Die 311. Montagsdemo am 22. Februar

Die 311. Montagsdemo findet am 22. Februar 2016 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug  ausgehend vom Schlossplatz, weiter auf die Planie (in Fahrtrichtung), nach rechts über den Schillerplatz, geradeaus in die Kirchstraße, nach links über den Marktplatz, geradeaus in die Marktstraße, nach rechts auf die Hauptstätter Straße (in Fahrtrichtung), nach links auf den Wilhelmsplatz, dort. Dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Dr. Winfried Wolf, Journalist, Politiker und Politikwissenschaftler, Mitherausgeber von Lunapark21; Thema: Ein Verkehrskonzept für Stuttgart

Motto: Gute Bahn statt Tunnelwahn
Musik: Gerd Schinkel, Liedermacher aus Köln, Gitarre & Gesang
Moderation: Jürgen Horan, Kernen 21

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[UPDATE] Diskussionsveranstaltung am 22.2.: S21-Widerstand in den Landtag!

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Der Verkehrswissenschaftler Dr. Winfried Wolf spricht auch bei der 311. Montagsdemo am 22. Februar.

Weitere Infos zur Initiative "Bewegung in den Landtag" finden Sie auf der Webseite www.bewegung-in-den-landtag.de

[UPDATE 22.2.]
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.

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Petition: Mobil bleiben – Keine Unterbrechungen der Stadtbahn

Seit Montag, 15.2., gibt es eine Petition, die sich an OB Kuhn und die Aufsichtsräte der Stuttgarter Straßenbahnen richtet. Mit der Petition fordern alle Unterzeichner: Keine Unterbrechungen der Stadtbahn in Stuttgart!

Unterstützen Sie diese Forderung? Dann unterzeichnen Sie hier - und verbreiten Sie die Petition per Facebook, Twitter, E-mail.

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Aktionsbündnis amüsiert über Spontanreaktion der DB auf Vieregg-Gutachten zum Ausstieg aus S21

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 vom 13. Februar 2016

Die Bahn verschleiert – wie gehabt

Aktionsbündnis amüsiert über Spontanreaktion der DB auf Vieregg-Gutachten zum Ausstieg aus S21

Die fast verzweifelt wirkende Reaktion der Bahn auf das Gutachten der Vieregg-Rössler GmbH zu den S21-Ausstiegskosten fiel aus, wie erwartet: voreilig, hilflos und manipulativ. Ein Beleg, wie sehr sich die DB AG inzwischen bei Stuttgart 21 in eine ausweglose Ecke gedrängt fühlt.

Da wird der Öffentlichkeit einfach mal per Schlagzeile die bewusste Unwahrheit untergeschoben, 40 km Tunnelstrecken seien bereits gebohrt. Dabei wird verschämt, sozusagen im Kleingedruckten, eingeräumt, dass man die gebohrten Tunnellängen von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm einfach addiert hat. Von der Neubaustrecke ist in den beiden Gutachten Vieregg-Rössler zu den Gesamtkosten und Ausstiegskosten jedoch gar keine Rede! Bei Stuttgart 21 sind nur gut 12 km der insgesamt über 60 geplanten Tunnelkilometer gebohrt. Der Gutachter liegt mit seinen Ermittlungen also richtig.

Im Weiteren wird von der Bahn gebetsmühlenartig wiederholt, dass ein Projektausstieg für das Land Baden-Württemberg schlecht sei. Das Gegenteil ist richtig! weiterlesen

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FlügelTV: Pressekonferenz zum S21-Ausstiegsgutachten

1. Präsentation Vieregg

2. Fragen dazu

3. Präsentation Eisenhart

4. Fragen dazu

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Der Weiterbau von Stuttgart 21 als strafbare Untreue

Pressekonferenz-Beitrag von RA Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21

Der Weiterbau von Stuttgart 21 als strafbare Untreue

Externes Vieregg-Gutachten und Berliner Staatsanwälte schaffen neue Lage Vor drei Jahren gab es enormen politischen Druck auf die Bahn-Aufsichtsräte: Das Bahnprojekt Stuttgart 21 hatte sich gerade wegen einer damaligen Kostensprengung um 2,3 Milliarden Euro als unwirtschaftlich erwiesen, sollte aber dennoch um jeden Pries weitergebaut werden. Weil man den Ausstieg wie eine politische Pest fürchtete, hat der Bahn-Vorstand die Ausstiegskosten jedoch gegenüber dem Weiterbau als die kostspieligere Variante auf zwei Milliarden Euro hochgerechnet.

