Erneuter Angriff auf Versammlungsfreiheit

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft Gangolf Stocker vor, dass er als Versammlungsleiter während einer Kundgebung 20 Minuten lang nicht an sein Handy gegangen sei, um in seiner Funktion als Versammlungsleiter am 27.08.2010 die Verletzung der Bannmeile zu verhindern.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zur Prozessbeobachtung auf.

Verhandlungstermin: Donnerstag 20.1.  um  9 Uhr

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung:

PM18012011BdsVF_Stocker 2011 0118



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23 Antworten zu Erneuter Angriff auf Versammlungsfreiheit

  1. loreleyla sagt:

    Die Zunahme der Repressionen bis hin zu Schikanen von Behördenseite oder deren Bediensteten wird von mir mit Sorge beobachtet.
    Sind wir jetzt also wieder in einem Lande, in dem Schauprozesse geführt werden?
    Wer, bitte, hört sein Handy, wenn er in einer lauten Demonstration ist?
    Wenn Gangolf Stocker so dringend erreicht hätte werden müssen, hätte man eben einen Büttel schicken können. Es war schließlich klar, wo man GS findet.
    Demokratie ist die von uns gewählte Gesellschaftsform. Um unsere Rechte wahrzunehmen müssen wir niemanden um Erlaubnis fragen.

    • Walli sagt:

      Der Umkehrschluss wäre, dass nur der-/diejenige eine Demo anmelden kann, der/die auch ein Handy hat. Wo steht das geschrieben?

  2. Sehr interessant sagt:

    Wer von den Unterzeichnern der Presseerklärung ist denn für die Einhaltung aller Gesetze, nicht nur bestimmter?

  3. Aktivist sagt:

    So ein Schwachsinn. Bei der Anmeldung einer Versammlung ist man ja nichtmal verpflichtet eine Telefonnummer anzugeben. Wird oft aus Kooperationsbereitschaft freiwillig gemacht. Nein, der Versammlungsleiter muß vor Ort sein, aber eine Verpflichtung ein Handy zu besitzen, dabei zu haben oder gar ranzugehen gibt es mit Sicherheit nicht. Die Vorraussetzung ein Handy zu besitzen wäre ja auch mit dem Grundgesetz überhaupt nicht vereinbar. Man könnte meinen die Staatsanwaltschaft wolle sich total blamieren. Aber offensichtlich gehts garnicht darum den Prozess zu gewinnen, es soll nur Druck ausgeübt werden.

    Was ich enttäuschend find ist Stockers Erklärung/Entschuldigung „war zu laut, man hätte sowieso nichts verstanden“. Meiner Meinung nach hätte er schlicht von vornherein klarstellen müssen dass es eine derartige Verpflichtung nicht gibt anstatt so rumlamentieren.

    Übrigens wird auch an anderer Stelle versucht das Versammlungsrecht zu untergraben: Es wird, obwohl das laut Rechtssprechung eindeutig unzulässig ist, wiedermal versucht eine Verwaltungsgebühr für die Anmeldung einer Versammlung zu erheben und damit das Recht auf Versammlungsfreiheit durch eine finanzielle Hürde einzuschränken. Stellungnahme des Bündniss für Versammlungsfreiheit dazu.

  4. Aktivist sagt:

    P.S. Wär mal interessant zu wissen welcher Staatsanwalt so einen Schwachsinn vor Gericht bringt anstatt es einzustellen, vielleicht ist der ja besonders CDU-treu und auch sonst durch offensichtlich politisch motivierte Verfahren bekannt. Würd mich nicht wundern.

  5. Woschi sagt:

    Hallo Aktivist, du schreibst „vielleicht ist der (Staatsanwalt) ja besonders CDU – treu“ – ich frage: was denn sonst? In Baden – Württemberg werden schließlich sämtliche Richter durch das Justizministerium eingestellt und ernannt. So sieht bei uns unabhängige Justiz aus, das ist Gewaltenteilung!

