung unter dem Titel "Modernes Netz - Verkehrsinfrastruktur, die Baden-Württemberg vorwärts bringt" hat FlügelTV komplett mitgeschnitten, wir präsentieren Ihnen hier die Videos. Beide Redner - Prof. Weibel und Prof. Bodack - hatten zuvor auch auf der 168. Montagsdemo gesprochen.

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170. Montagsdemo am 29.4.

Die 170. Montagsdemo am 29. April 2013 findet ab 18 Uhr auf dem Stuttgarter Marktplatz statt. Ab 18:35 Uhr Demozug durchs Kernerviertel, Schwabenstreich vor dem Umweltministerium am Kernerplatz, siehe Karte unten. Anschließend Offenes Mikrofon am Kernerplatz.

Ab 17:45 Uhr Raddemo vom Feuersee zur Montagsdemo.

Redner:

  • Sabine Leidig, MdB LINKE und Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags
  • Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22: Wussten Sie schon ...? Blaue Rohre widerrechtlich verlegt

Motto: Stuttgart 21: Merkel will's, keiner braucht's, keiner zahlt's
Musik: David Stützel
Moderation: Klaus Hemmerle, Schauspieler und Regisseur


170. Montagsdemo auf einer größeren Karte anzeigen

Für Ortsunkundige: Vom Hbf. kommen Sie folgendermaßen zum Marktplatz:

  • Bus 44 Richtung Westbahnhof bis "Schlossplatz" (Kurzstrecke)
  • S-Bahn (alle Linien) bis "Stadtmitte", Ausgang Büchsenstraße (Kurzstrecke)
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Stuttgart 21: Das Bundesverfassungsgericht verschließt die Augen vor Grundrechtsverletzung!

Pressemitteilung WikiReal.org:

Stuttgart 21: Das Bundesverfassungsgericht verschließt die Augen vor Grundrechtsverletzung!

Am 17.04.2013 beschloss das Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung des BVerfG, Begründung), die Verfassungsbeschwerde eines Anwohners gegen die im Zuge des Baus von Stuttgart 21 bevorstehende Enteignung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dieser Beschluss ist nicht nachvollziehbar und zeigt ein fragwürdiges Rechtsverständnis des obersten Gerichts. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, dass die Argumente seines Eilantrags, die die Planrechtfertigung des Projekts in Frage stellen, vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim nicht gewürdigt worden waren.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seinen Beschluss wesentlich mit dem Argument:

"Ob die Voraussetzungen für eine solche Aufhebung im konkreten Fall vorlagen, ist in erster Linie eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts, die nur in engen Grenzen verfassungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich sind [...]. Für eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts ist hier nichts ersichtlich."

„Es ist erschütternd, dass das oberste Gericht ohne Begründung lediglich behauptet, eine Grundrechtsverletzung sei »nicht ersichtlich« und dabei die detaillierte Begründung in der Beschwerde übergeht. Insbesondere die entfallene Planrechtfertigung durch den Rückbau der Leistung des Tiefbahnhofs unter den Bedarf hatte schon der VGH nicht gewürdigt. Das Gericht verschließt seine Augen vor dem Grundrechtsverstoß, indem es denselben Fehler wiederholt.“ So Christoph Engelhardt, Initiator des Faktencheck-Portals WikiReal.org.

Der VGH hatte seinerzeit lediglich pauschal darauf verwiesen, dass ein möglicher planerischer Missgriff schon in seinem Urteil von 2006 thematisiert worden wäre. „Die jetzt neu vorgelegten Argumente können aber dort, wo sie nachweisen, dass der VGH in 2006 den Leistungsrückbau aufgrund unvollständiger Angaben der Gutachter und eigener Missverständnisse übersah, nicht schon damals berücksichtigt worden sein!“ merkt Engelhardt an, der die Analyse der Planfeststellungsgutachten verfasst hatte.

Der VGH hatte in der Abweisung des Eilantrags anerkannt, dass diese Analyse ein „neues Beweismittel“ darstellt. Gleichzeitig behauptet der VGH ohne Begründung im Einzelnen, dieser Beweis sei nicht „entscheidungserheblich“, es sei dadurch keine „neue Sachlage“ entstanden. Engelhardt: „Das ist nicht nachvollziehbar. Natürlich ist es eine neue Sachlage, wenn sich der Projektnutzen in einen Schaden für die Allgemeinheit verkehrt. Es ist, als würde in einem Mordfall behauptet, die DNA-Spur eines bis dahin nur vage Verdächtigen ist zwar ein neues Beweismittel, liefert aber keine neue Sachlage.

