Die Rede von Dipl.- Ing. Hans Heydemann, Ingenieure 22, auf der 243. Montagsdemo

Rostschwindel der Bahn mit Blauen Rohren geht weiter!
Liebe K-21-Freunde!
Wir erinnern uns: am 24.6.2014 hatte dummerweise ein Bau-LKW die Blauen Rohre auf der S21-Baustelle in der Jägerstraße umgerissen – das herausfließende Rostwasser war dem Amt für Umweltschutz unerklärbar; deshalb empfahl man dem EBA, der Bahn eine 2-monatige Überwachung des Wassers auf Eisen und abfiltrierbare (=ungelöste) Stoffe anzuordnen. So wollte man die besorgte Öffentlichkeit wieder ruhig stellen: Seht her, wir tun ja was; wir lassen doch alles überwachen, es hat alles seine Richtigkeit.
Am vergangenen Freitag ist nun diese 2-monatige Überwachung des Wassers in den Blauen Rohren abgelaufen. Wie es heißt, hat die Bahn keinen Rost darin gefunden; der festgestellte Eisengehalt sei gering, das Wasser klar und unbedenklich, die Einleitgrenzwerte wären eingehalten.
Doch in Wahrheit geht das Rosten in den Blauen Rohren unvermindert weiter, das lässt sich durch kein noch so ausgeklügeltes Messverfahren aufhalten! Die Öffentlichkeit wird einmal mehr mit falschen Angaben getäuscht.
Neue, Mitte September von uns entnommene Wasserproben sind keineswegs unbedenklich und klar: sie weisen – wie nicht anders zu erwarten – wiederum hohe Eisengehalte auf; die abfiltrierbaren (ungelösten) Stoffe überschreiten den festgelegten Einleitgrenzwert von 20 mg/l um ein Mehrfaches! Die Stuttgarter Zeitung hat in der Samstags-Ausgabe ausführlich darüber berichtet.
Die Experten der Stadt wollen sich dazu nicht äußern; sie verweisen nur darauf, dass die beprobten Brunnen derzeit nicht in Betrieb seien, bei Wiederaufnahme des Betriebes werde die Zuleitung gespült. Damit aber wird eingestanden, dass die Rohre innen rosten und dieses Rostwasser nicht in den Untergrund eingeleitet werden darf. Warum also dies Herumeiern des Amts für Umweltschutz anstatt die einzig richtige Schlussfolgerung zu ziehen und den Austausch der Rohre zu fordern?
Die Probenahme war vor einem Monat; die Aussage, die beprobten Brunnen seien derzeit nicht in Betrieb, ist also unzutreffend. Die Zuleitungen zu den Brunnen standen unter hohem Druck und waren betriebsbereit, das Einleiten des Rostwassers jederzeit möglich. Ob also von der GWM-Steuerung gerade Wasser in den Brunnen eingeleitet wurde oder nicht, ist unerheblich – in jedem Fall wird die in der Zuleitung anstehende Rostbrühe in den Untergrund eingeleitet. Sauberspülen der Zuleitungen vor den Probenahmen verfälscht den tatsächlichen Zustand und macht die Aussage der Probe zunichte.
Das Amt für Umweltschutz sagt, vor Inbetriebnahme eines jeden Brunnens würde die Zuleitung gespült und das Spülwasser in die Kanalisation oder in die zentrale Aufbereitungsanlage geleitet. Damit wäre derart viel Arbeitsaufwand verbunden, dass das gar nicht glaubhaft ist. Wer überwacht, ob das auch so gemacht wird? Rechnet man je Brunnen nur 1,5 Arbeitsstunden für den Spülvorgang samt Rüst- und Nebenzeiten sowie An- und Abfahrt, so macht das bei weiterlesen →