Zum Kommentar von Herrn Bernhard Häußler zu meiner Rede vom 12.3.2018 „Politik und Justiz“ möchte ich als Betroffener wie folgt Stellung nehmen:
1) Es trifft zu, dass der Stuttgarter Generalstaatsanwalt (im Gegensatz zum Generalbundesanwalt) kein Politischer Beamter im Sinne des Beamtenrechts ist. Das ändert aber nichts daran, dass seine Auswahl und Ernennung immer ein Politikum ist und selbstverständlich nach politischen Gesichtspunkten erfolgt. Bzgl. des jetzigen Amtsinhabers Achim Brauneisen liest sich seine Karriere in das Amt wie folgt: „Im Mai 2004 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ernannt, bevor er ab Februar 2006 als Ministerialdirigent zum Leiter der Abteilung für Straf- und Gnadenrecht beim Justizministerium Baden-Württemberg berufen wurde.
Seit 1. August 2013 ist Brauneisen als Generalstaatsanwalt für die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart verantwortlich."
Zu Brauneisens Ernennung schrieb die Stuttgarter Zeitung am 3.7.2013:
„Das Kabinett habe der Berufung am Dienstag „wie üblich ohne Aussprache“ zugestimmt, berichtete Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach der Sitzung. Zu koalitionsinternen Bedenken gegen den Vorschlag Stickelbergers (die StZ berichtete) wollte er sich nicht äußern. Er könne „keine öffentliche Debatte über solche Personalangelegenheiten“ führen, sagte er zur Begründung. weiterlesen