Stuttgart 21 und TTIP

Morgen auf der 291. Montagsdemo spricht Alex Schauenburg von Attac zu diesem Thema.

Im Herbst 2015 geht die Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und auszuhebeln. Es ist höchste Zeit, den Protest gegen die Abkommen auf die Straße zu tragen! Mit einer bundesweiten Großdemonstration wird am 10. Oktober in Berlin ein kraftvolles Zeichen gesetzt.

TTIP & CETA stoppen! – Für einen gerechten Welthandel!

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Videos: Demo zum 5. Jahrestag des „Schwarzen Donnerstags“


Rede zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.09.2015 von Dieter Reicherter, ehem. Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a. D. - Textfassung siehe HIER


Rede von Jo Bauer, Kolumnist, auf der Kundgebung zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.9.2015 - Textfassung siehe HIER


Rede zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.09.2015 von Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21 - Textfassung siehe HIER


Rede zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.09.2015 von Martin Poguntke, TheologInnen gegen Stuttgart 21


Demo-Zug zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.09.2015 mit Egon Hopfenzitz, Bahnhofsvorstand a. D. sowie Begrüssung auf der Bühne siehe HIER.

Zeitzeugen 2010 und 2015 zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.09.2015 siehe HIER.
Thomas Felder (Liedermacher) siehe HIER, HIER und HIER
Capella Rebella (Musik),  siehe HIER.

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Die 291. Montagsdemo am 5. Oktober

Die 291. Montagsdemo findet am 5. Oktober 2015 ab 18 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt. Gegen 18.40 Uhr startet der Demozug am Schlossplatz, weiter über Bolz-, Friedrich- und Kronenstraße bis zur Mahnwache. Hier endet die Demo mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Alex Schauenburg, attac: Stuttgart 21 und TTIP
  • Andreas Schwab, Parkschützer: Der Schwarze Donnerstag als Zäsur

Motto: Empört Euch!
Musik: Freier Chor Stuttgart
Moderation: Michael Becker, Kernen 21

Ein Kommentar

Filmtipp

Von Reinhart Vowinckel

An alle Gegner von S21 und all dessen, was S21 möglich machte und macht!

Zurzeit läuft in zwei Kinos (Bollwerk und Metropol) ein Spielfilm, den sich jeder von uns anschauen sollte. Sein Titel: Der Staat gegen Fritz Bauer". Er wird später auch im Fernsehen laufen; das ist jedoch kein Grund, nicht ins Kino zu gehen. Solche Filme schaut der Staatsbürger sich zwei- oder dreimal oder auch öfter an, weil er aus ihnen etwas lernen kann wie aus einem guten Schul- oder Lehrbuch.

Wer ist oder war Fritz Bauer? Das werden sich die meisten fragen. Nun, Bauer war ein Stuttgarter des 20. Jahrhunderts, und er wäre sehr wahrscheinlich auch gegen den Wahnsinn gewesen, der hinter dem Tiefbahnhofprojekt steckt, hätte er in unserer Zeit gelebt. Denn er war gegen Doping, also gegen Größenwahn in all seinen Erscheinungsformen. So war er auch gegen Weltmeister im Taschenformat wie unseren ehemalige Oberbürgermeister Manfred Rommel, nach dem der Stuttgarter Flughafen benannt wurde, während nur ein Zimmer im Stuttgarter Amtsgericht den Namen Bauers trägt. weiterlesen

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SWR-Film: Anschluss verpasst – Die Bahn und die Kunden

Am 30.9. sendete SWR-Fernsehen eine Reportage über die Bahn und ihre Kunden. In der Mediathek können Sie den Film noch eine Woche lang ansehen.

SWR_Mediathek

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Fotos von der Demo zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags

Fotos: Alexander Schäfer

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Der 5. Jahrestag Schwarzer Donnerstag: Rede von Dieter Reicherter

Rede zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.09.2015 von Dieter Reicherter, ehem. Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a. D.

