Liebe (bisweilen) Zuhörende,
irgendwann einmal hatte die Barmherzigkeit der „Schutzgemeinschaft Filder“ gegenüber vernunftlosen Geschöpfen ihre Grenze erreicht, und wir gingen in ein Verfahren gegen die Bahn. Dies war vor ca. drei Jahren. Ein solches Gerichtsverfahren bedeutet für eine BI wie die unsere ein großes finanzielles Risiko. Mein damaliger Aufruf nach Spendengeldern wurde von euch großartig aufgenommen und wir konnten ohne Sorgen im letzten November vor das Mannheimer Gericht ziehen. Danke!
Dort wurden allerdings fast alle unsere klugen Einwände abgeschmettert. Nur in einem formalen Punkt bekamen wir Recht: Südlich von Plieningen machte die Bahn einen Anfängerfehler, den unser Anwalt sofort, also vor drei Jahren bereits monierte. Die Bahnplaner vermengten Straße und Schiene in einem Verfahren, in dem es um die Umweltverträglichkeit ging. Hätten sie damals gleich die Straßenbauverwaltung angehalten, sofort ein eigenes Verfahren durchzuziehen, das Problem wäre längst behoben.
Warum sie dies nicht taten? Man kann nur spekulieren. Wollen die auf den Fildern gar nicht so schnell bauen? Und, wenn ja, warum nicht?
Mit dem Mannheimer Urteil war keine Partei zufrieden, und so gingen mit uns der NABU, die Bahn und das Land in Revision. Wieder drohten uns neue Kosten, und so rief ich hier im Februar zur Unterstützung auf, und, was kaum zu erwarten war, ihr habt uns erneut begeisternd unterstützt. Eure Spenden – einzelne betrugen weit über 100 Euro – helfen uns finanziell ziemlich sicher das Revisionsverfahren durchzuziehen. Dafür heute ein ganz großes Danke!!
Euer Vertrauen in uns scheint grenzenlos. Und wir wissen auch warum. Jean Paul Sartre hat die Begründung dafür sehr fein formuliert: „Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen“.
Vor wenigen Tagen nun forderte der Bahn-Rechtsanwalt Dr. Schütz, den viele von uns in nicht nur guter Erinnerung haben, vom Leipziger BVG eine Fristverlängerung bis in den August, um sich genauer mit unserer Revisionsbegründung zu befassen. Eilig scheint es die Bahn auch hier nicht zu haben und dennoch behaupten sie, wir wären für alle Zeitverzögerungen ursächlich, wir und vielleicht noch die Eidechsen, aber ganz gewiss nicht sie selbst.
Und nun haben wir auch noch eine neue Klage eingereicht. Vor nunmehr neun Jahren hat ein Herr Ramsauer (CSU) im Handstreich geltendes Recht ausgehebelt und für die S-Bahntunnel auf den Fildern eine zeitlich bis 2035 befristete Ausnahmegenehmigung ausgesprochen, die auch Regional- und Fernzügen erlaubt, durch die viel zu engen Tunnel zu fahren.
Dies sei allerdings keine dauerhafte Lösung, spätestens bei Sanierung/Erneuerung von Tunnelteilen muss das Gesamtsystem fernzugtauglich gemacht werden und „diese Zulassung der Abweichungen von den Vorschriften der EBO ist (auf 2035) befristet, um die Zweckmäßigkeit der zugelassenen Lösung zu überprüfen“.
Diese Befristung hat nun vor kurzem ein Herr Scheuer (CSU) auch wieder im Handstreich so ganz nebenbei außer Kraft gesetzt. So etwas kann aber nur durch eine Planfeststellungsbehörde geschehen und auch nur nach intensiver fachlicher Prüfung, und wenn wir nicht klagen, wird die Entfristung bestandskräftig; und dies bei Tunneln, die aus Sicherheitsgründen ausschließlich für S-Bahnen gebaut wurden.
Dabei fragt man sich: Ist S21 im Jahr 2035 überhaupt schon in Betrieb?
Schlussbemerkung: Schon vor langer Zeit sagte ein englischer Satiriker (Samuel Butler): „Immer Recht zu haben ist kein angenehmes Schicksal“.
Ja schon, aber wir machen trotzdem weiter – was bleibt uns auch übrig? Wir bleiben bei dem, was das Stuttgarter Leben lebenswert erhält:
Wir bleiben oben!