Engelhardt abschließend: „Es ist in einem Rechtsstaat unvorstellbar, dass ein Anwohner enteignet werden soll für einen Bahnhof, der insbesondere auch laut Planfeststellung ein Rückbau auf rund 32 Züge pro Stunde ist. Damit kann der aktuelle Bedarf von 38 Zügen nicht mehr bewältigt werden, ganz abgesehen von dem mit Planfeststellung und Finanzierungsvertrag versprochenen Wachstum von rund 50 %. Die Schaffung eines milliardenteuren Engpasses im Schienenverkehr kann nicht die Basis für Enteignungen sein. Wenn das oberste Gericht nicht beide Augen verschlossen hätte, hätte es festgestellt, dass dies auch »ersichtlich« ist.“

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Weitere Quellen

Pressemitteilung des BVerfG

Begründung des BVerfG 

- C. Engelhardt
"Warum der Rückbau in der Planfeststellung übersehen wurde"

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Vierte Laufdemo gegen Stuttgart 21

Am Samstag, den 11. Mai 2013 beginnt die vierte Laufdemo um 14.30 Uhr am Bahnhof in Stuttgart-Untertürkheim.

Flyer vierte LaufdemoAuftaktkundgebung am Bahnhof Untertürkheim,
erste Zwischenkundgebung zum Thema Neckarunterquerung,
zweite Zwischenkundgebung zum Thema Untertunnelung Lindenschulviertel,
dritte Zwischenkundgebung zum Thema Lärmbelästigung + PFA,
Abschlusskundgebung am Bahnhof Untertürkheim

Die Demo-Route und die Stationen der Zwischenkundgebungen finden Sie unter: http://goo.gl/maps/4VWoC

Das "Infobündnis Zukunft Schiene - Obere Neckarvororte" unterstützt diese Veranstaltung tatkräftig!
Infos: www.wirtemberg.de, Kontakt: zukunftschiene@gmx.de

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Fachgespräch der Bahn zum Juchtenkäfer-Schutz inkl. Exkursion heute, Mi. 24.4.

Heute veranstaltet die Deutsche Bahn ein sogenanntes "Fachgespräch zum Schutz des Juchtenkäfers im Projekt Stuttgart 21". Die Veranstaltung richtet sich laut Bahn ist ausschließlich für die Fachöffentlichkeit gedacht ("Experten und Institutionen").

Die Veranstaltung findet im Turmforum von 10:30 bis 16:30 Uhr statt. Mittags gibt es eine Exkursion ab ca. 13:30 Uhr.

Im Einladungstext heißt es: "Nachdem auch der Aufsichtsrat der Bahn dem Projekt Stuttgart 21 mit seiner Entscheidung neuen Rückenwind gegeben hat, wird die Bahn weiter auf Grundlage des erteilten Baurechts bauen". Deshalb wolle die Bahn nach Ende der kommenden Vegetationsperiode an der Ehmannstraße weitere Bäume fällen. In einigen dieser Bäume waren "Wohnhöhlen und Vorkommen des artenschutzrechtlich-geschützten Juchtenkäfers identifiziert und ein Maßnahmenkonzept entwickelt" worden, heißt es weiter in der Einladung.

Bei dieser Veranstaltung sollen Vorschläge zum Umgang mit der Juchtenkäfer-Thematik zu diskutiert werden, um eine, laut DB, "gute fachliche Lösung zum Erhalt der Population" zu finden.

Im Parkschützerforum gibt es eine Verabredung zum Sonder-Häkelkränzchen: zwischen 13:00 und 15:00 Uhr, Treffpunkt: Ferdinand-Leitner-Steg.

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Rede von Frank Schweizer bei der 169. Montagsdemo

Rede von Frank Schweizer, Netzwerk Kernerviertel, auf der 169. Montagsdemo am 22.4.2013

Blaue Rohre im Kernerviertel

Liebe Freunde des Kopfbahnhofs!

Ich habe heute mal wieder die Gelegenheit, Euch mein Leid zu klagen.

