Künstlerische Protestaktion vor Staatsanwaltschaft Stuttgart
Stuttgart, den 10. Dezember 2013: Die Menschenrechtsaktivistin und aktive S21-Gegnerin Loubna Forer sorgte am Dienstag, den 10.12.2013 – am Tag der Menschenrechte – ab 11 Uhr mit einer künstlerischen Protestaktion vor der Stuttgarter Staatsanwaltschaft für Aufmerksamkeit: Sie hing als nacktes Opfer einseitiger Strafverfolgung an Ketten am Geländer der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die gesamte Aktion wurde von der Aktionskünstlerin aufwändig inszeniert und war auf eine Stunde begrenzt. Anlass der Aktion ist die skandalöse Anklage und das Urteil gegen die Künstlerin wg. angeblicher Körperverletzung, die jedoch auch der Arzt nicht feststellen konnte.
Die Menschenrechts-Aktivistin Loubna Forer hat am 21. August 2013 wie schon viele Male zuvor vom Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht – mit juristischen Folgen für sie selbst: In einer Masse von trillerpfeifenden und rufenden Demonstranten „begrüßte“ sie Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der Alten Reithalle in Stuttgart. Loubna stand zusammen mit vielen anderen Demonstranten an einer Absperrung und nutzte ein Megaphon, um sich Gehör zu verschaffen. Auf der anderen Seite der Absperrung: Polizei und Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma, die Demonstranten und Kanzlerin voneinander fernhalten sollten. Ganz normaler Demonstrationsalltag in Stuttgart: Laut, aber friedlich.
Für drei der Security-Leute war es jedoch angeblich zu laut. Ausgerechnet Loubnas Megaphon soll ihnen Kopf- und Ohrenschmerzen sowie in einem Fall sogar einen Pfeifton im Kopf zugefügt haben, so die Anklage gegen die 39-jährige Aktivistin. Wenngleich keinem der drei Geschädigten eine Schädigung durch einen Arzt attestiert werden konnte, wurde Loubna dem „Vergehen der Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen gemäß
§§ 223, 52 StGB“ schuldig gesprochen und entsprechend mit einer Geldstrafe belegt (5.12.2013 Amtsgericht Stuttgart). Das einzige Beweisvideo der Polizei zeigt Loubna, wie sie in einer Menge lärmender Demonstranten in ihr Megaphon spricht. Mehr nicht. Beweismaterial in Form von Fotos und Videos, das Loubna zu ihrer Verteidigung anführen wollte, wurden vom Gericht als Momentaufnahmen abgetan.
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