Vortrag: Die Auswertung der Azer-Liste – 1 Chance, 120 Risiken

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FluegelTV: Videos der 206. Montagsdemo

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Montagsdemos: Demofahrplan bis 24.2.2014

Flyer_A6_2014-01-19_Demofahrplan

Diesen Demofahrplan gibt es auch bei der Mahnwache in größerer Stückzahl, falls Sie den Flyer verteilen / auslegen wollen.

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Sprechstunden des AK Jura 2014

Der AK Jura gibt bekannt:
Die Sprechstunde des AK Jura am kommenden Donnerstag,
23. Januar, wird aufgrund privater Verpflichtungen auf Freitag,
24. Januar, ab 14 Uhr verlegt.

Ab Februar 2014 gelten folgende Änderungen:

  • Immer montags ab 14:00 Uhr ist das Telefon des AK Jura (0711 91 27 93 57) bis zur Montagsdemo um 18:00 Uhr erreichbar. Hier können Termine mit Holger Isabelle Jänicke abgestimmt, Termine mit dem AK Jura und allgemeine Anfragen zu straf- und bußgeldrechtlichen Belangen vereinbart werden.

Sybille und Holger Isabelle
AK Jura

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Rede von Dieter Reicherter bei der 206. Montagsdemo

Liebe Demonstrantinnen und Demonstranten,
an der Anrede sollt Ihr schon merken, dass es heute um ein spezielles Thema geht, nämlich um die Zukunft der Montagsdemos. Ich kann und will nur dazu beitragen, ruhig und sachlich die jetzige Situation abzuwägen. Wir müssen alle Meinungen in unserer Bewegung ernst nehmen. Dazu gehört auch ein respektvoller Umgang miteinander. Keiner hat das Recht, den anderen zu bevormunden.

Auch wenn wir untereinander um eine tragfähige Lösung ringen, muss das eine Diskussion unter Freunden sein. Unsere Gegner sind nicht das Demo-Team, das Aktionsbündnis, einzelne Gruppen in der Bewegung, auch nicht Menschen, die tagsüber hart gearbeitet haben und am Montagabend möglichst schnell nach Hause kommen wollen. Unsere Gegner sind vielmehr diejenigen, die ein Wahnsinnsprojekt betreiben und fördern. Unsere Aufgabe ist, Lügnern und Betrügern die Masken vom Gesicht zu reißen und nüchtern und sachlich darüber aufzuklären; ebenso, wenn Verantwortliche ihre Aufgabe nicht erfüllen, seien es Abgeordnete, die sich belügen und täuschen lassen, seien es Amtsträger, die ihren Amtseid und die Verfassung verletzen, seien es Medien, die nicht objektiv berichten.

All diesen Gegnern arbeiten wir zurzeit leider in die Hände. Ihnen ist gelungen, manche von uns wegen Differenzen zum Ort der Demo und zur Zukunft des Aktionsbündnisses gegeneinander aufzubringen und uns in der Öffentlichkeit als Chaoten darzustellen. Damit lenken sie erfolgreich vom eigentlichen Skandal und Chaos, nämlich der Weiterführung des Projekts, ab. Deshalb ärgern wir mit unseren Aktionen und Diskussionen diese Gegner nicht, sondern sorgen bei ihnen nur für Freude. Wer erwartet im Ernst, einen Herrn Schairer zu beeindrucken, der uns schon am 30.9.2010 im Schlossgarten im Stich gelassen hat?
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206. Montagsdemo von oben

Ein erstes Handy-Foto von der 206. Montagsdemo am Urbansplatz.
206.MoDemo_2014-01-20_18-55

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Wider die „Ausschließeritis“ und den Glauben an die eine „richtige“ Aktionsform

Gedanken zu unseren Anti-S21-Aktionen von Martin Poguntke (Theologe gegen S21)

Unsere Vielfalt ist unsere Stärke.
Erhalten wir diese Vielfalt – auch wenn wir dabei mit Aktionen identifiziert werden, mit denen wir nicht identifiziert werden wollen!
Das sollten wir aushalten – um der Sache willen!