  6. Sehr interessant sagt:

    Im rot-grünen NRW heisst es:
    „Verantwortlicher Leiter:
    Die Versammlung muss einen Versammlungsleiter haben. Der Versammlungsleiter muss während der gesamten Versammlung anwesend und erreichbar sein (nach Möglichkeit auch per Mobiltelefon). Der Versammlungsleiter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich.
    Kommt es zu Ausschreitungen und vermag sich der Versammlungsleiter nicht durchzusetzen, so hat er die Versammlung zu unterbrechen, erforderlichenfalls zu beenden.“

    http://www.polizei-nrw.de/duesseldorf/stepone/data/downloads/ca/01/00/merkblatt-furr-versammlungen.pdf

    Wenn Herr Stocker nicht erreichbar ist, weder in Person noch per Telefon, und sich nicht durchsetzen kann (wie geschehen), dann…?

    • Walli sagt:

      … nach Möglichkeit!
      Und wie oben schon erwähnt (Zitat): „man kann ja nen Büttel schicken“.
      Die stehn ja eh überall rum. Und soll mir bloß keiner erzählen, er kenne Gangolf Stocker nicht.
      Jaja, der Prozess hat schon ein ganz gewaltiges Gschmäckle.

  7. Wolkenschieber sagt:

    Es geht hier ziemlich ruhig zu,ja gemächlich.Bei den STN gehts wenigstens
    mehr zur Sache.Ein Hauen und Stechen,verbal,kriegt Ihr keine Lust?
    Einfach in den Foren zu S21 gucken,ihr müsst die Zeitung ja nicht gut
    finden,zum Streiten ,verbal,ist die immer gut.

  8. Bei_der_Wahrheit_bleiben sagt:

    … bin ja mal gespannt ob zukünftig mit gleicher Entschiedenheit die Versammlungsfreiheit bei rechtsradikalen Versammlungen durch die S 21-Gegner eingefordert wird …
    oder gilt hier dann ein anderes Grundgesetz ? oder doch vielleicht die vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen ?

    Eine Demokratie besteht nicht nur aus einem Grundgesetz, aus welchem sich allein Rechte ableiten lassen. Ein geordnetes Zusammenleben vieler bedarf nun mal auch gesetzlicher Einschränkungen.
    Nicht jede Gruppierung gleicher Interessen kann sich für den eigenen Bedarf ihre Rechte aus dem Grundgesetz zusammensetzen und sich dabei über die Grundrechte anderer hinwegsetzen.

  9. Canid sagt:

    Deshalb brauchen wir beim Spaziergang mehr Trommeln.

  10. Uwe Mannke sagt:

    Das Urteil ist zwar gegen Stocker gerichtet, dient aber dazu, Großdemonstrationen als solche zu diskreditieren. Ziemlich wahrscheinlich wird Stocker in einer höheren Instanz wieder freigesprochen oder bekommt Bewährung. Was bleibt, ist aber die Verbreitung der Nachricht, dass die angemeldete Demonstration am Landtag (wegen Bannmeile) ausgeufert ist. Man kann hier auch noch die Bannmeile relativieren (weil keine Sitzung war, nur Restaurantbesucher) aber gewollt ist eine Inszenierung einer Kampagne gegen Großdemonstrationen, bei denen das Volk aufgewiegelt wird. Die CDU wird in einer nächsten Regierung versuchen, ähnlich wie in Bayern das Versammlungsgesetz weiter zu verschärfen.

    Wir müssen dies zum Anlass nehmen, über neue Formen des Zivilen Ungehorsams nachzudenken. Es geht um einen der Lage angemessenen Ernst bei der Durchführung von friedlichen Aktionen im Rahmen des Aktionskonsenses. Gleichzeitig muss an alle appelliert werden, Demonstrationen nicht ausufern zu lassen. Das Bild in der Öffentlichkeit ist zu berücksichtigen. Da haben wir alle noch viel dazu zu lerenen!

