Presseerklärung: Landgericht will Zeugenaussagen nicht mehr hören

Presseerklärung vom 23. November 2014

Landgericht will Zeugenaussagen nicht mehr hören
Herr Stickelberger, unterbinden Sie diese unseriöse Einstellung!

Stuttgart, 23. November 2014: Wie letzte Woche überraschend bekannt wurde, beabsichtigt das Gericht, den sogenannten Wasserwerfer-Prozess vorzeitig zu beenden – wenige Tage bevor am Mittwoch einer der wichtigsten Zeugen gehört werden sollte. Besonders pikant: Als Begründung für die überstürzte Einstellung wird ‚Mangel an Beweisen‘ genannt, zu einem Zeitpunkt da ein wesentlicher Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen wurde.

  • Die Beweisaufnahme wurde noch nicht abgeschlossen.
  • Alleine zwölf vom Gericht geladene Zeugen wurden noch nicht gehört.
  • Am kommenden Mittwoch, 26.11.2014, hätte der Führungsassistent von Polizeipräsident a.D. Siegfried Stumpf als Zeuge auftreten sollen. Er hatte den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben hat und ist damit einer der wichtigsten Zeugen.
  • Die von der Nebenklage bereits benannten Zeugen wurden nicht geladen. Die Nebenkläger hatten angekündigt, weitere Zeugen benennen zu wollen. Keiner der gestellten Beweisanträge wurde bislang bearbeitet. Das Landgericht verwehrt dies nun ebenfalls.
  • Die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann hatte erst vor kurzem weitere, zusätzliche Verhandlungstage bis März 2015 angesetzt.
  • Sogar der anklagende Staatsanwalt Biehl war laut Medienberichten gegen die Einstellung des Prozesses, wurde aber von seinen Vorgesetzten überstimmt.

„Die Justiz ist den Verletzten mindestens schuldig, die Beweisaufnahme gewissenhaft und vollständig auszuführen und alle Zeugen zu hören“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Wie kann man ein Verfahren aus Mangel an Beweisen vorzeitig beenden, wenn das Gericht einen wesentlichen Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen hat? Dieses Vorgehen des Landgerichts ist ein Justiz-Skandal: Zahllose Menschen wurden schwer verletzt, bis hin zur Blindheit, und die Justiz schaut absichtlich weg, statt das symbolträchtige Verfahren ordentlich zu Ende zu bringen und alle Beweise zu sichten. Wir fordern von Justizminister Stickelberger, eine solche unseriöse Einstellung des Verfahrens zu unterbinden.“

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S21 Montagsdemo: Eilantrag zur Genehmigung beim VGH

HBF Halle Stuttgart ©weiberg 007Die kommende Montagsdemo gegen Stuttgart 21 (sowie an zwei weiteren Montagen im Dezember) darf nicht in der großen Bahnsteighalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs stattfinden. Das Verwaltungsgericht bestätigte den ablehnenden Bescheid des städtischen Ordnungsamts. Anders als beim sogenannten "Fraport"-Urteil, das die Terminals des Frankfurter Flughafens für Protestaktionen öffnete, stuft das hiesige Verwaltungsgericht die Stuttgarter Bahnsteighalle nicht als öffentlichen Ort zum Verweilen ein. Vielmehr sei die Halle funktionsorientiert und vor allem ein Zugang zu den Bahnsteigen.

Die Demo-Organisatoren versuchen nun per Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sich Zutritt zur Bahnhofshalle zu verschaffen. Mit einer Entscheidung ist erst am kommenden Montag zu rechnen.