Liebe Freundinnen und Freunde, Betroffene des Schwarzen Donnerstags,

fünf Jahre sind eine lange Zeit. Im Leben eines Menschen, im Gedächtnis der Öffentlichkeit, in der Aufklärung von Straftaten. Nicht umsonst beträgt die Verjährungsfrist außer bei besonders schweren strafrechtlichen Vorwürfen fünf Jahre. Deshalb wird vieles von dem, was wir Gewalttätern in Uniform vorwerfen, in etwa vier Stunden verjährt sein. Zum Glück aber nicht alles. Denn zu den schweren Straftaten, deren Verfolgung erst nach zehn Jahren verjährt, gehört die sogenannte gefährliche Körperverletzung. Diese liegt vor, wenn man mit einer Waffe oder einem Werkzeug, z. B. mit einem Schlagstock, oder zu mehreren gemeinschaftlich einen anderen verletzt. Darunter fällt auch der Einsatz von Pfefferspray. Nicht nur die Staatsanwalt- schaft, sondern auch die Polizei behauptet bislang steif und fest, am 30.9.2010 seien damit keine Kinder verletzt worden.

Sie wissen, warum. Denn sonst hätten sie gegen die Täter ermitteln müssen. Nach den polizeilichen Vorschriften ist nämlich der Einsatz von Pfefferspray gegen Kinder ausnahmslos verboten. Wer den Schwarzen Donnerstag erlebt oder auch nur Fotos oder Videos vom Geschehen gesehen hat, weiß, dass es anders war. Kinder, die für ihr Recht auf gute Bildung und gute Bildungseinrichtungen auf die Straße gingen und von ihrem Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit Gebrauch machten, das nicht nur Erwachsenen zusteht, wurden rücksichtslos in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Und als Stadtdekan Brock telefonisch mitten aus dem Einsatzgeschehen heraus den Polizeipräsidenten Stumpf bat, Wasserwerfereinsätze zu stoppen, da Kinder vor den Wasserwerfern seien, forderte Stumpf ihn zynisch auf, Brock solle die Kinder wegholen, und ließ weiter die gefährlichen, und deswegen verbotenen, Wasserstöße in Kopfhöhe zu.

Der pensionierte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler behauptete sogar als Zeuge im Wasserwerferprozess, gegen Kinder sei gar kein Pfefferspray eingesetzt worden. weiterlesen

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Der 5. Jahrestag Schwarzer Donnerstag: Rede von Jo Bauer

Rede von Jo Bauer, Kolumnist, auf der Kundgebung zum 5.Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.9.2015

Guten Abend, verehrte Protest-Gesellschaft von Stuttgart,
es ist eine Freude, dass Sie heute Abend wieder hier präsent sind, neben unserer zum Verramschen bestimmten Reste-Rampe namens Stuttgarter Hauptbahnhof. Wenn man die Menschen hier an diesem denkwürdigen Ort sieht, dann haben wir die Gewissheit: Es gibt Leute in dieser Stadt und in der Umgebung, die nicht widerstandslos alles mit sich machen lassen, was der herrschenden Politik gerade passt. Und es kommt nicht darauf an, die Zahl dieser Menschen als Messlatte zu nehmen. Viel wichtiger ist es, an die Kraft der Solidarität zu glauben. Für eine Sache zu kämpfen. Wenn wir auf die Straße gehen und uns Initiativen anschließen, erreichen wir mehr, als wenn wir irgendein angeblich kleineres Übels abnicken – zu schweigen von jenen, die nicht wählen und auch nicht protestieren, weil ihnen Machtpolitiker jede Hoffnung auf Veränderungen geraubt haben.
Es ist Herbst geworden, meine Damen und Herren, wir in Stuttgart kennen die Symbolik dieser Jahreszeit: Wenn ich die ersten Kastanien auflese, vielleicht auf dem Karlsplatz, erinnere ich mich, wie sich vor fünf Jahren in dieser Stadt auf wundersame Weise Kastanien in Pflastersteine verwandelt haben. Solche Dinge sind möglich in einem Land, wo Politiker und ihre Helfershelfer lügen wie gedruckt, wenn sie um ihre Macht fürchten – oder auch nur um ihren Job, der ihnen einen Dienstwagen garantiert.

In den vergangenen Tagen habe ich etliche Internet-Kommentare gelesen von Leuten, die den Schwarzen Donnerstag im Schlossgarten erlebt haben, und immer wieder stieß ich auf das Motto: „Niemals vergessen“ – Ausrufezeichen.