Die eigenen Staatssekretäre der Bundesregierung hatten zwar laut Akten des Kanzleramts selbst auf ein externes Gutachten gedrängt und die bahnseitige Berechnung als „nicht belastbar“ bezeichnet (siehe http://stuttgart21.strafvereitelung.de), wurden aber nachweisbar politisch umgedreht.

Die Strafverfolgung der wegen Untreue tatverdächtigen Aufsichtsräte scheiterte bisher allein an dem Vorbehalt, ihnen müsse „nicht bewusst gewesen sein, dass ein Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung“ (Staatsanwaltschaft Berlin 16.07.2015).

Diese Ausgangslage erweist sich spätestens jetzt als absolut unhaltbar: weiterlesen

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Studie: Ausstieg aus Stuttgart 21 ist 6 Mrd. EUR günstiger als Weiterbau

Am Freitag, den 12. Februar hat das Aktionsbündnis gegen S21 eine Studie des Verkehrsberatungsbüros Vieregg-Rößler vorgestellt, wonach der Ausstieg aus Stuttgart 21 und gleichzeitig der Umstieg auf die Modernisierung des Stuttgarter Kopfbahnhofs zum jetzigen Zeitpunkt 6 Mrd. Euro billiger ist als der Weiterbau von Stuttgart 21.

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Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen S21: Gutachten zu Ausstiegskosten

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 vom 12. Februar 2016

Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 muss Thema der nächsten DB-Aufsichtsratssitzung werden!

Gutachten: 6 Mrd. € Einsparung bei Ausstieg aus Stuttgart 21

Die Deutsche Bahn AG gibt nicht nur die Kosten des Projekts wissentlich viel zu niedrig an, sie hat auch von Anfang an die Kosten eines Ausstiegs maßlos überhöht, und so Politik und Öffentlichkeit in die Irre und zu falschen Entscheidungen geführt. Dies belegt eine weitere vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Auftrag gegebene Studie der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg-Rössler aus München, die heute in Stuttgart vorgestellt wurde.

Je nach Betrachtungsweise, ob aus Sicht der DB AG, aus Sicht der Projektpartner oder des Steuerzahlers, ob bei rein funktionaler Wiederherstellung des Kopfbahnhofs oder einer erweiterten K 21-Lösung – die Kosten des Weiterbauens von Stuttgart 21 liegen zwischen 5,9 und 7,9 Mrd.€ über den Kosten eines Ausstiegs bzw. Umstieg auf eine Kopfbahnhoflösung – alles Stand Januar 2016.

Unabhängig vom verkehrspolitischen Schaden einer Bahnhofsverkleinerung und aller weiteren Nachteile und Risiken des Projekts: Stuttgart 21 ist definitiv ein unwirtschaftliches Projekt - heute bei einem Kostenstand von fast 10 Mrd.€ wie im März 2013, als der Aufsichtsrat trotz einer Kostensteigerung über den verbindlich zugesagten Kostendeckel von 4,5 hinaus auf 6.8. Mrd.€ den Weiterbau beschloss.

