Abgas-Skandal, Fahrverbote, Autokartell, Prozess in Stuttgart

Rede von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.,  auf der 378. Montagsdemo am 24.7.2017

Abgas-Skandal, Fahrverbote, Autokartell, Prozess in Stuttgart

Schönen guten Abend,

danke, dass ich wieder hier sein darf; ich denke viel an Stuttgart 21, z. B. wenn ich am Bodensee bei der Bodensee-Gürtelbahn die 40 Jahre alten Dieseltriebwagen sehe, die beim Anfahren richtig schöne schwarze Wolken erzeugen, wie man es eigentlich aus Indianerfilmen kennt, und wenn Sie die Wolke abkriegen, da haben Sie so ein bisschen den Flair der Großstadt, das bringt uns zusammen.

Das Geld, was hier verbuddelt wird, im dümmsten Großprojekt Deutschlands, fehlt an anderer Stelle, um einen sauberen und modernen Fernverkehr auf der Schiene bzw. einen öffentlichen Personennahverkehr zu finanzieren, so dass weniger Menschen in Individualautos unterwegs sind. Und deswegen hängt natürlich die schlechte Luft am Bodensee und die schlechte Luft in Stuttgart auch zusammen mit dieser Fehlentwicklung, mit diesen Fehlentscheidungen, die wir erleben.

Ich wollte eigentlich mit der Verhandlung beginnen, aber die aktuellen Ereignisse haben mir doch einen gewissen Einschub notwendig erscheinen lassen. Deswegen rege ich an, dass Stuttgart nachdenkt, in eine Städtepartnerschaft mit Palermo oder Neapel einzutreten. Warum? Naja, wir wissen von Palermo und Neapel, dass sie die italienischen Hauptstädte für den Müll sind, genauso wie Stuttgart die schmutzigste Stadt Deutschlands ist, was die Luftreinhaltung angeht. Es gibt aber noch einen anderen Zusammenhang. Neapel und Palermo gelten als die Hauptstädte der Cosa Nostra, der italienischen Mafia. Stuttgart ist seit letztem Freitag – das kann man jetzt mittlerweile ungestraft sagen – die heimliche deutsche Hauptstadt der organisierten Kriminalität. Die hat hier allerdings einen etwas anderen Namen, die heißt nämlich Daimler, Porsche und Audi. Also immerhin drei der fünf Firmen, die  sich durch Selbstanzeige der organisierten Kriminalität bezichtigt haben, haben ihren Sitz hier. Und so braucht uns auch nicht zu wundern, dass wir einen Zusammenhang haben zwischen Sitz der Automobilindustrie und besonders schmutziger Luft. Hier wird von Stuttgart aus mitorganisiert, dass wir seit mindestens 20 Jahren nicht die Luftqualität bekommen, die Stuttgart und die andere Städte verdient haben. Stuttgart ist mitverantwortlich, und die hier sitzenden Unternehmen wie Politiker durch alle Parteien hinweg, die an der Regierung waren oder sind, dass Luftqualitätsstandards nicht eingehalten werden. weiterlesen

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Die Bahn: Ein Beispiel für Umweltzerstörung und Artenschutzkatastrophen

Die Feuerbacher Heide hat eine sehr lange Geschichte, von den Streitigkeiten zwischen Feuerbach, Cannstatt und Stuttgart im Jahre 1480, über die Nutzung als Hinrichtungsstätte im 19. Jahrhundert,  bis hin zur Ausweisung zum  21,3 ha großen Landschaftsschutzgebiet 1961.

Nun wurde die Feuerbacher Heide erst wieder zur Hinrichtungsstätte, allerdings "nur" für zahlreiche vor sich hin vegetierende und teils schon eingegangene Bäume aus dem Mittleren Schlossgarten. Aber dem nicht genug, nun wird aus dem Landschafts"Schutz"gebiet durch  9.700 Tonnen Muschelkalkstein, 3.000 Tonnen Schotter und 1.200 Tonnen Split der Deutschen Bahn eine riesige Abraumhalde – Verzeihung – der Begriff ist glaube ich "Schutzgebiet für Eidechsen mit Untertürkheimer Migrationshintergrund". Ich war vor Ort, um "bildlich" näherzubringen,  was dies bedeutet:

ehemals geschützte Magerwiesen in der Feuerbacher Heide

Erst aus einer etwas anderen Perspektive wird die enorme Fläche vorstellbar. Und dies soll ausgerechnet eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Artenschutzes sein ... Welch tiefschwarzer Sarkasmus. Die DB bewies diesen Sarkasmus allerdings auch schon bei der PR-Show der "Verpflanzungen für S21", bei der Bäume aus dem Innenstadtgebiet größtenteils auf Friedhöfne, oder wie hier, auf Hinrichtungsplätzen, oder aber auf Abraumhalden am Stadtrand landeten ...

