Die Rede von Dr. Eisenhart von Loeper, Bündnissprecher, Rechtsanwalt, auf der 244. Montagsdemo
Liebe Freundinnen und Freunde,
wir sind nicht klein zu kriegen im Kampf gegen den Irrsinn S 21. Das Projekt ist in die Defensive geraten. Wir sind wieder im Kommen und starten neu in die Offensive. Das Sonderthema „lex S 21“ wird noch bearbeitet. Heute geht es um die offene Flanke von S 21 auf den Fildern und um die Strafanzeige gegen die Bahnmanger. Da sind unsere Eisen im Feuer:
(1) Bei der Filder-Erörterung hat die Widerstandsbewegung durch einige Hundert TeilnehmerInnen, besonders durch den Einsatz bester Fachleute der Schutzgemeinschaft Filder, der Ingenieure 22, des Gutachters Sven Andersen, von Dr. Engelhardt die Bahnvertreter das Fürchten gelehrt. Wolfgang Dietrich vom S 21 -Kommunikationsbüro verschleierte sein Fiasko nur schlecht, als er bemerkte, jetzt sei S 21 gefestigt, denn es waren schwarze Tage für ihn, er stand erschüttert da und erklärte seinen Abgang zum Jahresende. Gratulation.
Und der Bahn-Anwalt Dr. Schütz hat der käuflichen Politik der Mischfinanzierung entgegen- gehalten, die privatisierte Bahn sei vom Grundgesetz entbunden. Das ist das Eingeständnis verfassungswidrigen Handelns. Dann kann die Kanzlerin in das Kleid der Bahn schlüpfen und sich damit am Grundgesetz vorbeimogeln. Welch ein Unsinn, denn Artikel 87 e GG verpflichtet den Bund und die privatisierte Bahn ausdrücklich zum Gemeinwohl und zur Erfüllung der Verkehrsbedürfnisse. Fragen wir: Wo sind die Hüter des Grundgesetzes , wo sind die Justiz, die Gesellschaft, die Medien, die sich über die entgleiste Bahn empören?
Weiter gibt es eine aktuelle Zugabe zur Filder-Erörterung:
Zwei Urteile des VGH Mannheim sind jetzt erst veröffentlicht, die sich auf den Hausabriss Sängerstraße 4 beziehen, die aber für die Filder eine neue Angriffsfläche bieten. Vereinfacht gesagt, lässt das Gericht eine Korrektur formal unanfechtbarer Entscheidungen zu S 21 nicht zu, wenn nur das Hauseigentum zerstört werde. Die unanfechtbare Entscheidung habe nur widerrufen werden dürfen, wenn dadurch schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten seien. Das sei in diesem Sinne erst dann der Fall, wenn anerkannt höchste Rechtswerte des Grundgesetzes, also Leben oder Gesundheit der Menschen gefährdet würden.
Sicher kann man diese relative Geringschätzung des Eigentums kritisieren. Aber die hohe Wertschätzung für Leben und Gesundheit der Menschen gibt uns indirekt eine Steilvorlage für zwingende Konsequenzen auf den Fildern. Hier ist die offene Flanke von S 21, hier schmieden wir das Eisen im Feuer des Wandels. Dort gibt es kein rechtskräftiges Urteil und jeder neue Teilabschnitt von S 21 verpflichtet völlig eindeutig zu neuer Prüfung , ob der Plan gerechtfertigt ist.
Darum habe ich vor vier Tagen auf 14 Seiten anwaltlich für die Schutzgemeinschaft Filder und weiterlesen →