Das Aktienrecht untersagt Aufsichtsräten unwirtschaftliche Entscheidungen. Eine vorsätzliche Straftat begehe, wer einen wirtschaftlichen Nachteil für sein Unternehmen in Kauf nimmt, obwohl er ihn für möglich hält, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper. Strafbare Untreue sei genauso wenig wie Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt. Das unterstreicht die neuere Rechtsprechung des BGH, die den Tatbestand der Untreue strenger fasst und das zeigen die Inhaftierungen bzw. Verurteilung von Uli Hoeneß und des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel. Auch große Namen sollten sich nicht mehr auf den Grundsatz „to big to jail“ verlassen. RA von Loeper hat daher mit Schreiben vom 10.2.2016 an die Berliner Staatsanwaltschaft (Anlage) die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Dr. Grube, Dr. Kefer und Aufsichtsräte der DB beantragt.

Das Aktionsbündnis wird den Aufsichtsräten der DB AG das neue Gutachten zustellen verbunden mit der Aufforderung das Thema „Kosten und Ausstiegskosten von Stuttgart 21“ auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 15. März zu setzen. Das Mindeste sei, so von Loeper, dass der Aufsichtsrat ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gebe, wenn er Anlass zu Zweifeln an den Ergebnissen des Vieregg-Gutachtens habe. Eine solche unabhängige Bewertung hatten seinerzeit schon die drei Staatssekretäre im Aufsichtsrat für nötig gehalten. Bis dahin sei die DB gut beraten, keine weiteren verlorenen Kosten zu produzieren und einen einstweiligen Baustopp auszusprechen.

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Rede von Martin Poguntke bei der 309. (Rosen-)Montagsdemo

Rede von Martin Poguntke, Theologinnen und Theologen gegen Stuttgart 21, auf der 309. Montagsdemo am 8.2.2016

Sandkastenspiele im Rosenstein

Liebe Närrinnen und Narren,

die Sie alle immer noch so verrückt sind, Montag für Montag gegen den „neuen Scherz Europas“ auf die Straße zu gehen, ich will Ihnen heute ein wenig über die neuesten Witze in dieser Sache erzählen, über die Sandkastenspielchen, genannt „Bürgerbeteiligung Rosenstein“.

1. Witz: Die Stadt hat dazu mit einer Firma namens MEDIATOR einen Vertrag abgeschlossen. Diese Firma hat ihren Sitz – na, wo wohl? – in Berlin. Ja, genau da, wo das S21-Chaos-Brüderchen – der Flughafen BER – gebaut, bzw. eben nicht wirklich gebaut wird. Und wie es der Zufall so will, liebe Freundinnen und Freunde: MEDIATOR war tatsächlich auch an der Bürgerbeteiligung zu genau diesem Skandalprojekt beteiligt. Diese Firma hat also durchaus Erfahrung damit, ein Chaos-Projekt mit hübschen Bürgerbeteiligungsspielchen zu garnieren. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Treppenwitz der Geschichte!

Rosenmontagswitz Nummer 2: Wisst ihr, wen diese Firma zum Mitmachen beim Rosenstein-Dialog eingeladen hat? Ausgerechnet jemanden von den Parkschützern. Der Witz der Woche: Eben die Leute, unsere Parkschützer, die seit Jahren gegen die Immobilienpläne der Stadt kämpfen, lädt man zur Mitarbeit an eben diesen Plänen ein! Tata, tata, tata! Ein wunderbarer Witz.

Wir haben uns aber diese Steilvorlage nicht entgehen lassen ohne sie zum Anlass zu nehmen, von der Stadt die Veröffentlichung der Verträge zu fordern, die sie mit MEDIATOR geschlossen hat. Von einem OB, der sich – Arm in Arm mit der Grünen Regierungspartei – das große Versprechen ganz neuer „Transparenz“ auf die Fahnen geschrieben hat, dürfte man ja so etwas als selbstverständlich erwarten. Aber die Transparenz von Herrn Kuhn geht eben doch nicht so weit, dass man wirklich kontrollieren dürfte, was für Ziele und Nebenabmachungen er für den Rosenstein-Dialog vereinbart hat. Auch die Transparenz des OB Kuhn ist offenbar nichts als ein närrischer Faschingsscherz.