Wer denkt, die DB hat schon genug in der Stadt Stuttgart zerstört, irrt! Der Deutschen Bahn sind  keine Grenzen gesetzt. Kein Schutzgebiet, keine Grünfläche, kein Baum ist vor dem Bahnsinn rund um das Immobilienprojekt Stuttgart 21 sicher.

Gastartikel von Alexander Schäfer / schaeferweltweit.de

Mehr Bilder im Artikel auf SWW [http://www.schaeferweltweit.de/stuttgart-21-zerstoert-weiteres-landschaftsschutzgebiet/]

 

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Gerichtliche Ohrfeigen für taube Ohren im Staatsministerium

Rede von Dieter Reicherter, ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart, auf der 379. Montagsdemo am 31.7.2017

Gerichtliche Ohrfeigen für taube Ohren im Staatsministerium

Liebe Freundinnen und Freunde,

„Unerhört. Ungeklärt. Ungesühnt.“ heißt das Buch, das Jürgen Bartle und ich über den Wasserwerferprozess geschrieben haben. Juristisch geklärt ist immerhin inzwischen, dass der Polizeieinsatz vom 30.9.2010 im Stuttgarter Schlossgarten rechtswidrig und unverhältnismäßig war. Aber gesühnt ist nichts. Die Verantwortlichen, vor allem auf politischer Ebene, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Von der Polizei hat sich niemand entschuldigt.

Als erhört kann man auch nicht bezeichnen, wie das grün geführte Staatsministerium mit dem berechtigten Anliegen eines Bürgers, dazu einiges aufzuklären, umgegangen ist. Eher schon als unerhört. Darüber will ich heute berichten. Einige von Euch werden bereits wissen, dass ich über zwei Instanzen einen Prozess gegen das Staatsministerium des Landes führen musste, weil dieses mir – wie der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim jetzt festgestellt hat, zu Unrecht – Einsicht in Akten verweigert hat. Euch allen gilt der Dank für Unterstützung und Anerkennung, die mir von vielen Seiten während dieses Verfahrens zuteil geworden sind, vor allem auch für die vielen Glückwünsche nach Bekanntwerden des Urteils.

Worum ging es? Seit ich als Unbeteiligter in den Polizeieinsatz geraten war und Art und Weise des staatlichen Umgangs mit Bürgerinnen und Bürgern öffentlich kritisiert hatte, ist mir ein Anliegen, die Geschehnisse und deren Hintergründe aufzuklären. Dabei kann man sich nicht auf den Ablauf des Polizeieinsatzes beschränken, sondern es geht auch um die Vorbereitung und die spätere Vertuschung, nicht zuletzt auch um unvertretbare und sogar rechtswidrige Eingriffe in die Natur. Man denke nur an die verbotenen Baumfällungen. Deswegen stellte ich im Dezember 2012 beim Staatsministerium einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz. Dieses Gesetz ist vorgegeben von der Europäischen Union, das den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Bereich „zur Schärfung des Umweltbewusstseins“ sehr weitgehende Einsichtsrechte in Behördenakten gibt. weiterlesen

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Die 380. Montagsdemo am 07. August 2017 auf dem Kleinen Schlossplatz

Die 380. Montagsdemo findet am 07. August  2017 ab 18 Uhr auf dem Kleinen Schlossplatz in Stuttgart statt. Ab 18.40 Uhr beginnt der Demozug, ausgehend vom Kleinen Schlossplatz, nach rechts in die Theodor-Heuss-Straße (in Fahrtrichtung Arnulf-Klett-Platz), weiter in die Friedrichstraße, nach rechts in die Kronenstraße, weiter nach links in die Lautenschlagerstraße, nach rechts auf den Arnulf-Klett-Platz (in Fahrtrichtung Gebhard-Müller-Platz) bis auf Höhe der Mahnwache gegen S21, dann nach rechts auf den Gehwegbereich vor der Mahnwache, dort endet die Demo mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Tom Adler, Fraktionsvorsitzender der Fraktionsgemeinschaft SÖS, LINKE, PluS
  • Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure 22

Motto: Wir lassen nicht locker!
Musik: Sisters'n Groove; Percussion, Pop und Jazz
Moderation: Susanne Bödecker; "Bündnis Recht auf Wohnen" und
"Mieterinitiative Zuffenhausen"

Ein Kommentar

Pressemitteilung der DUH

Die Wahlen rücken immer näher. Reicht es Stadt und Land noch, angemessen auf das "Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft" zu reagieren? Nachstehend eine Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe:

Pressemitteilung

Nach Stuttgarter Richterspruch zu Diesel-Fahrverboten: Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung eines „Acht-Punkte-Sofortprogramms für saubere Luft“