    • Canid sagt:

      Schade das der Gangolf langsam zur tragischen Figur wird.Da kann man wirklich nur hoffen,daß die Wahlen in seinem Sinne ausgehen.Es gibt für niemand einen nachvollziehbaren Grund die Bannmeile am Landtag zu überschreiten und den Versammlungsleiter dadurch in solche Schwierigkeiten zu bringen.Andererseits muß hier aber auch mal klargestellt werden,daß gerne alles mögliche berücksichtigt werden kann ,über alles nachgedacht und diskutiert werden soll,wir aber weiter demonstrieren werden und das für den einzig richtigen Weg halten.

      • Ingrid Merglen sagt:

        Was können wir für den Versammlungsleiter tun?(Außer sammeln)Vielleicht bei Demonstrationen den ABSTAND zur Polizei halten(ich habs nicht begriffen,warum man am Landtag ein LEERES Gebäude angebrüllt hat und der Polizei so auf den Leib gerückt ist—man hätte ja auch ruhigstehen können?)Ich weiß,daß viele die Polizei als Symbol betrachten,aber für Gangolf wäre es besser,die Versammlung würde eine Andere FORM haben,nicht so“ pöbelig“brüllend OHNE Ansprechpartner,der die Polizei ja nicht ist!?ODER jemand muß ihn bitten,aufzulösen…???

  11. Wolfgang sagt:

    Ich ging davon aus, dass mit Ende des Dritten Reichs, nach den Nürnberger Prozessen der Alliierten und nach Stammheim das Thema SCHAUPROZESSE (http://de.wikipedia.org/wiki/Schauprozess ) in Deutschland ausgestanden ist.

    Mit der heutigen Verhandlung und der erneuten Verurteilung von Gangolf Stocker werden wir allerdings eines Besseren belehrt.

    Das Thema SCHAUPROZESSE ist mitnichten abgehakt.

    Mit der heutigen, meiner Meinung nach, ganz offensichtlich als SCHAUPROZESS ausgelegten Verhandlung soll Herr Stocker und andere Aktivisten des Widerstandes gegen S21 eingeschüchtert und möglicherweise finanziell ausgeblutet werden.

    Das gesamte Verhalten des Justizapparates bezüglich S21 zeigt deutlich auf, dass die Gesetze in Bund, Land und speziell in Stuttgart unterschiedlich ausgelegt werden und dass die Rechtsstaatlichkeit der BRD doch erhebliche Mängel aufweist.

    S21-Gegner trifft wegen Lappalien die ganze Härte des Gesetzes. Die von staatlicher Seite begangenen gewalttätigen Übergriffe werden dagegen gedeckt. Wenn ein S21-Gegner, salopp ausgedrückt, einen Furz lässt, wird er angezeigt. Die Ermittlungen gegen die prügelnde Glatze und seine Kollegen und die Wasserwerferbesatzungen aus dem Schlosspark sind aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt worden.

    Daran erkennt man zwei grosse Mängel unseres Rechtssystems:

    a) die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt siehe unter Stellung)
    und die schon dadurch ad absurdum geführte b) so hoch gepriesenen Gewaltenteilung in der BRD (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung ).

    Das heisst im Klartext, dass die Legislative (Bundestag, Bundesrat und Länderparlamenten) durch die Innenminister direkten Einfluss auf die Exekutive (in diesem Fall Staatsanwaltschaft) nehmen kann und darf. Damit muss zu der willkürlichen Auslegung der geltenden Gesetze wohl nichts mehr gesagt werden – vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich. Filz wie überall.

    Erschwerden kommt am Stuttgarter Amtsgericht noch hinzu, dass c) die Richter als Judikative anscheinend ihre richterliche Unabhänigkeit aufgeben (müssen?) und sich somit in den Dienst von Wirtschaft und Politik stellen, also nicht mehr die für den Rechtsstaat unerlässliche Gewaltenteilung garantieren und sicherstellen und nicht mehr neutral sind.

    Das könnte möglicherweise als Rechtsbeugung ausgelegt werden und wäre somit eine Straftat. Solche Richter sind an einem deutschen Gericht nicht tragbar und müssen ihres Amtes enthoben werden.

    Ihr seht, wir müssen nicht nur für den Erhalt des Bahnhofs und des Schlossparks und unsere Demokratie kämpfen – wir müssen auch für die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes kämpfen.