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Infoveranstaltung: Aktueller Stand der Arbeit des Aktionsbündnisses gegen S21

069-Das-Aktionsbündnis_-Kopfbahnhof-21-Die-bessere-Lösung

Das Aktionsbündnis gegen S21 lädt ein:

am 15. Februar 19h (nach der MoDemo) ins Forum 3 (Forumsaal)
mit den Bündnissprechern Dr. Eisenhart von Loeper und Dr. Norbert Bongartz sowie Aktiven im und um das AB herum.
Vorschlag für Themen:

  • Rechtliche Ansatzpunkte – Stand der Dinge
  • Weiteres Gutachten Vieregg/Rössler
  • Beteiligung Rosenstein – ohne uns, aber mit unserer Kritik!
  • Baustände und Zeitlüge
  • Finanzen
  • Verschiedenes – was sonst noch von Interesse ist ...
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Die 310. Montagsdemo am 15. Februar

Die 310. Montagsdemo findet am 15. Februar 2016 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug  ausgehend vom Schlossplatz, weiter in die Planie entgegen der Fahrtrichtung, links in die Konrad-Adenauer Straße entgegen der Fahrtrichtung, links in die Schillerstraße in Fahrtrichtung bis vor die Große Schalterhalle des Hauptbahnhofs. Dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Nina Picasso, Parkschützer; Vier Jahre Schlossgartenzerstörung
  • Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21; Untreuevorwurf gegen Aufsichtsräte der Bahn

Motto: Viel zerstört, nichts gewonnen
Musik: Trio Sonne, Mond & Sterne, Gitarre, Bass und Gesang
Moderation: Matthias von Herrmann, Parkschützer

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Bericht aus dem Gerichtssaal: Urteil über Widerstand im Widerstand

Die Vorgeschichte: Verurteilung am Amtsgericht
Der im Folgenden beschriebene Prozess des Angeklagten D. am Landgericht bestand aus drei Tatvorgängen im Zusammenhang mit K21-Demos im Jahr 2014, über die nacheinander verhandelt wurde. Zwei der Tatvorwürfe waren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, der dritte war der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung. Alle drei Tatvorwürfe hatten zu einem Strafbefehl von 55 Tagessätzen je 40 Euro geführt, wogegen D. Einspruch eingelegt hatte, so dass sein Fall im Juli 2015 am Amtsgericht verhandelt  worden war. Damals sprach die Richterin  eine Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen je 40 Euro aus.

Doch D. hatte in der Verhandlung am Amtsgericht nicht den Eindruck  bekommen, dass die Richterin Interesse an einer detaillierten Aufklärung der drei Vorgänge gehabt hätte. So erklärte der Angeklagte auch zu Beginn der Verhandlung am Landgericht, warum er überhaupt in die Berufung gegangen sei: „Es wurde am Amtsgericht sehr schnell verhandelt. Wir hörten Zeugen und sahen Videos an. Da zeigten sich Diskrepanzen zwischen dem Strafbefehl und dem, was wirklich passiert war. Ich empfand das Urteil losgelöst von der Verhandlung, ich fühlte mich nicht ernst genommen. Ich hatte erhofft, dass die Richterin eine Begründung für ihr Urteil abgibt, das geschah aber nicht. Sie sagte einfach, dass die Vorwürfe in der Verhandlung bewiesen wurden, ohne auf Details einzugehen.“

Er wollte in die Berufung gegen das Amtsgericht-Urteil gehen mit der Hoffnung, dass der Richter am Landgericht genauer hinschaut. „Unabhängig davon, zu welchem Ergebnis man kommt“, betonte der Angeklagte. Nun war er am 22. Januar 2016 zur Berufungsverhandlung mit seinem Rechtsbeistand Jänicke erschienen.
In diesem Prozess ging es zwar um drei unterschiedliche Tatvorwürfe, die nacheinander verhandelt wurden, doch soll im Folgenden nur über die Verhandlung des ersten Tatvorwurfes (§ 113 StGB) berichtet werden. (Der Bericht über die beiden anderen Tatvorwürfe wird zu einem späteren Zeitpunkt auf BAA erscheinen.) weiterlesen

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