Montag, 31.07.2017

Deutsche Umwelthilfe bewertet die von den Autokonzernen geplanten Software-Veränderungen als technisch weitgehend unwirksam und als klar EU-rechtswidrig – Stuttgarter Gericht fordert ab dem 1.1.2018 verbindliche Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte und erklärt die von den Autokonzernen angebotenen Software-Updates für Diesel-Pkw als ungeeignete Maßnahme – Verwaltungsgericht: „Behörde ist nicht befugt, das zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte sofort (1.1.2018) erforderliche Verkehrsverbot wegen der „Nachrüstlösung“ auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“ – Dieselkonzerne wollen ohne vorherige Prüfung und Genehmigung durch die Behörden Motorsteuersoftware verändern – Unter plus 10 Grad Celsius will die Politik die faktische Abschaltung der Abgasreinigung und damit tausende unnötige Todesfälle akzeptieren – DUH kündigt an, „alle rechtlichen Möglichkeiten“ auszuschöpfen, um die erneute rechtswidrige Kungelei zu stoppen

© disq - Fotolia

Berlin, 31.7.2017: Nachdem durch Gerichtsentscheidungen Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf, München und Stuttgart als erforderlich bestätigt wurden, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass sich die Politik endlich von den in Hinterzimmern verabredeten unzureichenden Software-Updates verabschiedet und wirklich wirksame Maßnahmen ergreift. Angesichts der anstehenden Verhandlungen beim „Nationalen Forum Diesel“ am 2.8.2017 legt die DUH ein „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“ vor.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist vor Gericht krachend mit seinem Versuch gescheitert, eine freiwillige Software-Änderung anstelle der für den 1.1.2018 bereits angekündigten Diesel-Fahrverbote durchzusetzen. Vernichtende Kritik erntete die Landesregierung Baden-Württemberg für ihre zuletzt als vorzugswürdig erachteten sogenannte „Software-Änderung“. Selbst unter der (unrealistischen) Annahme, dass 100 Prozent der betroffenen Autohalter bis 2020 daran teilnehmen und eine Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr um mindestens 50 Prozent einträte (beide Zahlen sind deutlich zu hoch), wäre nach Einschätzung der Gutachter der Landesregierung nur mit einer Reduzierung der Stickstoffdioxidwerte (NO2) um 9 Prozent zu rechnen. Da die Belastung der Stuttgarter Atemluft um bis zu 100 Prozent über dem gesetzlichen Grenzwert liegt, ist die Software-Änderung aus Sicht des Gerichts ungeeignet. weiterlesen

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Heute am 2. August: Alternative Baustellenführung

Für heute Nachmittag, 2. August,  wird wieder eine alternative Baustellenführung von den Ingenieuren22 angeboten. Wer sich also ein aktuelles Bild über die Bauabschnitte zum Projekt Stuttgart21 machen will und kurzfristig Zeit hat, ist herzlich eingeladen, an der alternativen Baustellenführungen teilzunehmen.  Fachkundige Mitglieder der S21-kritischen Initiative erklären an Ort und Stelle den Zustand der S21-Baustelle und informieren über mögliche Auswege durch das Konzept Umstieg21.

Treffpunkt: Südausgang des Hauptbahnhofes jeweils um 17.00 Uhr. Dauer der Führung: ca. 2 Stunden. Die Teilnahme ist kostenlos.

Übrigens: Die alternativen Baustellenführungen finden jeweils immer am ersten Mittwoch des folgenden Monats statt.

 

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Video der 379. Montagsdemo am 31.7.2017

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https://www.youtube.com/watch?v=lfkOXpbM49M&feature=youtu.be

Redner:
- Andreas Schwab, Demoteam; "Paukenschlag für die Autoindustrie, Donnergrollen für S21"

- Dieter Reicherter, ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (Strafkammer); " Gerichtliche Ohrfeigen für taube Ohren im Staatsministerium"

Musik: Jasmin Kleinheins, Gitarre und Gesang

Moderation: Jürgen Horan, Kernen 21

Video: Eberhard Linckh - danke!

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Stuttgarter Luft!

Gerade in Stuttgart werden die Grenzwerte zur Luftreinhaltung durch die Großbaustelle S21 ständig überschritten. Auch ohne das Beweismittel Messwerte sieht man: Es herrscht ständiger LKW-Verkehr in der Innenstadt  und es ist ja – bekannt, dass die meisten Lkws mit Diesel fahren. Das wird auch Jahre hindurch so bleiben – solange Stuttgart21 noch gebaut wird. Gerade deshalb ist das Urteil des Verwaltungsgerichts für Stuttgart von großer Bedeutung. Erinnern möchten wir aber hier einmal an das Bundestagswahlprogramm 2017 der Grünen. Darin heißt es u.a.:  ... Wir werden aber auch weiterhin mit den Lobbyverbänden und den Unternehmen den Konflikt austragen, die ihre Geschäftsinteressen ohne Rücksicht auf die Umwelt verfolgen. Freiwillige Selbstverpflichtungen helfen da wenig weiter. Wir werden alles dafür tun, dass Umweltrecht konsequent umgesetzt wird und Bürger*innen sich ohne Hürden in Verfahren einbringen und auch klagen können. Ja, und es wurde auch geklagt, und das Urteil ist gesprochen. Aber: Wird nun von der Landesregierung Revision eingelegt zum Wohl und Schutz (!) der Bürger/-innen?  Wetten, dass ...?

