Die 272. Montagsdemo findet am 18. Mai 2015 ab 18 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt. Die reguläre Montagsdemo endet mit dem Schwabenstreich. Im Anschluss gibt es "Texte und Musik von und mit Thomas Felder"; dafür entfällt der Demonstrationszug. Die Kundgebung endet gegen 19 Uhr.
Redner:
Dr. Christoph Engelhardt; WikiReal: "Die Bahn ist nackt!"
Motto: Die Bahn ist nackt! Musik: Rootshouse, Blues und Country Moderation: Thomas Renkenberger, Parkschützer
Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, im Anschluss fand eine Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses statt. Hier die Video-Rückschau:
Unter Vorsitz des ehemaligen Stuttgarter SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi und Werner Sauerborn vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, standen nachfolgend zur Verfügung:
Walter Sittler, Schauspieler: Worum geht es?
Dr. Christoph Engelhardt, Physiker und Systemanalytiker, München: Nichts gelernt aus BER? Auch bei S21: kein Brandschutz “S21 ist der größte technisch-wissenschaftliche Betrugsfall der deutschen Industriegeschichte.”
Dipl. Ing. Sven Andersen, Bundesbahndirektor i.R., Düsseldorf: Extrawürste auf Kosten der Sicherheit. EBA genehmigt u.a. gefährliche, sechsfach überhöhte Gleisneigung im Tiefbahnhof
Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21: Stuttgart 21 auf Kosten aller – explodierende Kosten und wer sie zahlt?
Dr. Bernhard Knierim, Bahn für alle: S21, die Verkehrswende rückwärts – Rückbau und kein Deutschlandtakt
Fragen stellten die Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion) und Sabine Leidig (verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE) - sowie interessierte Politiker/-innen und Bürger/-innen.
Laut Pressemeldung des Bundestages wird der Sachverhalt zu S21 im Bundestag dennoch kritisch gesehen, Auszug: Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ ist auch nach dem Baubeginn weiterhin umstritten. Dies wurde am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich ... Die ganze Pressemeldung lesen SieHIER.
Der CDU-Abgeordnete Steffen Bilger verkündet in seinem Newsletter, Auszug: Das Projekt ist beim Baufortschritt und bei den Kosten im Plan. ... Den kompletten Newletter gibt esHIER.
Für die DB gibt es nach der Anhörung im Bundestag nichts Neues im Projekt. Keine neuen Fragestellungen zum Brandschutz, zur Längsneigung und zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21, sieheHIER.
Verschlagwortet mitAnhörung, Bahn, Berlin, Bundestag|Kommentare deaktiviert für S21: Wie BER, nur schlimmer! Außerparlamentarische Anhörung
Kein Kommentar: Liebe Bahnchefs ...
Ganz Deutschland ist am Hyperventilieren, weil die Lokführer fast eine ganze Woche streiken. So lange wie jetzt haben das die Lokführer in Deutschland in der Tat noch nie gemacht und Claus Weselsky, der GdL-Chef wehrt sich nach wie vor strikt gegen eine Schlichtung. Er hat da den Standpunkt: Hier geht es um das Grundrecht des Streiks und das Grundrecht jeder Gewerkschaft, für sich selbst zu verhandeln; da gibt es nichts zu schlichten. Und weil er von diesem Standpunkt nicht abweicht, muss er diese Woche extrem viel Wut und Aggression aushalten von allen Seiten: natürlich von den vielen Bahnreisenden, aber auch von den Bahnchefs und dem Eigentümer der Bahn, der Regierung. Und für die hat hr-info-Moderator Uli Höhmann einen offenen (Audio-)Brief geschrieben. Zum Audio HIER Quelle: hr-online Solidarität mit der GdL: Stopp des Tarifeinheitsgesetzes und für die Wahrung des Streikrechts
Der Druck aus Politik, Medien und Teilen der Bevölkerung auf die Gewerkschaft GdL ist unerträglich geworden. Die GdL nimmt mit ihrem soeben ausgerufenen Streik ein fundamentales Grundrecht wahr. Zu Recht verweist sie darauf, dass der Vorstand der Deutschen Bahn im Verein mit der Bundesregierung und der Bundestagsmehrheit die Tarifverhandlungen bis zum Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes verschleppen will. Damit soll die Existenz der GdL vernichtet und für die Eisenbahner im Ergebnis das Koalitionsgrundrecht zerstört werden. Gleichzeitig richtet sich das geplante Gesetz gegen das Streikrecht sogenannter Minderheitsgewerkschaften. Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tarifeinheitsgesetz nicht zu verabschieden. Der Vorstand der Deutschen Bahn wird aufgefordert die ständigen Angriffe auf die GdL und deren Vorsitzenden einzustellen. Die Bevölkerung und alle Bahnreisenden werden zur aktiven Solidarität mit der GdL aufgefordert. Die GdL streikt auch für das Koalitionsrecht aller anderen Beschäftigungsgruppen! (Dr. Rolf Geffken, Arbeitsrechtler)
Hier geht es zur Petition der GDL!