Als Eigentümer, dessen Haus unterfahren werden soll, gebe ich nicht auf, gegen ein unsinniges Projekt zu protestieren und zu agieren. Ich habe aber viele Mitstreiter, die genauso betroffen sind.

Einer von uns hat wieder mal einen Tiefschlag erhalten. Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Beschwerde abgelehnt. Diese Beschwerde wurde eingelegt, weil ein Bewohner aus seiner Wohnung in Zentrumslage wegen des Fildertunnels vertrieben werden soll. Die Beschwerde beruht unter anderem auf der Feststellung, dass Stuttgart 21 auf der Basis falscher Annahmen genehmigt wurde. Vor allem wurde eine Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs veröffentlicht, die zu keinem Planungszeitpunkt jemals zugetroffen hat.

Es muss immer wieder laut gesagt werden: Stuttgart 21 ist ein Rückbau und nichts für die Zukunft.
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Rückschau: 169. Montagsdemo gegen S21 auf dem Stuttgarter Marktplatz

Frank Schweizer - HIER
Jürgen Horan - HIER & HIER
Brigitte Würteles Blech-Circus - HIER & HIER

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Medienberichte 22.-23.4.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
Radio Utopie: “Wie wollen Sie, Herr Schmid, weitere Zahlungen vor der Verfassung rechtfertigen?”
StZ: Leinfelden-Echterdingen: Untersuchungen beginnen trotz Veto des Landes
StZ: Stuttgart 21 CDU: Freude schon, aber  eher verhalten
StZ: Russland-Affäre bei EnBW: Razzia soll Millionenklage abwehren helfen
StZ: Ehemalige IBM-Zentrale in Vaihingen droht Abriss
StZ: Schularten unter einem Dach: Das Kultusministerium bewegt sich doch
StN: Fasanenhof: Erst die Straße, dann die gigantische Bohrmaschine
StN: Wiedereinstieg bei EnBW: EnBW-Deal: Noch ein Gutachten
StN: Staatsanwaltschaft: Gutachten soll Preis beim EnBW-Deal ermitteln

Überregionale Tagesthemen
Spiegel: Marode Gleise: Bahn kämpft mit Mehdorns Billigbauten
BZ: Kritik am Hauptbahnhof: „Ein Makel, der dem Bahnhof ewig anhaftet“
NDS: Uli Hoeneß – der tiefe Fall des „Vater Teresa vom Tegernsee“
Spiegel: Steuerhinterzieher Hoeneß: Merkels Problemfall
DWN: EU will Anbau von Obst und Gemüse in Gärten regulieren
DWN: Merkel-Berater: In spätestens fünf Jahren ist der Euro weg

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Rede von Dieter Reicherter bei der 169. Montagsdemo

Rede von Dieter Reicherter, Richter a. D., auf der 169. Montagsdemo am 22.4.2013

Liebe Freundinnen und Freunde des Kopfbahnhofs,

Alles wird gut! Vielleicht habt Ihr schon mitbekommen, dass Peter Ramsauer ein Handbuch für Großprojekte herausbringen wird. Mir ist es gelungen, schon Einblick in den Entwurf zu erhalten.
Folgende Regelungen sind für uns wichtig:

Mit einem Großprojekt darf erst begonnen werden, wenn alle Genehmigungen rechtskräftig vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Zusätzlich muss feststehen, dass das Großprojekt nicht den Gewinninteressen Einzelner dient, sondern einen volkswirtschaftlichen Sinn für alle macht. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, darf die öffentliche Hand keine Zahlungen leisten. Begonnene Arbeiten sind sofort einzustellen.

So, das war natürlich ein verspäteter Aprilscherz. Aber eigentlich wäre eine solche Regelung genau das, was unsere Republik braucht. Bestehende gesetzliche Bestimmungen helfen offenbar nicht. Erst am vergangenen Freitag tagte wieder der Untersuchungsausschuss unseres Landtags zum EnBW-Deal von Mappus. Völlig zu Recht wurde beklagt, dass Mappus sämtliche Haushaltsvorschriften verletzt hat, so auch das Gebot der sparsamen Haushaltsführung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Es wurde über den Vorwurf der Untreue diskutiert, falls der Wert einer Aktie nur 37 Euro betrug, Mappus aber zum Preis von 40 Euro kaufte.
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Infoblatt: S21-Grundwassermanagement bedroht Stuttgart