Nachfolgend ein Kommentar von Wolfgang Rüter:
Das Urteil auf saubere Luft ist am Freitag (28. Juli 2017) von der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugunsten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verkündet worden. Das Medieninteresse war denn auch entsprechend groß. Inzwischen haben alle Medien, in- und ausländische, darüber ausführlich berichtet: Print, Radio und TV.

Das Gericht, unter Vorsitz von Richter Kern, hatte es sich in der Urteilsbegründung nicht leicht gemacht. Bereits am 19.07.2017 hatten sich Kläger und Beklagte mit dem Richter im Verwaltungsgericht getroffen und ihre Argumente ausgetauscht. Den existierenden Luftreinhalteplan des Landes Baden-Württemberg bezeichnete das Verwaltungsgericht bei der Urteilsverkündung als unzureichend und forderte eine schnellstmögliche Senkung der Stickstoffdioxidwerte. Zugleich hat das Verwaltungsgericht aber auch den Weg frei gemacht für Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen in Stuttgart. Seit Jahren werden die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in der Umweltzone Stuttgart regelmäßig überschrittenen. Der von der Politik und von Ministerpräsident Kretschmann favorisierten Nachrüstung von Dieselfahrzeugen wurde eine Abfuhr erteilt. weiterlesen

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Stuttgart 21: Staatsministerium muss Umweltinformationen zum Schwarzen Donnerstag herausgeben

Unermüdlich bohrt der ehemalige Richter am Landgericht Dieter Reicherter seinen Finger in die Themen, die Bahn und Politik so gerne ad acta legen und verjähren lassen würden. Und heute kann von einem Erfolg und positiven Urteil für den Kläger und damit auch die Bewegung K21 berichtet werden! Reicherter schreibt: "... hat mir der VGH in vollem Umfang Recht gegeben ..."

Am 29. Juni 2017 war Reicherter wieder einmal in Sachen "Recht haben und Recht bekommen" unterwegs gewesen, diesmal in Mannheim beim Verwaltungsgerichtshof. Das ihm nun zugestellte Urteil (siehe unten) erläutert er im Folgenden selber, wobei er zunächst den Vorlauf erklärt, damit man versteht, auf was sich das Urteil bezieht. Es geht um die Einsicht in als geheim eingestufte Dokumente, die sich auf den Schwarzen Donnerstag, 30.9.2010, beziehen.

Dieter Reicherter schreibt dazu am 27.7.2017:

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Buchvorstellung: „abgrundtief + bodenlos“

Flügel TV über das Pressegespräch am 24. Juni im WKV:

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Die Videos zur 378. Montagsdemo am 24.7.

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V.: Abgas-Skandal, Fahrverbote, Autokartell, Stuttgarter Prozess:

Joe Bauer mit einem Grusswort des "Anstalt"-Autors Dietrich Krauß:

Christian Pätzold zur deutschen Leitkultur, anhand des Zauberlehrlings:

Dr. Winfried Wolf: "abgrundtief und bodenlos"

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Die 379. Montagsdemo am 31. Juli 2017 auf dem Kleinen Schlossplatz

Die 379. Montagsdemo findet am 31. Juli  2017 ab 18 Uhr auf dem kleinen Schlossplatz in Stuttgart statt. Ab 18.40 Uhr beginnt der Demozug, ausgehend vom kleinen Schlossplatz, nach rechts in die Theodor-Heuss-Straße (in Fahrtrichtung Arnulf-Klett-Platz), weiter in die Friedrichstraße, nach rechts in die Kronenstraße, weiter nach links in die Lautenschlagerstraße, nach rechts auf den Arnulf-Klett-Platz (in Fahrtrichtung Gebhard-Müller-Platz) bis auf Höhe der Mahnwache gegen S21, dann nach rechts auf den Gehwegbereich vor der Mahnwache, dort endet die Demo mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Andreas Schwab, Demoteam; "Paukenschlag für die Autoindustrie, Donnergrollen für S21"
  • Dieter Reicherter, ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (Strafkammer); "Gerichtliche Ohrfeigen für taube Ohren im Staatsministerium"

Motto: Wir lassen nicht locker!
Musik: Luis Zirkelbach, Gitarre und Gesang
Moderation: Jürgen Horan, Kernen 21

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