Der Petitionsbrief richtet sich an:
Bundestag
Deutsche Bahn
Bevölkerung und Bahnreisende
Petition unterschreiben: Change.org
Die Frankfurter Rundschau kommentiert dazu: Wie weit darf Streik gehen?
Dr. Rolf Geffken fordert per Petition Solidarität mit der GDL, die seiner Meinung nach stellvertretend für alle gegen das Tarifeinheitsgesetz und die Aushöhlung des Streikrechts kämpft. Geffken selbst ist in keiner Weise mit der GDL verbandelt, doch er sieht für sich „einen Punkt erreicht, an dem man aufstehen muss“. In der Öffentlichkeit werde die Auseinandersetzung auf empörende Weise personalisiert und GDL-Chef Claus Weselsky persönlich diffamiert, sagt der Jurist aus Hamburg. „Dabei ist das Streikrecht ein Grundrecht.“ Der Arbeitnehmeranwalt fürchtet, dass einer weitergehenden Einschränkung des Streikrechts durch solch einseitige Debatten Tür und Tor geöffnet wird. „Darf man in Deutschland nur streiken, wenn es niemandem wehtut? Dann sind wir schnell wieder auf dem Weg ins 19. Jahrhundert“, urteilt er. Den ganzen Artikel der Frankfurter Rundschau lesen SieHIER.
Pressekonferenz zur Anhörung im Bundestag
Berlin, 06.05.2015, Teil 2 HIER, Teil 3 HIER, Teil 4 HIER und Teil 5 HIER. (Bild, Ton, Schnitt: Mirko Kubein, BERLIN)
mit Matthias Gastel MdB, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion; Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion die LINKE: Schlussfolgerungen aus der parlamentarischen Anhörung
Dr. Christoph Engelhardt, Physiker und Systemanalytiker, München: Brandschutz in einem unterdimensionierten Tiefbahnhof
Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21: Die Kosten von S21 und ihre verfassungswidrige Finanzierung zu Lasten anderer Bahnprojekte
Die ersten 20.000 Flyer für die Kundgebung gegen S21 am Kirchentags-Samstag (6.6.) sind bereits von fleißigen Bürgern verteilt. Daher wurden nun weitere 15.000 Stück nachgedruckt. Die neuen Flyer gibt's ab Freitag, 8.5. an der Mahnwache und bei den Montagsdemos am Parkschützer-Infostand.
Außerdem gibt es seit einer Woche Plakate im Format 15x45 cm (schmal und hoch, wie der Flyer), ebenfalls an der Mahnwache und am Infostand bei den Demos. Geeignet für die Apotheke, den Bäcker, den Gemüseladen (jeweils nach Absprache mit dem Ladenbesitzer), aber auch für Garagentore und andere Orte, an denen das Anbringen eines solchen Plakates die Blicke auf sich zieht.
Noch mehr Werbung machen für die Demo: Überlegen Sie, ob Sie bundesweit Leute kennen, die zum Kirchentag kommen oder ob Sie in Stuttgart Übernachtungsgastgeber kennen.
Kommentare deaktiviert für Kirchentagsdemo: weitere 15.000 Flyer
Juristisch gesehen ist der Protest gegen „Stuttgart 21“, der sich jeden Dienstagmorgen am Bauzaun artikuliert, eine Versammlung lt. Artikel 8des Grundgesetzes. Und so wird er auch von der Polizei bewertet. („Inzwischen“ – muss man hinzufügen, denn es war nicht immer so.) So sprach auch am Dienstag, 28. April, der polizeiliche Einsatzleiter von einer Versammlung, als er nämlich die „Versammlungsteilnehmer“ bat, ihren Versammlungsort vom Zebrastreifen weg auf den Gehweg zu verlegen.
Laut Aktionskonsens der Parkschützer ist die Polizei weder Kontrahent noch Gegner und schon gar nicht Feind, sondern dafür da, eine Versammlung zu schützen und gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten zu garantieren.
Bei der sachlich geführten Diskussion auf dem blockierten Zebrastreifen am Dienstag hörten die Polizisten aufmerksam zu. Was hatte die Protestler gegen S21 auf die Straße gebracht? Diesmal war es das Nordbahnhofviertel, wo der Protest deutlich wurde, und zwar an der Otto-Umfrid-Straße neben der Martinskirche, gegenüber dem „Infoladen S21“, in dem „neutral und sachlich“ über das Bauvorhaben in Stuttgart-Nord informiert werden soll (geöffnet Mi-Nachmittag, So-Vormittag). Der Ort - alternativ zum Südflügel, wo ansonsten das „Frühstück am Bauzaun“ statt findet – war gut gewählt, denn entgegen den Vorgaben und Beteuerungen der DB AG, dass die Baustellen-LKWs die Logistikstraße benutzen, wurde den Demonstranten vor Augen geführt, wie „bereitwillig“ sich die Baufirmen an diese Bestimmung halten. weiterlesen →
Kommentare deaktiviert für „Frühstück“ im Nordbahnhofviertel am Dienstag, 28. April 2015
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 6. Mai 2015
Anhörungen von Sachverständigen in Berlin: Gegner machen Stuttgart 21 bundesweit zum Thema
Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Zur öffentlichen Anhörung unter dem Titel „Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären“ hatten die Koalitionsfraktionen fünf Sachverständige aufgeboten, unter ihnen vier Top-Manager der Deutschen Bahn sowie der Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen, Professor Ullrich Martin, Autor höchst fragwürdiger Studien zur Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Auftrag der Deutschen Bahn. Die Grünen hatten Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Experten benannt, die Linken den Stern-Journalisten Arno Luik.