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Medienberichte 20./22.11.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
AFP: Einstellung von Stuttgart-21-Prozess im Gespräch
dpa: Wasserwerferprozess könnte eingestellt werden - Parkschützer wütend
dpa: Stuttgart-21-Prozess vor Einstellung
StN: S21 - Klage gegen Gleisabbau bald vor Gericht
Zeit: Wasserwerferprozess gegen Polizisten soll eingestellt werden
StZ: Wasserwerferprozess: Die Angeklagten Polizisten wollen Einstellung zustimmen
StZ: S21-Montagsdemos: Keine Demo im Bahnhof - jetzt muss VGH entscheiden
StZ: S-Bahn nach Neuhausen steht auf der Kippe
RTL: Gericht will Stuttgart-21-Prozess gegen Zahlung einstellen
StZ: S21 Wasserwerferprozess: Gericht will Verfahren gegen Polizeibeamte einstellen
StZ: Landesmesse auf den Fildern: Stadt bürgt für Messeausbau
StZ: S21: Lärm der Rammarbeiten macht Anwohner krank
StZ: Kommentar zum Baustellenlärm: Bürgerfern
StN: Neues Gutachten zu Filderbahnhof erst im Februar
StN: S21 -Bahn entlastet geschädigte Hauseigentümer
StN: S21 - Risse im Haus - Bahn muss Unschuld beweisen
StN: S-Bahn-Ausbau - Region will die S2 trotz Kostenexplosion
StN: Die S-Bahn im Takt der Großstädte
StN: Parken in Stuttgart; Wenig Lust auf die 400-Euro-Gebühr
StN: Schrottpapiere: Stadt bürgt für Milliarde bei LBBW
StN: Milaneo - Grüne wollen Autolawine stoppen
SB: Der Traum vom schönen Lummerland - 32. Horber Schienentag

Überregionale Tagesthemen
SWP: S21 Bahnhalt: Emotionale Debatte im Merklinger Rat
dpa: Getrennte Tarifgespräche der Bahn mit beiden Gewerkschaften
dpa: Mammutprojekt: Fehmarnbelttunnel soll 6,2 Milliarden Euro kosten
BR: Schweiz kritisiert Bahnstrecke München - Lindau; Elektrifizierung verschiebt sich um fünf Jahre
RZ: Eine ganz falsche Weichenstellung - Fracking in Deutschland
Deutschlandfunk: Bündnis 90/Die Grünen - Ein grässliches Jahr

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Die 248. Montagsdemo am 24.11.

Die 248. Montagsdemo am 24. November 2014 ab 18 Uhr wurde für die große Bahnhofshalle angemeldet, dies wurde uns nicht genehmigt, wir haben dem Bescheid widersprochen, die Gerichtsentscheidung steht noch aus. Den genauen Sachstand für Montag bitte an der Mahnwache erfragen oder auf BAA nachschauen.

Redner:

  • Dr. Winfried Wolf, Autor und Chefredakteur von Lunapark21

Motto: Unser Bahnhof!
Musik: Gerd Schinkel, Liedermacher aus Köln
Moderation: Peter Grohmann, Die Anstifter

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Kein S21 Brandschutzkonzept für Talkessel und Fernbahnhof

HBF ©weiberg 006Aktuell in der Stuttgarter-Zeitung von Thomas Braun

Auszüge:
Nicht nur beim Brandschutz für den Fernbahnhof auf den Fildern, sondern auch beim Brandschutz für den S-21-Durchgangsbahnhof im Talkessel steckt der Teufel im Detail. Der Bahn läuft die Zeit davon, der geplante Eröffnungstermin 2021 wird immer unwahrscheinlicher.

Weil das aktualisierte Konzept für die sogenannte Ausführungsplanung – also der konkreten Planung, die der Realisierung des Bauvorhabens vorausgehen muss – nun erst im kommenden Jahr fertig gestellt wird und genehmigt werden kann, drohen weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung des Projekts... zum ganzen Artikel HIER

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FlügelTV: Videos der 247. Montagsdemo vom 17.11.

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Medienberichte 16./19.11.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
dpa: Bahn will bis zu 150 Millionen bei S21-Abstellbahnhof einsparen
dpa: Wasserwerfer-Vorschriften wurden verschärft
dpa: Landtag: Gönner will Herausgabe von Mail-Kopien an U-Ausschuss verhindern
StN: S21-Gegner: Kuhn ignoriert Fakten bei Stadtplanung
Feuerwehr: Hauptberufliche Wache für Fernbahnhof am Flughafen Stuttgart?
SWR: Regeln für Wasserwerfereinsätze still geändert
StZ: Abstellbahnhof Untertürkheim: Bahn will bei S21-Kosten sparen
StZ: Polizeiausschuss im Schlossgarten: Gönner kämpft um ihre Mails
StZ: S21 und das Rosensteinviertel: Kritik an Kuhns Vorstoß
StZ: S21-Stammtisch in S-Nord: Schallschutzfenster auch für den Nordbahnhof
StZ: 21-Brandschutz: Das Konzept hat Verspätung
StZ: Konsquenzen des „schwarzen Donnerstags“ bei S21: Neue Regeln für Wasserwerfereinsätze
StZ: Kommentar zu Wasserwerfereinsätzen: Kein souveräner Umgang
StZ: Verträge zum Stuttgarter Kanalnetz - Stadt muss Einsicht neu prüfen
StZ: S21-Fernbahnhof am Flughafen:Brandschutz als Belastung
StZ: Wagenhallen - Eisenmann: Schließung wäre ein Desaster für die Stadt
StZ: Wagenhallen am Nordbahnhof: Die Wagenhallen stehen auf der Kippe
Schwäbische: Erdaushub von Stuttgart 21: "So ein Dreck"
SWR: Stuttgarter Kanalnetz: Klage erfolgreich
SWR: "Schwäb'sche Eisenbahn" bald unter Strom?
Immo: Publity Performance Fonds Nr. 7 plant erste Investition in Stuttgarter Bürokomplex