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Der 5. Jahrestag Schwarzer Donnerstag: Rede von RA Dr. Eisenhart von Loeper

Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, auf der Kundgebung zum 5. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30.9.2015

Fünf Jahre S21 – Rechtsbrüche: Verlangen nach Entschwärzung und Umkehr

Liebe Anwesende, Freundinnen und Freunde,
Schwarzer Donnerstag, das ist die schmerzlich erlebte Arroganz der Macht am Abgrund gewalttätig strafbarer Staatsgewalt. Es war empörend kriminell und verfassungswidrig, die Menschen im gewaltfreien Widerstand gegen S21 gefährlich brutal körperlich zu verletzen.

Unsere Bürgerbewegung hat sich dennoch nicht zerschlagen lassen. Gratulation. Bei uns zählt stetiger mutiger Einsatz, lernfähig mit langem Atem; in der Mahnwache, in all den kreativen Gruppen, in sinnvollen Aktionen gegen S21. Wie gut, dass es Euch gibt.

Von damals zum Heute können wir den Bogen spannen: Wir zielen auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung durch fundierte Informationen, auf Kontrolle gegen alle Übergriffe und Rechtsbrüche der Staatsgewalt, bis hin zur Umkehr bei S21. Wir zeigen deshalb heute Flagge und ziehen Bilanz. Das tue ich für das Aktionsbündnis gegen S21 und als dessen juristischer Arm:

(1) Denn der „Käs“ S21 und seine Rechtsbrüche sind nicht gegessen. weiterlesen

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Rede von Dieter Reicherter bei der 290. Montagsdemo

Rede von Dieter Reicherter, Staatsanwalt und Vorsitzender Richter a.D., auf der 290. Montagsdemo am 28.9.2015

Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 30.9.

Liebe Freundinnen und Freunde,
ein Polizeibeamter schrieb mir kurz nach dem 30.9.2010: „Dass der Polizeieinsatz im Schlossgarten unverhältnismäßig war, lernt man in der Polizeihochschule schon im 1. Semester.“ Jetzt bin ich mal gespannt, ob das Verwaltungsgericht Stuttgart das auch so sieht in dem Prozess, der am 28. Oktober beginnen wird. Da wollen einige Betroffene des Schwarzen Donnerstags, darunter mehrere Schwerverletzte, feststellen lassen, dass dieser Polizeieinsatz rechtswidrig war. Über diesen Prozess werde ich in der Kontext-Wochenzeitung berichten. Die Staatsanwaltschaft behauptet allerdings nach wie vor, bis auf ganz wenige Wasserstöße, bei denen Menschen am Kopf getroffen und verletzt wurden, einige darunter sehr schwer, sei alles rechtmäßig gewesen.

Da stimmt es mich hoffnungsfroh, dass jetzt für gründliche und objektive Ermittlungen gesorgt ist. Denn meine Anzeige zur Verbrechensverabredung zweier Polizisten, die vereinbart hatten, Pfefferspray in die eigenen Handschuhe zu sprühen und dies auch in den Gesichtern von Kindern zu verreiben, wird von Andreas Dorer, passenderweise beschäftigt beim Dezernat für Amts- und Korruptionsdelikte des Polizeipräsidiums Stuttgart, bearbeitet. Herr Dorer hat sich schon als Leiter der Ermittlungsgruppe zum 30.9.2010 einen Namen gemacht und seinen eigenen Chef, den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf, nicht auf den Polizeivideos vom Feldherrenhügel entdeckt. Er hat sich bereits 16 Tage nach Erstattung meiner Anzeige bei mir gemeldet. Genau zwei Tage, nachdem die Landesschau des SWR-Fernsehens über den schweren Vorwurf berichtet hatte. Arno Luik vom STERN sei gedankt, dass er durch seine Recherchen und die Veröffentlichung schlagkräftiger Polizeivideos überhaupt ermöglicht hat, diese bislang unbeachtete Verbrechensverabredung nachzuweisen.