Ein Fazit dieser ungleich gewichteten Anhörung zogen vor der Presse Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Beide kritisierten die mangelhafte Transparenz dieser Anhörung: Zum einen habe die Unionsfraktion im Verkehrsausschuss ihr Veto eingelegt gegen den Antrag, die Veranstaltung öffentlich zu übertragen. Zum anderen seien die Bahnvertreter dort ihre Unterlagen schuldig geblieben, hätten zur Anhörung – im Gegensatz zu den Sachverständigen von Grünen und Linken – keine einzige Zeile dafür zu Papier gebracht und somit demokratische Spielregeln grob missachtet.
Wegen der politischen Unwucht im Verkehrsausschuss lud das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Nachmittag in die NABU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, zu einer „Außerparlamentarischen Anhörung“, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Conradi (SPD) leitete.
VGH Mannheim stellt Finanzierung von Stuttgart 21 auf den Prüfstand und lässt die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu
Stuttgart, 5. Mai 2014: In dem gestern bekannt gegebenem Urteil über das Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Mitfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 durch die Landeshauptstadt Stuttgart auf den Prüfstand gestellt, die Einwände dagegen aber zurückgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Die Kläger, die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig streben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht an: „Die Gesamtfinanzierung des Projektes Stuttgart 21 hängt bis dahin an einem seidenen Faden.“, so Axel Wieland.
Mit dem Bürgerbegehren soll der Ausstieg der Stadt Stuttgart aus dem Projekt erreicht werden. Die Stadt ist daran mit mindestens 700 Mio. Euro beteiligt. Die Unterzeichner des Bürgerbegehrens sehen darin einen Verfassungsverstoß: „Das Grundgesetz (Art. 104a GG) verbietet die Mitfinanzierung von Bahnprojekten durch Gemeinden, weil Bahnprojekte ausschließlich eine Aufgabe des Bundes sind.“ sagt Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt und einer der drei Kläger. Der Verwaltungsgerichtshof stimmte den Klägern darin zu, dass ein Ausstieg der Stadt aufgrund des Bürgerbegehrens möglich ist, wenn die Beteiligung der Stadt gegen das Grundgesetz verstößt. Denn dann wäre der Finanzierungsvertrag des Projekts insgesamt nichtig. Damit hat der VGH die Mischfinanzierung des Projekts zum Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits erhoben, deren Zulässigkeit in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht zu klären sein wird.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird deutschlandweite Bedeutung haben, weil davon abhängt, ob und in welchem Umfang die Mitfinanzierung von Bahnhöfen und Schienenwegen durch Länder und Gemeinden zulässig und geboten ist. Der VGH sieht in Stuttgart 21 auch ein Städtebauprojekt, das von Anfang an von der Stadt in eigener Kompetenz mitgeplant worden sei. Dabei habe die Stadt einen sehr weiten Beurteilungsspielraum, in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteilige, der gerichtlich nicht voll überprüft werden könne. Würde sich die Meinung des Verwaltungsgerichtshofes durchsetzen, dann könnte die Deutsche Bahn den Ausbau und die Modernisierung von Bahnhöfen und Schienenwegen danach ausrichten, welches Land und welche Gemeinde die höchsten Zuschüsse bezahlt. Denn es ist kein Bahnhof denkbar, der nicht große Bedeutung für die Stadtentwicklung hätte.
Der Verwaltungsgerichtshof wies im Übrigen alle Einwände der beklagten Stadt Stuttgart gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurück. Damit hat er das Instrument des Bürgerbegehrens wesentlich gestärkt: Durch Bürgerbegehen und Bürgerentscheide können nichtige Gemeinderatsbeschlüsse ohne Bindung an eine Ausschlussfrist in Frage gestellt werden. An die vorgeschriebene Begründung eines Bürgerbegehrens dürfen keine hohen Anforderungen gestellt werden. Und nur Bürgerbegehren, die das Budgetrecht des Gemeinderats substantiell beeinträchtigen, sind unzulässig.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (die Kläger in dem Verfahren) bitten um Spenden zur Finanzierung des Revisionsverfahrens:
Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 (UFR S 21)
Inhaber: RA Walter Zuleger
Konto-Nr.: 7008059502
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
IBAN: DE88 4306 0967 7008 0595 02