Bericht über Gerichtsverhandlung am Amtsgericht am Freitag, 16.5.2014
Sachverhalt:
Am 4. Dezember 2013 hatte in Stuttgart-Wangen die erste „Tunneltaufe“ auf Stuttgarter Stadtgebiet statt gefunden, gefeiert von 250 Gästen aus Politik und Wirtschaft. Entsprechend groß war die Empörung unter den Gegnern von S21 gewesen und mit ca. 400 DemonstrantInnen gab es einen eindrucksvollen Protest.
Die Arroganz der Tunnelbetreiber, gepaart mit göttlichem Segen, hatte auch Annelies H. an jenem Tag „auf die Palme“ gebracht bzw. auf die Ulmer Straße nahe des „Segnungsgeländes“.
Die DemonstrantInnen hatten sich in drei Gruppen aufgeteilt: Eine mit Bannern direkt vor dem Eingang zu den Zelten mit den Honoratioren, eine Gruppe auf dem von der Ordnungsbehörde vorgesehenen Demonstrationsplatz und eine Gruppe auf der Ulmer Straße.
Die 73-jährige Rentnerin Annelies H. wollte während der Demonstration von einer Seite der Ulmer Straße direkt zur anderen Seite wechseln, wobei die Stadtbahngleise zu überschreiten waren, wollte man keinen Umweg an der Ampel machen. Viele andere DemonstrantInnen machten es genauso.
Polizeihauptkommissar U. beobachtete die Gruppe dabei, rief ihr hinter, doch im Trubel von Pfeifen, Tröten und dem üblichen Demonstrationslärm hörte Annelies H. nichts. Auch einen männlichen Demonstranten wollte Herr U. von der Überquerung der Gleise abhalten. Da beide als Letzte der Gruppe sich nicht so zügig bewegten, konnte Herr U. sie ansprechen und ihre Personalien feststellen.
Zum Verfahren:
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