Nun wollen wir gemeinsam Herrn Dorers gründliche Ermittlungsarbeit unterstützen. weiterlesen

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Rede von Dr. Winfried Wolf bei der 290. Montagsdemo

Rede von Dr. Winfried Wolf, Chefredakteur Lunapark21, auf der 290. Montagsdemo am 28.9.2015

Provokation gegen die Bürgerbewegung

Der blutige Donnerstag in Stuttgart vom 30. September 2010 als gezielter Akt nach dem Handbuch über politisch-polizeiliche Provokationen, ergänzend dokumentiert mit den Beispielen 2. Juni 1967 Westberlin (Polizei tötet Benno Ohnesorg), 28. September 1985 Frankfurt am Main (Polizei tötet Günter Sare) und 19. bis 21. Juli 2001 Genua (Polizei tötet Carlo Giuliano).

Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
heute bei Fahrtantritt kaufte ich mir im Berliner Hauptbahnhof die aktuelle Ausgabe der „Stuttgarter Zeitung“. Eigentlich lese ich die in Berlin eher selten. Andererseits steckt ja tagtäglich in meinem Briefkasten die „Süddeutsche Zeitung“. Und ich vergesse dann immer wieder, das das ja ein und dasselbe Medienhaus ist, in dem „Süddeutsche“, „Stuttgarter Zeitung“, „Stuttgarter Nachrichten“ und „Schwarzwälder Bote“ erscheinen. Was ja oft durchaus Auswirkungen auf die Tendenz der Beiträge hat.

Ich finde, man müsste auf die Titelseiten der Zeitungen – und gelegentlich auf die Stirn von Menschen – raufschreiben, wer sie finanziert. Dass beispielsweise die Umweltorganisation Nabu jährlich von VW gut 500.000 Euro erhält, war mir neu, erklärt aber auch, wie handzahm die Nabu-Oberen in diesen Tagen „Transparenz“ von VW fordern. Und dass der aktuelle deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in der Zeit, als er nicht mehr niedersächsischer Ministerpräsident und noch nicht Umweltminister war, für VW in Brüssel als Lobbyist werkelte, ist auch eine interessante Erkenntnis, die ich früher mal hatte, dann vergaß und in diesen Tagen neu gewann. Wobei es Gabriel am Ende seiner VW-Lobby-Tätigkeit gelang, dass die niedrigen Abgasgrenzwerte, die VW und der Europäische Autoverband forderten, fast wortwörtlich in die neue Koalitionsvereinbarung vom Herbst 2005 einflossen, in die Grundlage derjenigen Regierung also, für die dann Gabriel als Umweltminister aktiv wurde bzw. gegebenenfalls auch mal inaktiv blieb.

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Zur Rücknahme der Klage wg. sechsfach überhöhter Gleisneigung

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, zu den Berichten (u. a. StZ), der frühere Bahnvorstand Sven Andersen habe seine Klage gegen die gefährliche und rechtswidrige sechsfach überhöhte Gleisneigung bei S21 zurückgezogen:

Klagerücknahme Sven Andersen ist kein Rückzieher in der Sache!

Das Aktionsbündnis gegen S21 wirft dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schweres Versagen durch Schaffung einer „Todesfalle“ zu Lasten Bahnreisender vor. Wie Dr. Eisenhart von Loeper als Bündnissprecher und Anwalt des ehemaligen Bahndirektors und Gutachters Sven Andersen erklärt, hat das EBA den vom Gutachter gestellten Antrag, die Planfeststellung zu S21 wegen der unzulässig sechsfach überhöhten Gleisneigung aufzuheben, ohne Sachgründe zuletzt am 10. Juli des Jahres abgewiesen und eine Monatsfrist für die Klage genannt. Es habe dabei verschwiegen und fälschlich den Eindruck erweckt, das Gericht werde in der Sachfrage entscheiden können.

Die Klage war zunächst, so von Loeper, ohne Begründung zur Wahrung der Frist eingelegt worden. Allein deshalb habe man die Klage nun zurücknehmen müssen, weil die gesetzliche Klagebefugnis für Bahnreisende fehle, auch wenn die regelwidrig überhöhte Gleisneigung für sie durch wegrollende Züge zur Todesfalle werden könne. Das Thema, so der Bündnissprecher, bleibe ein K.O.-Kriterium gegen den Stuttgarter Tiefbahnhof. Bereits dann, wenn es um die Planfeststellung zum Filderabschnitt gehe, müsse in dieser Frage beachtet werden, dass Leib und Leben der Bahnreisenden höchsten Rang haben und daher eine stetige Verkehrsgefährdung durch die sechsfach überhöhte Gleisneigung unzulässig sei.

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