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

ich möchte hiermit einen Debattenbeitrag leisten und hoffe, dass ich die Diskussion in unserer Bewegung damit ein wenig bereichere. Ich würde nämlich gerne die Frage der richtigen Aktionsformen bei unserem Widerstand gegen S21 etwas tiefer hängen – und zwar vor allem aus folgendem Grund:

Jede Aktion kann gegen uns gewendet werden

Die gesellschaftlich Mächtigen können jede, wirklich jede unserer Aktionen gegen(!) uns wenden. Als wir am Volksentscheid mitgemacht haben, haben sie ihn manipulieren können und werfen uns nun vor, wir seien undemokratisch. Hätten wir nicht(!) mitgemacht, hätten sie uns unterstellt, wir wüssten, dass wir keine Mehrheit hätten, und wir seien – wiederum – undemokratisch. Blockieren wir die Straßen, sagen sie, wir seien undemokratisch und gewalttätig. Demonstrieren wir unauffällig sagen sie, es gebe uns nicht mehr und wir hätten uns geschlagen gegeben. Weichen wir von dem Demonstrationsweg, den sie uns vorgeschrieben haben, ab, sagen sie, wir seien außerhalb des Rechtsstaats. Folgen wir brav allen Auflagen, schreiben sie gar nicht mehr über uns und verbreiten, es gebe uns nicht mehr. usw. weiterlesen

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Kommentar zu den Baumfällungen im Rosensteinpark

Die Parkschützer verurteilen den massiven Eingriff in den Rosensteinpark, der als FFH-Schutzgebiet unter europäischem Naturschutztrecht steht. Der Rosensteinpark ist außerdem ein wichtiges Naherholungsgebiet in Stuttgart. Der Grüne OB Fritz Kuhn ist dafür verantwortlich, wie schändlich in Stuttgart mit der Natur umgegangen wird, wie die Lebensqualität der Stuttgarter Bürger eingeschränkt wird. Jetzt, wo die Grünen die größte Fraktion und den OB stellen, wäre die beste Gelegenheit für eine moderne Mobilitätspolitik, die nicht auf Umgehungsstraßen setzt sondern auf den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Doch die Grünen setzen lieber Stadtzerstörung für Stuttgart 21 und für noch mehr Straßenbau durch, gegen die sich sich in den Jahren der Opposition berechtigterweise vehement ausgesprochen haben.

Zur geplanten Zerstörung im Rosensteinpark siehe auch die Webseite der Bad Cannstatter gegen S21

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Presseerklärung: Immer noch kein Versammlungsbescheid vom Amt!

Warum kommuniziert Ordnungsamt nur über die Medien statt direkt?

Stuttgart, 20. Januar 2014: Erneut erfahren die Organisatoren der Montagsdemo gegen S21 ausschließlich aus der Zeitung, welchen Demoort das Ordnungsamt verweigern bzw. zuweisen will. Im Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 18.1. heißt es: "Von Februar an werde die Stadt den Marktplatz als Versammlungsort für die Auftaktkundgebungen der Protestversammlungen zuweisen" – eine offizielle Mitteilung darüber oder einen amtlichen Bescheid gibt es bis heute nicht. Bereits im Kooperationsgespräch am 8.1. hatte das Ordnungsamt versichert, den Versammlungsbescheid für die kommenden Monate bis allerspätestens 15.1. zuzustellen. Dies ist bis heute nicht geschehen! Dieses Verhalten des Ordnungsamtes ist äußerst ärgerlich und kontraproduktiv, hier wird offensichtlich auf Zeit gespielt oder es herrscht amtsintern das völlige Chaos. Das Amt weiß genau, dass der organisatorische Vorlauf für eine Kundgebung mehrere Wochen beträgt. Auch Ende November 2013 erfuhren die Demoorganisatoren zuerste aus der Zeitung, dass das Amt den Arnulf-Klett-Platz als Kundgebungsort verbieten will. Statt die Demo-Organisatoren frühzeitig zu informieren, hatte das Amt lieber zuerst die Medien informiert und eine offizielle Mitteilung an die Demo-Organisatoren so lange hinausgeschoben, bis eine sinnvolle Umsetzung der Auflagen schon rein technisch-organisatorisch nicht mehr möglich war.

