Presseerklärung: Kanzleramt soll vorenthaltene Informationen zu S21 freigeben

Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen S21

Peter Altmaier ist in der Pflicht

Bundesminister Peter Altmaier soll dafür „sorgen, dass der Öffentlichkeit endlich reiner Wein eingeschenkt wird, was im Kanzleramt zwischen Dezember 2012 und März 2013 gelaufen ist“. Dazu aufgefordert hat ihn mit Schreiben vom 16. November 2014 Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

In der Sache geht es um die Einsicht in interne Unterlagen des Amtes, die Aufschluss über die Hintergründe des Weiterbaus von Stuttgart 21 schaffen können. Das Kanzleramt hatte diese Dokumente am 22. August diesen Jahres zwar freigegeben, sie aber „in wesentlichen Teilen geschwärzt und verschwiegen“.

Da die Behörde inzwischen weder auf von Loepers Widerspruch vom 1. September noch auf dessen Mahnung vom 4. November reagiert hat, nimmt der Bündnissprecher nun den Amtschef selbst in die Verantwortung.

Das Argument des Amtes, die geschwärzten Teile beträfen den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, weist der Rechtsanwalt zurück. Vielmehr spiegele sich darin „eine unzulässige Anmaßung exekutiven Handelns aus der Zeit Ihres Amtsvorgängers Ronald Pofalla“.

Am 12. Dezember 2012 und 5. März 2013 hatte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG darüber zu befinden, ob „der Weiterbau von S 21 trotz der um 2,3 Milliarden Euro weggebrochenen Wirtschaftlichkeit noch zu verantworten sei“.

Falls es dabei, so von Loeper, „keinen exekutiven Übergriff auf Vorstand und Aufsichtsrat der Bahn“ gegeben habe, könne das Amt die einschlägigen Dokumente sicher ohne weiteres offenlegen. Zeigten aber die geschwärzten Akten und Pofallas vorenthaltener Terminkalender „bedenkliche Vorgänge“, so müsse – anders als zu Pofallas Zeiten – Altmaiers Bindung an Gesetz und Recht gemäß Grundgesetzartikel 20 Absatz 3 „vorrangig sein gegenüber sachfremden Interessen“.

Da die Rechtslage zweifelsfrei sei, erwartet der Bündnissprecher nun die „Freigabe der vorenthaltenen Informationen“. Denn eine Klage würde das Kanzleramt sicher beschämen.

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FlügelTV: Videos der 246. Montagsdemo vom 10.11.

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Verkehrskollaps droht durch offene S21-Bauweise des Nesenbachdükers

Wagenburgtunnelausfahrt 2014 ©weibergDer Nesenbachkanal unter dem S21-Tiefbahnhof wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt und darf trotz der damit verbundenen massiven Eingriffe in die Verkehrsinfrastruktur durch jahrelange SSB-Sperrungen sowie diverser Umleitungen und Strassensperrungen auf einer wichtigen Verkehrsachse zur Innenstadt gebaut werden.

Mit der 14. Planänderung zum Nesenbachdücker hat die Bahn eine offene Bauweise beim EBA beantragt; ursprünglich sollte unterirdisch gegraben werden (was kostenintensiver für die Bahn gewesen wäre). In dieser Planänderung sehen Umweltverbände und Ingenieure ein hohes Risiko und haben Einwände in Bezug auf geologische Baugrundrisiken sowie der Gefährdung des Stuttgarter Mineralwassers geäußert. Der Düker kommt den mineralwasserführenden Schichten gefährlich nahe wie auch mehrfach auf BAA berichtet wurde. Die EBA sieht das Ganze weniger Riskant, Zitat aus der 14. Planänderung:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht ... Die von dem Bau der Stadtbahnachse 31 betroffenen Bäume 400035 und 400040 würden durch den erforderlichen Baugrubenverbau nachhaltig im Wurzelwerk beschädigt werden. Zur Vermeidung ist mit Bescheid vom 31. Juli 2014 die Umsetzung dieser Bäume in den unbeanspruchten Bereich des Juchtenkäferhabitates genehmigt worden.