    Nach diesem Willkürsurteil könnte einem ja wieder das Messer in der Tasche aufgehn aber möglicherweise haben sich die Befürworter damit keinen guten Dienst erwiesen. Ich gehe fest davon aus, dass durch dieses Urteil wieder richtig viele auf die Strasse getrieben werden und dass wir am 24.1. eine Montagsdemo erleben, wie schon lange nicht mehr.

    Jetzt noch eine Sache zum Schluss.

    Der Widerstand gegen S21 ist ohne die zehntausende von Demonstranten nicht möglich – genauso ist der Widerstand aber auch ohne Organisatoren wie Gangolf Stocker und viele andere nicht möglich.

    Sollte also das Unglaubliche eintreten und Gangolf Stocker durch alle Instanzen hindurch verurteilt und die Zahlung der € 1500,00 + Gerichtskosten fällig werden bin ich dafür, dass der Widerstand gemeinschaftlich die Kosten trägt. Wenn wir alle eine kleine Spende (z.B. in einen Fond) beisteuern, können wir viele Unrechtsurteile finanziell wegstecken.

    Auf diese Weise ist unser Widerstand nicht zu brechen.

    OBEN BLEIBEN !!!

  12. Gisela sagt:

    Willfährige Justiz
    Wie in der Tageszeitung am Tag nach der Demo nachzulesen war, wussten anscheinend selbst einige Polizeibeamten nicht, wie die Bannmeile exakt verläuft.
    … und dass eine Richterin dem Antrag, dem Protokoll des Polizeifunkverkehrs die genauen Zeiten zu entnehmen, nicht stattgibt spricht Bände! ….und Augenzeugen berichteten, die meisten Demonstranten seien sich der Überschreitung gar nicht bewusst gewesen, sie hätten sich durch den Rückzug der Polizei dazu aufgefordert gefühlt zeigt eindeutig die unklare Situation.
    Es ist ein für die Gerichtsbarkeit beschämendes Urteil und fördert den Vertrauensverlust in den Staat und seine (willfährige) Justiz.

  13. S21-Nein-Danke sagt:

    Im Fussball nennt man sowas auch ne Abseitsfalle…

  14. loreleyla sagt:

    Nachdem ich zunächst dachte, Gangolf Stocker wird deswegen verknackt, weil er nicht an’s Handy ging – wie absurd – hat sich gestern doch einiges aufgeklärt: Es ging um die Verletzung der BANNMEILE!

    Also: Da bin eigentlich ich dran schuld.
    Ich war an jenem Tag Ordner und es ist mir nicht gelungen, die Demonstranten vom Betreten der Bannmeile abzuhalten. Ich habe gerufen, gewunken, erläutert…Einige sagten dann: „Ooch, jetzt sind wir schon mal hier…“ Das waren Familien aus dem Umland, die auch mal den Stuttgarter Landtag von nahme sehen wollten…
    Einige sind nach meinen Erläuterungen aber auch wieder auf den richtigen Weg zurückgekehrt!
    Die Polizei hat übrigens zugeschaut. FLATTERBAND an der Bannmeile wäre an diesem Tag übrigens eine tolle Sache gewesen.
    Also: Einentlich ist auch die Polizei ein bißchen schuld.

    Jedenfalls mehr als Gangolf Stocker.

    Oben bleiben!

    • Canid sagt:

      Ich vermute es geht darum,daß er hätte als Versammlungsleiter einschreiten sollen(über Megaphon),aber nicht erreichbar war.Somit stand die Polizei vor der Entscheidung zuzusehen oder aber unter Anwendung von Zwangsmitteln aufzulösen.

  15. Stuttgarter Ureinwohner sagt:

    Ich wünsche mir eine schriftliche Begründung des Urteils, damit man nachvollziehen kann, was sich das Gericht gedacht hat !
    Aufgrund der unzureichenden Möglichkeit im Gerichtssaal anwesend zu sein konnte man sich kein eigenes Bild machen.
    Vom Hören Sagen ist mir zu wenig.
    Mehr Fakten an die Öffentlichkeit ! Schwarz auf Weiß.

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