Wie uns berichtet wurde, hat der Obergerichtsvollzieher von Calw einen Haftbefehl gegen Karl Braig aufgrund eines Antrags der Stadt Stuttgart am 30.4.2013 erlassen. Mit mehreren Tagen Erzwingungshaft soll er nun gezwungen werden, seine Verweigerung der Zahlung für ein rechtswidriges Verhalten aufzugeben. Karl Braig ist ein unermüdlicher Kämpfer gegen den Bau des Tiefbahnhofs, aber auch bereit, für das Recht auf Versammlungsfreiheit ins Gefängnis zu gehen. Seine Stellungnahme gegen den Haftbefehl lautet wie folgt:
"Schon seit vier Jahren finden regelmässig Demonstrationen an den Baustellen von Stuttgart 21 statt. So auch am 30.4.2013 und am 16.7.2013, an diesen Tagen am Einfahrtsgelände Kurt–Georg-Kiesinger-Platz und am Wagenburgtunnel Westportal zu S21-Baustellen. Aufgrund dieser Versammlungen wurden von der Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Bussgeldbescheide gegen mich ausgestellt, mit der Begründung, ich hätte Platzverweise bei diesen Demonstrationen von der Polizei missachtet. Wie in dem Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 13.6.2014, wo Gegnerinnen von Stuttgart 21 vor einer Baustelle protestierten, war das Handeln der Polizei, das Aussprechen eines Platzverweises, illegal. Diese Platzverweise sind willkürliche Massnahmen der Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und der Stadt Stuttgart, um die Demonstrantinnen vor den Baustellen los zu werden und verstossen gegen das Grundrecht auf Versammlung. Dieses willkürliche und gesetzwidrige Massnahmen der Polizei und deren Hintermännern wurden in den letzten zwei Jahren immer öfters gegen die Demonstrierende eingesetzt. Nach neuesten Zeugenaussagen von Einsatzleitern der Stuttgarter Polizei bei Verhandlungen gegen S21-Gegnerinnen vor dem Stuttgarter Amtsgericht gab es immer wieder Treffen von Vertretern des Ordnungsamtes, der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums, um Strategien zu entwickeln, wie der Protest gegen S21 eingedämmt werden kann. Dazu gab es ein von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verfasstes Schreiben als Grundlage für das Verhalten der Polizei. weiterlesen