Am Gebhard-Müller Platz und in den Straßen rundum wird es eng

Über die mit der Planänderung verbundenen verkehrlichen Probleme wurde auch in den Stuttgarter Nachrichten im Artikel von Konstantin Schwarz gewarnt.
Auszüge: Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart warnt vor Staus aufgrund von S21. Verkehrs- und Umweltverbände kritisieren die Einschränkung des Stadtbahnbetriebs. Der neue Vorschlag missachtet die von der städtischen Straßenverkehrsbehörde festgeschriebenen Grundsätze. Diese lauten, dass „die Anzahl der derzeit bestehenden Fahrstreifen im Bereich Gebhard-Müller-Platz und Schillerstraße auch während der Bauzeit zu erhalten sind“.
Diese Vorgabe kann die Bahn offenbar nicht mehr einhalten. Der Antrag der Bahn sei „nicht genehmigungsreif“, sagt Axel Wieland, Vorsitzender des BUND-Regionalverbands. Die Wasserbehörde der Stadt könne keine Stellungnahme abgeben, weil Gutachten fehlten. Das Ordnungsamt moniert, dass während der 15 Bauabschnitte und der damit einhergehenden Verkehrsstufen teils aus zwei Fahrspuren eine werden soll. Schlussbemerkung: Die neuen Planungen könnten „von der Straßenverkehrsbehörde nicht mitgetragen werden“. zum ganzen Artikel HIER

Das EBA gibt im Gegensatz zu den bisherigen Planfeststellungen nicht vor, dass zur Sicherstellung des Verkehrsflusses alle Fahrbahnspuren der Schillerstraße erhalten bleiben müssen und schreibt dazu lapidar: Die Vorhabensänderung führt zu einem zuvor nicht erforderlichen bauzeitlichen Eingriff in den Straßenraum und damit in die Verkehrsführung in der Schillerstraße. Die Aufrechterhaltung des hierüber geführten Verkehrs ist beabsichtigt. Die von den Trägern öffentlicher Belange auch zu dieser Frage abgegebenen Stellungnahmen und Konzepte lassen indes den Schluss zu, dass keine unzumutbaren Zustände auftreten werden.

Die EBA setzt auf "sofortige Vollziehung" mit der Begründung:
Die Anordnung erfolgt, weil das öffentliche Interesse am Vollzug dieses Bescheides gegenüber dem Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage überwiegt.

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S21: Bundesregierung befürwortet Rückbau der Bahn

HBF Stuttgart 2014 ©weiberg

Stuttgart: Rückbau des Kopfbahnhofes zulässig

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist ein Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Gleisflächen nach § 11 AEG nur dann erforderlich, wenn der Betreiber (hier: die DB AG) den Betrieb eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofes einstellt oder die dauerhafte Einstellung des Betriebs einer Strecke oder deren mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität beabsichtigt. Mit dieser Begründung hält die Bundesregierung den durch die Deutsche Bahn AG begonnenen Rückbau des Kopfbahnhofs in Stuttgart trotz der Klage der Stuttgarter Netz AG für zulässig - soweit er durch die Planfeststellungsbeschlüsse erfasst wird. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3021) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2927) hervor. Quelle: Bundestag

Dr. Christoph Engelhardt, Initiator von WikiReal.org, hat die Leistungsfähigkeit im Stuttgarter Kopfbahnhof untersucht und sieht bei S21 keinen geringfügigen sondern massiven Leistungsrückbau, Zitat: „Internationale Fachleute für die Kapazität von Bahninfrastruktur bestätigen jetzt die massiven Fehler in der Leistungsfähigkeitsbewertung der Planfeststellung und im Stresstest. Die Wahrheit des gravierenden Leistungsrückbaus kommt zu Tage, früher oder später, und dann sieht die ganze Welt auf einen milliardenschweren Schildbürgerstreich!“ s. BAA HIER

Die Leistungsfähigkeitsaussagen zu Stuttgart 21 werden manipuliert.  So wurde der Bahnhofsneubau von Anfang an auf lediglich 32 Züge pro Stunde ausgelegt, während heute im Kopfbahnhof noch 38 Züge pro Stunde fahren. Vor dem Verwaltungs­gerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wurden sogar 51 Züge für S21 zugesagt. Mit lediglich 32 Zügen pro Stunde ist S21 von Anfang an ein Rückbau und Rückbau der Bahninfrastruktur ist genehmigungspflichtig, somit entfallen die Planrechtfertigungen. s. BAA HIER