Neues Infoblatt: Verrohrt, verbohrt - verantwortungslos - GWM zum Download und weiterverbreiten als PDF HIER
Verrohrt, verbohrt

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S21: RA Ludwig zur bevorstehenden Zwangsenteignung

Zwangsenteignung für den Abriss ©weiberg

Nachfolgend übermitteln wir Ihnen eine Erklärung von RA Bernhard Ludwig, der mit Unterstützung des Aktionsbündnisses die Verfassungsbeschwerde des Eigentümers einer der wegen Stuttgart 21 zum Abriss vorgesehene Häuser eingereicht hatte. Tenor: Das Bundesverfasungsgericht hat sich in seiner jetzigen Entscheidung noch nicht mit den maßgeblichen Einwänden des Klägers befasst, nach seiner Auffassung: befassen müssen. D.h. es hat weder geurteilt über die Frage, ob die gegebene Mischfinanzierung von Stuttgart 21 verfassungskonform ist, noch über die Frage, ob ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum gerechtfertigt ist für den Bau eines Bahnhofs, der eine Kapazitätsverringerung darstellt.

Voraussichtlich wird daher das BVG in der eigentlichen Sache erneut befasst, wenn die Bahn das bisher noch nicht eingeleitete Enteignungsverfahren beginnt.

Erklärung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen den Weiterbau von Stuttgart 21

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.04.2013 beschlossen, die Verfassungsbeschwerde eines Eigentümers einer Wohnung in einem Gebäude, dessen Abbruch der Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 1.1 von "S 21" vorsieht, nicht zur Entscheidung anzunehmen (vgl. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 28/2013 vom 19.04.2013). Der Eigentümer hatte im Sommer 2012 vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zur Verhinderung seiner Enteignung beantragt, weiterlesen

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Medienberichte 19.-22.4.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
StZ: Leinfelden-Echterdingen: Ein Fünkchen Hoffnung bleibt
StZ: Urteil zum „schwarzen Donnerstag“: Geringere Strafe in der zweiten Instanz
StZ: Streit über Böllerwurf hat vorerst ein Ende
StZ: Ein S-21-Gegner soll ins Gefängnis
StZ: Kläger scheitert auch in Karlsruhe
StZ: Verspätungen bei der Deutschen Bahn: Wer ab Stuttgart, Ulm oder Heidelberg fährt, hat es schwer
StZ: Gutachter soll Kaufpreis für EnBW prüfen
StZ: Stadtbahn-Zwischenfall: OB Fritz Kuhn entschuldigt sich bei jüdischem Paar
StZ: Theodor-Heuss-Preis an Cohn-Bendit - Fürsorgliche Vergebung
StN: Polizist in zweiter Instanz verurteilt
dpa: Wohnungseigner scheitert im S21-Streit auch in Karlsruhe
dpa: Wohnungseigner scheitert in Karlsruhe
dpa: Heftige Proteste gegen Ehrung von Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit
SWR: Verfassungsgericht weist Stuttgart-21-Gegner ab
SWP: Wohnungseigner scheitert im S21-Streit auch in Karlsruhe
BVG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbau von Stuttgart 21
FB: CDU und Bahn besichtigen S21 Baugelände

Überregionale Tagesthemen
ots: Großbauprojekte: Erfolg trotz Komplexität? Stuttgart21, Elbphilharmonie, Berliner Großflughafen
SZ: Verspätete Lieferung von ICE-Zügen - Eine halbe Milliarde Euro auf dem Abstellgleis
Welt: Der Ostsee-Tunnel - und die Folgen
FAZ: Es gibt mehr Probleme als Bahnhöfe und Flughäfen
Tagesspiegel: Später Ärger um die BER-Standortfrage
dpa: Nach Boston-Anschlag: Friedrich will Videoüberwachung ausweiten
DWN: Übungs-Stadt errichtet: Bundeswehr probt für den Bürgerkrieg
DWN: SPD: Alle Deutschen sollen ihr Geld zur Bank bringen
NDS: SPD – wohin? Regierungsprogramm und Wahlstrategie 2013
NDS: Konjunkturprognose: Die Welt wird von den Füßen auf den Kopf gestellt

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