Überregionale Tagesthemen
Augsburger: Ulm Südbahn: Steht die Ampel auf Rot?
Südbahn: Neubewertung erhitzt Gemüter zwischen Ulm und Lindau - Dobrindt prüft Elektrifizierung neu
dpa: Bahn-Tarifverhandlungen: Noch ist kein Termin gefunden
AFP: Nächste Bahn-Gewerkschaft droht mit Streiks
BZ: Strafgelder: Se­nat kürzt BVG und S-Bahn die Zu­schüs­se
Tagesspiegel: Wenn Wutbürger auf Mitgestalter treffen
NDS: Reaktion auf Putin Interview: Medienmanipulation
GA: Literaturwochen: Ein Mutmacher-Buch von Walter Sittler und Gerd Leipold

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Fotos von der Pressekonferenz zu „Lex S21“

Fotos: Wolfgang Rüter

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Rede von Prof. Bodack bei der 247. Montagsdemo

Rede von Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack, ehemaliger Bahnmanager, auf der 247. Montagsdemo am 17.11.2014

OB Kuhns Rosensteinviertel wird zum Phantom

Liebe Stuttgarter am 247. Montag des Großprojekts „Stuttgart21“!

Vor 20 Jahren wurde die Deutsche Bahn in eine Aktiengesellschaft verwandelt mit der Absicht, sie zur Hälfte zu verkaufen. Vorstand Hartmut Mehdorn verhandelte dazu später mit russischen Oligarchen und arabischen Ölscheichs. Da schon vorab befürchtet wurde, dass die erwarteten „Investoren“ Bahnhöfe und wertvolles Gelände zugunsten sofort abschöpfbarer Gewinne verkaufen, schuf die Bundesregierung und der Bundestag im Allgemeinen Eisenbahngesetz Barrieren dagegen: Will die DB eine Strecke oder einen Bahnhof stilllegen, so muss sie das vom Eisenbahnbundesamt genehmigen lassen: Das setzt voraus, dass sie die Bahnanlagen zuvor Dritten zur Übernahme oder zur Pacht anbietet – tut sie das nicht, ist die Stilllegung zu verweigern! Des Weiteren wird in diesem Gesetz verlangt, dass anderweitige Nutzungen von Bahnanlagen einer „Freistellung“ bedürfen. Sie darf vom Eisenbahn-Bundesamt nur dann ausgesprochen werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und auch langfristig nicht zu erwarten ist.

Die Promoter von Stuttgart 21 haben dies lange Jahre ignoriert oder sind den Flötentönen der DB blind gefolgt, die verkündeten, diese Gesetzesbestimmungen gälten für Stuttgart 21 nicht. Unter der Hand wurde kolportiert: Beim Befolgen dieser und anderer Gesetze ließe sich S21 gar nicht realisieren – eine Gefährdung des Großprojekts rechtfertige einen quasi übergesetzlichen Notstand! Immerhin haben es die Promoter geschafft, die gesetzliche Sicherheitsbestimmung, dass ein Bahnhof kein Gefälle haben darf, außer Kraft zu setzen! Nun haben Abgeordnete den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags bemüht und ein Gutachten erhalten, in dem klipp und klar steht, dass die §§ 11 und 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes auch für S21 gelten, dass also die gesetzlichen Verfahren zur Stilllegung und Freistellung des Kopfbahnhofs samt Zufahrtstrecken durchgeführt werden müssen. weiterlesen

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S21 & Cross-Border-Leasing: Bei schuldhaften Verhalten droht Milliardenklage

Aktuell in der Stuttgarter-Zeitung von Andreas Müller
Verträge zum Stuttgarter Kanalnetz
Stadt muss Einsicht neu prüfen
Auszüge:
Im Rechtsstreit um Einsicht in die Verträge zur Vermietung des Stuttgarter Kanalnetzes an einen US-Investor haben die Kläger einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete die Stadt, neu über einen Antrag eines Bürgers nach dem Umweltinformationsrecht zu entscheiden.