"Das Ordnungsamt informiert lieber die Zeitungsredaktionen als uns Demo-Organisatoren", sagt Dr. Carola Eckstein, die im Namen der Widerstandsbewegung gegen S21 die Montagsdemos anmeldet. "Trotz der langfristigen Anmeldung verweigert sich das Ordnungsamt jeder vorausschauenden Planung. Der vor fast zwei Wochen versprochene Bescheid für die Montagsdemos der kommenden Monate liegt bis heute nicht vor – nicht einmal für Februar haben wir einen Bescheid! Gleichzeitig informiert das Ordnungsamt die Medien in aller Ausführlichkeit. Wenn das Amt offenbar eine Entscheidung getroffen hat, dann müsste es doch möglich sein, das auch mir in Form eines Versammlungsbescheides mitzuteilen! Was das Ordnungsamt hier tut, ist keine ordentliche Amtsführung, sondern der Versuch, Bürgermeister Schairers politisch motivierte Ablehnung der Montagsdemos mittels Untätigkeit und Planungschaos umsetzen. "

Beim Kooperationsgespräch am 8.1. hatte Amtsleiterin Dorothea Koller inständig versprochen, in Zukunft zuerst die Demo-Organisatoren zu informieren statt als erstes die Medien zu informieren. Auch Versammlungsbescheide für die nächsten Monate wurden zugesagt. Diese Versprechen hat sie nun erneut gebrochen: Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer Samstagsausgabe über den zugewiesenen Demoort, ein Versammlungsbescheid liegt aber bis heute nicht vor.

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Gefahr in Verzug? Richter Gauch erlässt Sicherungsmaßnahmen für 21.01.2014

Zehn Frauen und Männer wegen aktiver Bürgerbeteiligung auf der Anklagebank

14-01-21_kommet zuhauf_ KopieIn dem Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch erlässt das Amtsgericht Stuttgart durch den Richter am Amtsgericht Gauch am 15.01.2014 folgenden

Beschluss

Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung am   21.01.2014 werden   folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordnet:

I.

  1. Zuhörern ist nach Maßgabe des Abschnitts II Zugang zum Verhandlungssaal zu gewähren. Haben so viele Zuhörer Zugang erhalten, wie der Saal an Sitzplätzen fasst, soll weiteren Personen kein Zutritt mehr gestattet werden; jedoch ist sicherzustellen, dass freiwerdende Zuhörerplätze bei Bedarf alsbald wieder besetzt werden können. Anmerkung der Red.: Ist das ein Aufruf zur Besetzung?
  2. Der Sitzungssaal ist eine Stunde vor dem Sitzungsbeginn zu öffnen.
  3. In der ersten Reihe sind sechs Sitzplätze für Vertreter der Presse zu reservieren.
  4. Wenn Personen, die sich am Sitzungstag vor dem festgesetzten Sitzungsbeginn am Eingang für Zuhörer eingefunden hatten, bis Sitzungsbeginn noch nicht eingelassen worden sind, ist der Vorsitzende zu verständigen.

II.

