Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, auf der 430. Montagsdemo am 27.8.2018
Liebe Mitstreiter,
einmal mehr geht es um Stuttgart 21 mit dem nicht genehmigungsfähigen Brandschutz, den das Eisenbahnbundesamt mit der 18. Planänderung abermals nur durchgewunken hat. Bei einem schweren Brand im Tiefbahnhof oder in einem der 60 km langen Zulauftunneln wird es hunderte Tote und Verletzte geben – Stuttgart 21 wird sich dann einreihen in die Liste der großen Bahnkatastrophen, die so im bestehenden Kopfbahnhof nie stattfinden könnten. Beim Brandschutz wird die nicht heilbare Fehlplanung des Vorhabens immer deutlicher.
Mit der Erwiderung auf meine Klage gegen das Eisenbahnbundesamt wegen der 18. Planänderung tut man sich offensichtlich schwer – zwei Tage vor Fristablauf wurde Fristverlängerung beantragt und auch gewährt; die Klageerwiderung muss jetzt bis zum 11.9.18 vorliegen. Meine Klagegründe müssen schon schwerwiegend sein, wenn zu deren Erwiderung drei Monate Zeit benötigt werden. Oder wollen die das Verfahren absichtlich in die Länge ziehen? Klagen gegen solche Fehlplanungen der Bahn müssen nicht zwangsläufig vergeblich sein. So hat das Oberlandesgericht Hamburg letzte Woche den Baustopp für die Verlegung des Kopfbahnhofes Hamburg-Altona als Durchgangsbahnhof in ein zwei Kilometer entferntes Industriegebiet verfügt und damit der Bahn einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Wie bereits berichtet, ging es in unserer letzten Runde der Einsichtnahme in die Liste der 1.700 Risiken um Risikosachverhalte beim Brandschutz. Darin fehlen die wirklichen Risiken, etwa das Nichterreichen der Schutzziele bei der Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme, jedoch gänzlich. Dies habe ich den Vertretern der Bahn als unsere Sicht der Dinge zum Brandschutz vorgetragen mit der Feststellung, dass die vorgesehene Rauchabdrängung über die Lichtaugen durch Einblasen von Zuluft aus den Tunnel ungeeignet ist und stattdessen eine maschinelle Entrauchung über Abluftschächte auf dem Tiefbahnhofsdach notwendig ist. Das hatte schon 2012 der Brandschutz-Gutachter GRUNER AG gefordert. weiterlesen