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Medienberichte 8./15.11.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
dpa: S21-Tiefbahnhof: EBA genehmigt wichtigen Bauschritt
dpa: Streit um Südbahn-Elektrifizierung
dpa: S21-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm: Am Aichelberg in die Röhre schauen
SWP: Tiefbahnhof scheitert nicht am Nesenbach
SWR: EBA genehmigt Nesenbach-Düker für S21
Mannheimer: Testlauf Stuttgart 21
NRWZ: Gäubahn muss direkt über den Landesflughafen führen
StZ: S21: Gutachter attestiert eine Pflicht zur Aufklärung
StZ: Stuttgart 21: Opposition rügt die Bahn
StZ: Prozess gegen S21-Gegner: Rathausbesetzer wehren sich
StZ: S21: Kanal bremst Stadtbahn aus
StZ: Rosensteinquartier Stuttgart: Die Geschichte der Planung
StZ: Rosensteinquartier Stuttgart:„Kleine Parzellen statt riesiger Klötze“
StZ: S21: Neubau der Station Staatsgalerie startet
StZ: S21 und die Kanzlerin: Geheimargument für Merkel
StZ: Die Gegner von S21: Wir sind noch immer da!
StZ: Nahverkehr in S21: Züge haben oft Verspätung
StZ: Konzerthaus in Stuttgart: Debatte nimmt neuen Anlauf
StZ: Umfrage zur Landespolitik: Grün-Rot ohne Mehrheit
StN: S21: Ex-Richter klagt auf Akteneinsicht
StN: S21 - Weniger Baulärm am Nordbahnhof
StN: Taufe am Boßlertunnel: Publikumsmagnet mit 6200 PS
SJ: S21: Verlegung Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie
ARD: Geißler: "Es gibt keine Freiheit für die Feinde der Freiheit"
Nürtinger Zeitung: S21 – ein „Verbrechen an der Menschheit“?
SB: Talheim 21: Armin Kaltenbach wehrt sich gegen Vorwürfe
Thüringer: Abraum von "Stuttgart 21" wird auch im Südharz entsorgt

Überregionale Tagesthemen
FAZ: Schade um Frankfurt 21
WIWO: Bahnstreik als Symbol - Deutschland steht still
TAZ: Ortstermin mit Grube und Dobrindt
Deutschlandfunk: Genug ist nie genug - Von der alltäglichen Gier
Focus: Deutsche durch EZB kalt enteignet „Damit könnte man S21 dreimal bauen“
SWR: Hausschäden nach Tunnelbau - Streit um Entschädigung in Reutlingen

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Die 247. Montagsdemo am 17.11.

Die 247. Montagsdemo am 17. November 2014 ab 18 Uhr findet auf dem Stuttgarter Marktplatz statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug über die Kirchstraße zur Planie, dort links weiter über den Schlossplatz bis zur Bolzstraße; hier endet die Demo mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack, ehemaliger Bahnmanager: "OB Kuhns Rosensteinviertel wird zum Phantom"

Motto: Gute Bahn statt Tunnelwahn
Musik: Frank Eisele und Michaele Kauschke
Moderation: Matthias von Herrmann, Parkschützer

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Ingenieure 22 klagen für die Veröffentlichung des Stuttgarter Abwassserkanalnetz-Cross-Border-Leasing-Vertrags

Soeben erreicht uns ein Schreiben von Hans Heydemann mit der Bitte, diesen Termin öffentlich zu machen. Der Inhalt lautet folgendermaßen:

"Bislang hat die Stadt Stuttgart unter Verweis auf die Geheimhaltungspflicht sowie Bestreiten eines "öffentlichen Interesses" die Einsichtnahme in die CBL-Verträge mit einem US-amerikanischen Investor verweigert. Hiergegen hat nun ein Stuttgarter Bürger von den Ingenieuren22 geklagt; die Verhandlung hierüber findet statt am

Donnerstag, 13. November 2014 um 9.30 Uhr
im Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, Saal 1

Bitte kommt zu dieser Verhandlung, um das "öffentliche Interesse" an diesen "Geheim-Verträgen" unserer Stadt deutlich sichtbar zu machen! Bitte weiterverbreiten!
Oben bleiben!"

Für weitere Informationen und zum Zusammenhang zu Stuttgart 21 hier noch der Link zu diesem Thema.

