Der AK Jura besteht hauptsächlich aus juristischen Laien. Wir werden aber versuchen, Sie so gut wie möglich bei rechtlichen Fragen zu unterstützen.
Wir haben mehrere Anwälte in der Hinterhand, um Verfahren zu begleiten und bei komplexeren juristischen Themen weiterzuhelfen.
Für unsere Aussagen zu rechtlichen Fragen übernehmen wir jedoch keinerlei Haftung.
Sprechstunde des AK Jura
Jeden Donnerstag von 15.00 bis 19.00 Uhr im Büro der Parkschützer (Umkehrbar e.V., Urbanstraße 49A, Stuttgart)
Der AK Jura kann die regelmäßige Sprechstunde nicht mehr aufrecht erhalten.
Termine für Beratungsgespräche können zu den normalen Tageszeiten unter 0711-91 27 93 57 oder per mail unter jura{at}unser-park.de vereinbart werden.
E-Mail: jura(at)unser-park.de
Kontakt zum AK Jura
Koordination und Unterstützung bei Vorladungen, Anzeigen, Widersprüchen, Prozessen
Telefon: 0711/91 27 93 57
E-Mail: jura(at)unser-park.de
Rechtshilfe-Tipps
Hier einige erste Hinweise, wie Sie sich in bestimmten Situationen verhalten können:
Ingewahrsamnahme/Festnahme
Wer bei einer Demonstration oder Aktion in Gewahrsam oder festgenommen wird - oder mitbekommt, dass andere Personen von der Polizei abgeführt werden - sollte unverzüglich den Ermittlungsausschuss informieren:
Tel. 0176/38 50 17 58
Das Telefon ist nur während Demos und Aktionen eingeschaltet.
Nennen Sie, wenn möglich, Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der Festgenommenen, die Umstände / den Ort und das Polizeirevier.
Wichtig: Bitte informieren Sie den Ermittlungsausschuss auch, wenn die Festgenommenen wieder draußen sind.
Langfassung dieser Hinweise:
Personalienfeststellung und Ingewahrsamnahme / Festnahme
Briefe vom Gericht oder der Polizei
Sollte Sie Post von der Polizei oder dem Gericht erhalten, sollten Sie bitte unverzüglich den AK Jura informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Schildern Sie kurz Ihren Fall, ohne sich selbst zu belasten und schicken Sie möglichst das Schreiben als Kopie/Scan mit.
Post: Umkehrbar e.V., Ref. AK Jura, Urbanstr. 49 A, 70190 Stuttgart
E-Mail: jura(at)unser-park.de
Bei Strafbefehlen oder Bußgeldbescheiden vom Gericht und Gebührenbescheiden von der Polizei sollten Sie fristgerecht schriftlich Einspruch per Post einlegen.
Andere Schreiben von der Polizei (Ermittlungsbogen/Zeugenvorladung) können Sie ignorieren. Hieraus können Ihnen keine juristischen Nachteile entstehen.
Langfassung dieser Hinweise:
Briefe von der Polizei
Briefe vom Gericht
Hilfe bei finanzieller Bedürftigkeit
Anträge auf finanzielle Unterstützung bei Prozesskosten und Geldstrafen können Sie beim Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart stellen: www.kritisches-stuttgart.de
Der Rechtshilfefonds freut sich seinerseits auch über finanzielle Zuwendungen:
Kontoinhaber: RA Markus Mauz, KNr.: 7018 242 800, BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
Infomaterial:
Flyer Rechtshilfe (inkl. Aktionskonsens) (A6)
Flyer Rechtshilfe (inkl. Aktionskonsens) (4 x A6 auf A4)
Material von anderen Gruppen
Blockadefibel (PDF, 64 Seiten) von x-tausendmal quer
“Was tun, wenn’s brennt?”, Rechtshilfebroschüre der Roten Hilfe
“Wege durch die Wüste” - Ein Antirepressionshandbuch für die politische Praxis