Als Zuhörer wird nur zugelassen, wer

  • keine Gegenstände bei sich trägt, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden, Anmerkung der Red.: beim Landgericht wurden Plüschtiere im April 2012 erst als Wurfgeschosse definiert und dann bis zu einer Höhe von 50 cm, Länge undefiniert, zugelassen, sowie auch das Mitführen von Zeitungen. Wie es sich mit Haushaltsartikeln, die beiläufig auf dem Weg zum Gericht erstanden werden, verhält, keine Ahnung. Gibt es Plüschklobürsten unter 50 cm Höhe?
  • nicht aus sitzungspolizeilichen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen ist.

III.

Die Beamten von Polizeibehörden sind von den unter I. und II. angeordneten Beschränkungen ausgenommen. Ihnen wird das Tragen von Waffen im Sitzungssaal genehmigt.

IV.

  1. Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie Zuhörer zur Sitzung zugelassen.
  2. Den mit Presseausweisen versehenen Journalisten ist ihr Schreibzeug zu belassen. Laptops und Notebooks dürfen benutzt werden.
  3. Ton- und Bildaufnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung im Sitzungssaal und im Gebäude nicht gemacht werden.

V.

Fühlt sich ein Verfahrensbeteiligter oder Zuhörer durch die in dieser Verfügung angeordneten Maßnahmen in seinem ihm nach der Strafprozessordnung oder dem Gerichtsverfassungsgesetz zustehenden Rechten beeinträchtigt, so ist die Entscheidung des Vorsitzenden einzuholen.

VI.

Für die Durchführung Hauptverhandlung wird darüber hinaus angeordnet: Teilnahme von zwei Beamten des Justizwachtmeisterdienstes zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung während des Termins.

Und noch eine Frage steht unbeantwortet im Raum: Zieht OB Fritz Kuhn den Strafantrag zurück?

Eins ist klar: Alle Angeklagten freuen sich riesig über zahlreiche Unterstützung am Dienstag, 21.01.2014, im Amtsgericht Stuttgart!

www.buergerinnen-parlament.de

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Medienberichte 19./20.1.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
StZ: Stuttgart 21: Bäume fallen für Rosensteintunnel
Property Magazin: Stuttgart 21: IHK-Gebäude vor Abriss?
StZ: S21: Unten wird gebohrt – und oben wachsen die Sorgen
StZ: IHK lehnt das Abriss-Angebot der Bahn ab
StZ: Montagsdemo gegen Stuttgart 21: Stadt genehmigt die Route
StZ: Streit im Aktionsbündnis gegen S 21: Linke kritisieren die Grünen
StN: Bahn will IHK-Altbau abreißen

Überregionale Tagesthemen
Handelsblatt: Grubes Zukunft wackelt wegen Pofalla
Börse: 2014 weniger Bahn-Gewinn - Personal-Rochade für Pofalla?
Radio Russland: Deutsche Bahn erwartet 2014 weniger Umsatz und Gewinn
Spiegel: Mappus-Freund Notheis: "Mein Lieber, ich bin stolz auf Dich!"
FAZ: Dirk Notheis: Der Kampf des gefallenen Bankers
StN: EnBW-Affäre: Neue Vorwürfe gegen Gutachter der Staatsanwaltschaft
StN: EnBW-Untersuchungsausschuss: Ex-Ministerpräsident Mappus will Rederecht
PZ: Mappus muss bangen: Waren die EnBW-Aktien überteuert?
StZ: Karriere-Tipps vom Banker: Notheis als Mappus-Flüsterer
StZ: Brisante Protokolle aus Paris
dpa: Staatsanwaltschaft interessiert an Schiedsverfahren Land gegen EDF

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FlügelTV: Rathaus-Veranstaltung „Tunnel unter meinem Haus!“

Siehe dazu auch den ausführlichen StZ-Bericht von Thomas Durchdenwald.

S21: Tunnel unter meinem Haus! 17.01.2014, Gabriele Munk, Begrüssung

Was kommt auf die Betroffenen zu? Dr. Uwe Dreiss

Entschädigung für die Unterfahrung - darf es zweierlei Maß geben? Markus Laiblin

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