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Presseerklärung: 20 Jahre Planung ohne funktionierenden Brandschutz

Presseerklärung von Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE am 12.11.2014

20 Jahre Planung ohne funktionierenden Brandschutz: Das Projekt Stuttgart 21 ist ein Fass ohne Boden

Zu dem heutigen Expertengespräch im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 sagte Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„Die vorgelegten Stellungnahmen zum Brandschutz bei Stuttgart 21 zeigen eindeutig, dass das von der DB AG vorgelegte Konzept absolut unzureichend ist. Es ist ungeklärt, wie rechtzeitig ausreichende Mengen Löschmittel zu einer Brandstelle im Tunnel gelangen sollen, es gibt kein Entrauchungskonzept, das wirklich die Sicherheit von evakuierten Reisenden gewährleisten würde, und sehr realistische Katastrophenszenarien werden dort als angeblich unwahrscheinlich gar nicht erst betrachtet. Auch der Bahnhof selbst hat keine ausreichenden Kapazitäten, um alle Personen rechtzeitig von den Bahnhöfen zu evakuieren. Wenn hier nicht nachgebessert wird, steuern wir auf ein zweites BER-Desaster zu, nämlich einen sündhaft teuren Bahnhof, der zwar fertiggestellt ist, aber keinen ausreichenden Brandschutz aufweist und deswegen nicht eröffnet werden kann.

Die Expertenmeinungen zum Brandschutz bei Stuttgart 21 zeigen sehr deutlich, dass es absolut berechtigt war, dass wir als LINKE gemeinsam mit den Grünen dieses Expertengespräch beantragt haben. Schädlich, wenn auch leider in der Tradition von Stuttgart 21 ist es jedoch, dass dieses Expertengespräch hinter verschlossenen Türen stattfindet und all die Menschen, die hier endlich Antworten auf ihre Fragen zu dem Projekt suchen, ausgeschlossen werden. Wir teilen die Kritik des Bündnisses gegen Stuttgart 21 und fordern, dass endlich Transparenz hergestellt werden muss. Dass die DB AG zu den hier aufgeworfenen Fragen keine guten Antworten hat, zeigt sich schon daran, dass die beiden Vertreter der DB AG es offensichtlich nicht für nötig befinden, den Ausschussmitgliedern eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Auch dass das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde hat bei dieser wichtigen Erörterung durch Abwesenheit geglänzt.

Die einzige logische Konsequenz aus diesem Desaster ist nach wie vor: Stuttgart 21 muss sofort beendet werden, das Projekt ist und bleibt Murks auf allen Ebenen. Die Wiederherstellung und Verbesserung des Kopfbahnhofs ist auch heute noch sinnvoller und billiger als der Weiterbau von Stuttgart 21, was am Ende realistisch betrachtet mindestens 10 Milliarden Euro kosten wird – für einen verschlechterten Bahnhof. Herr Grube, Frau Merkel, Herr Dobrindt, lassen Sie endlich Vernunft walten und bereiten Sie diesem Unheil ein Ende, bevor noch mehr Geld verbaut wird!“

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„Matrix“ von Oberstaatsanwalt a. D. Häußler -­ Anstiftung der Polizei zum Verfassungsbruch ?

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 9. November 2014

Diese Frage stellt sich spätestens, seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.

Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:

Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.

Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.

Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden. weiterlesen

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Der (Rechts-)Weg ist das Ziel – Stuttgart-21-Gegner im Irrgarten der Justiz

von Wolfgang Hänisch

Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof?

Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“ weiterlesen

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Wegen Rathausbesetzung am 11.11.2012: Berufungsprozess am 13.11. und 14.11.2014

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Am 11.11.2012 protestierte eine Gruppe von Aktivistinnen gegen die damals anstehende Abholzung des Rosensteinparks wegen S21 und luden zu einer Versammlung zur Entwicklung echter Bürgerinnenbeteiligung ins Stuttgarter Rathaus ein. Die Stadt Stuttgart stellte daraufhin Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, weshalb die Demonstrantinnen in der 1. Instanz vom Amtsgericht Stuttgart verurteilt wurden. Jetzt wird das Verfahren in der Berufungsinstanz im Landgericht nochmals komplett aufgerollt: Auf der einen Seite steht die Stadt Stuttgart, die die Aktion als kriminelle Handlung bewertet, auf der anderen Seite stehen die Aktivistinnen, denen es um den Stopp der Stadtzerstörung durch S21, das Recht auf Stadt, um Versammlungsfreiheit und um Entwicklung von echten Beteiligungsmodellen bei Entscheidungen öffentlicher Belange geht.

Die Verhandlungen finden am Donnerstag 13.11 und Freitag 14.11.ab 9 Uhr im Landgericht, Olgastr. 2, Saal 8, UG, statt. Die Akteure freuen sich über rege Beteiligung und solidarische Unterstützung.

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Demofahrplan für die Montagsdemos vor Weihnachten

Flyer_A6_2014-11-10_Demofahrplan_470

Flyer als PDF-Datei: 4x auf DIN A4
Flyer als PDF-Datei: DIN A6

Diese Flyer gibt es auch bei der Mahnwache.

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