Die Vertreter des Rathauses begründeten ihre restriktive Haltung mit der Angst vor Schadenersatzansprüchen. „Bei aller Liebe zur Transparenz“ wolle man nicht riskieren, dafür zahlen zu müssen... zum ganzen Artikel HIER

Wegen S21 drohen der Stadt Stuttgart Schadenersatzansprüche durch US-Investoren in Milliardenhöhe
Was im Beitrag der StZ leider nicht erwähnt wurde, dass sich die Stadt Stuttgart, unter Anleitung von Ex OB Schuster, bei mehreren Cross-Border-Leasing (CBL) Verträgen an dem über Ländergrenzen hinweg geführten Karusselgeschäft beteiligte und nicht nur Abwasserkanäle, s HIERan US-Investmentfirmen verleast bzw grenzüberschreitend vermietet hat.

Der Cross-Border-Leasing-Vertrag für das gesamte Stuttgarter Abwasserkanalsystem wurde mit einer Vertragslaufzeit von 99 Jahre abgeschlossen und kann frühestens nach 30 Jahren gekündigt werden. Zentrale Knackpunkte bei den CBL-Verträgen sind die Schadenersatzansprüche der US-Investoren bei einem "nicht ordnungsgemäßen Betrieb der verleasten Anlagen im Zeitraum von 99 Jahren und bei einem schuldhaften Verhalten". Durch diese CBL-Verträge besteht das Risiko, dass die US-Investoren eine Schadenersatzklage vorbereiten, die nach US-amerikanischem Recht verhandelt werden, somit die Stadt Stuttgart wegen Veränderungen des Kanalsystems für S21, auf Milliardensummen verklagt wird.

Das Stuttgarter Wasserforum schreibt dazu: Der CBL-Vertrag Abwasserkanalsystem kollidiert mit S21.. mehr HIER

Hans Heydemann von den Ingenieure 22 beschreibt, wie massiv der geplante S21-Tiefbahnhof in das verleaste Stuttgarter-Kanalsystem eingreift... mehr HIER

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S21: OB Kuhns Rosenstein-Quartier wird zum Phantom

Pressekonferenz am 17.11.2014 zum Thema "Lex S21" und Rosenstein-Quartier.

Hier noch der Link zum Video mit Prof. Urs Kramer von der Uni Passau, der bei FlügelTV die Sachlage zum Thema Entwidmung der Kopfbahnhof-Gleise und vermeintlicher städtebaulicher Nutzen darstellt.

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Für eine Montagsdemo auf dem Silbertablett der Stadt

Macht die Mauer auf!“, hörte man am letzten Montag, 10. November,  in der Königstraße. Mit „Mauer“ war eine Polizeikette gemeint, die sich in Höhe des Abgangs zur Klett-Passage über den Gehweg erstreckte. Ziemlich locker, wie man feststellte, denn viel taten die PolizistInnen nicht angesichts des ankommenden Demozuges der 246. Montagsdemo. So war die Mauer auch bald durchlässig, denn wohlweislich war die Polizei nicht auf Konfrontation aus.

Ähnlich wie nach der 245. Montagsdemo am 3. November, durften die DemonstrantInnen nur bis zum Schlossplatz gehen (hier Schwabenstreich). Aber was ist eine Kundgebung ohne ordentlichen Demozug? Das gehört zusammen und zwar nicht nur 750 Meter, sondern richtig! Also lief man geradeaus weiter durch die Königstraße bis zur Schillerstraße vor dem Hauptbahnhof. Das deutsche Grundgesetz sagt dazu in Artikel 8: "(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Da um 19 Uhr nur wenige Passanten beim Shopping gestört werden und die DemonstrantInnen absolut friedlich waren, verlängerten sie ihre Route bis zum Arnulf-Klett-Platz. 900 sollen es gewesen sein, so hörte man bei der 246. Montagsdemo am 10. November. Dass es zwar insgesamt nur 800 polizeilich gezählte Demo-TeilnehmerInnen gab, das gehört eben zu den Schmankerln, die so eine Montagsdemo zu bieten hat. weiterlesen

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