Nichts Böses ahnend ... oder O Santa Justizia!
Eigentlich hatte Ernest nicht damit gerechnet, festgenommen zu werden, als er an jenem Samstag wieder einmal mit zwei anderen Aktivist(inn)en auf dem Dunantsteg beim Neckartor mit Plakaten und Bannern „Heute Giftstaub Alarm!“ gegen die Feinstaub-Misere protestierte. Zwar hatte er schon eine Aufforderung zum Antritt einer Ersatzhaftstrafe wegen Verstoß gegen das Demonstrationsmeldegesetz erhalten (wir haben darüber berichtet). Aber dass er nur zwei Tage nach seiner Verurteilung die nächste Haftstrafe antreten sollte ... Sonst hatte Justizia sich ja immer alle Zeit der Welt gelassen – diesmal schien sie es recht eilig zu haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Die Verhaftung
Da die Beamten keinen Haftbefehl dabei hatten und ihn anscheinend nur zufällig bei seinem Protest entdeckten, wurde er nach der Festnahme zuerst in die Polizeiwache Hahnemannstraße gebracht. Vorher begleiteten sie ihn nach Hause, damit er noch einige notwendige Dinge mitnehmen konnte.
„Es war schon kurios“, erzählt Ernest. „Der Beamte wollte auf keinen Fall vor der offenen Wohnungstür warten. Er verfolgte mich auf Schritt und Tritt, ließ mich nicht aus den Augen, als ob ich vor ihm Reißaus nehmen könnte. Augenscheinlich befürchtete er eine “Verfolgungsjagd über die Dächer von Stuttgart“. In der Hahnemannstraße wies man ihn in eine Zelle ein, wo er übernachten musste, um erst am nächsten Tag in die JVA gebracht zu werden. Eine fürchterliche Nacht stand Ernest bevor: Nur mit einer dünnen Decke versehen, musste er sich auf ein bettähnliches schwarzes Plastikgestell, dessen Unterlage am Körper klebte, hinlegen. „Das allein war schon eine Tortur“, meinte Ernest. Man muss sich die Zellen vorstellen, um nachzuvollziehen, was es bedeutet, dort einzusitzen: Ein relativ kleiner Raum, grau-weiß, mit Bett. Das Fenster vergittert. Abgeteilt durch eine Betonwand der Toiletten-Abtritt: eine Mulde mit Loch und Wasserspülung. Das „Geschäft“ muss man jeweils im Stehen erledigen. Am nächsten Morgen wurde er dann in die JVA Stammheim gebracht. Auf ein Frühstück hatte er vorher dankend verzichtet.
Alltag in der JVA oder Die Sattmacher
In der JVA Stammheim musste Ernest 15 Tage als Ersatzhaftstrafe absitzen. Einige Justizvollzugsbeamte kannten ihn bereits von seinem Gefängnisaufenthalt im Januar her. Ernest: „Durch die vielen Briefe und Karten bin ich dort zu einer respektablen Person geworden und bestimmt auch wegen meiner Rechtsauffassung im Umgang mit Staatsdienern von ihnen so respektvoll behandelt worden“.
Schlimm war für Ernest die mangelnde Bewegungsfreiheit. Er, gewohnt, ständig auf Trab zu sein, kann sich schlecht darauf einstellen, fast immer nur in einem Raum eingesperrt zu sein. Ein Fernseher ist allerdings in jeder Zelle vorhanden mit den gängigen Satellitenprogrammen. Ein Wechsel nach „Haus Nr. 4“ bot dann zum Glück die Möglichkeit, sich täglich von 8.30 bis 10.00 Uhr bei offener Zelle im 3. Obergeschoss frei zu bewegen. „Eine Wohltat“, fand Ernest, „und ein Luxus, der für mich sehr wichtig war“.
Er erzählt weiter: „Der Alltag sieht so aus: 6:45 Uhr: Lebendkontrolle (lebt er noch?). Um 8:00 Uhr dann Duschen und zweimal die Woche Zelle säubern, 11:00 Uhr Mittagessen, anschließend von 12:30 Uhr an eine Stunde Hofgang; am Wochenende ist der Hofgang schon um 9:45 Uhr. Um 15:00 Uhr erfolgt dann das Abendbrot, das auch fürs Frühstück reichen muss, dazu Teebeutel und ein Wasserkocher. Schmeckt ohne Zucker nicht!“. Das Essen dort sei ein „typisches“ Kantinenessen. Einfache Hausmannskost eben. Fleisch gibt es selten, mehr Kohlenhydrate wie z. B. Nudeln und Kartoffeln. Sattmacher. Ein voller Bauch studiert nicht gern. Ein satter Geist denkt nicht zu viel? Aber das gilt nicht für Ernest, der von dort aus das Rechtsmittel zum Prozess gegen „falsche Verdächtigung“ einlegte.
Falsche Richtung?
Der tägliche Hofgang ist für Ernest immer ein besonderes Erlebnis: Dabei fiel ihm auf, dass alle Häftlinge bei ihrem Rundgang immer in derselben Richtung liefen. „Abwegig“, findet Ernest und geht beim Hofgang in die entgegengesetzte Richtung, dabei muss er immer den Entgegenkommenden ausweichen. „Falsche Richtung! Falsche Richtung“ rufen die Häftlinge ihm entgegen. Ernest lässt sich aber nicht beirren. „Nur ein toter Fisch wird vom Strom fortgetragen“, meint er und erzählt weiter: „Am Freitag 05.04. nachmittags wurde ich dann über meine Entlassung am nächsten Tag informiert. Ich war froh, die Haft schadlos überstanden zu haben. Der Beamte, der mich zum Ausgang brachte, hat sich per Handschlag von mir verabschiedet, jedoch ohne mir „ Auf Wiedersehen“ zu wünschen!
Ernest liegt Folgendes noch sehr am Herzen: „Bei allen, die mir geschrieben haben, möchte ich mich hiermit ganz herzlich für ihre aufmunternden und Mut machenden Worte bedanken. Die Post ist und war für mich sehr wichtig! Obwohl alles was kommt und geht zensiert wird. Andererseits erfahren die Justizvollzugsbeamt(inn)en damit so manches über unsere Beweggründe, warum ich überhaupt hier bin, und wissen dann besser Bescheid. Das machte sich so bemerkbar, dass sie im Umgang mit mir aufmerksam, ja, geradezu nett waren - erleichternd für mich! Beim Lesen der Karten und Briefe musste ich abwechselnd lachen und weinen. Sie haben mir geholfen, die Zeit gut zu überstehen. Vielen Dank euch allen!“
„Ich lasse mich nicht von Tätern zum Opfer machen!“
Ernest hat also seine Haft überstanden. Ohne Schaden, wie er sagte. Seine vier Enkel/-innen (13, 15 und 14, 12) wissen natürlich auch Bescheid über seine Gefängnisaufenthalte und fragen ihn oft, warum er denn „so stur“ sei. Seine Tochter, die in Stuttgart wohnt, versteht zwar seine Beweggründe, meint aber, dass er eigentlich der Bewegung egal und damit auch sein Handeln mehr oder weniger nutzlos sei.
Ernest ist da ganz anderer Meinung: „Das ganze S21-Projekt ist rechtswidrig – was bereits mit den vorbereitenden "Maßnahmen" der Vertragsunterzeichnung erkennbar ist! Deswegen weigere ich mich auch, die Strafen zu bezahlen und werde alle, alle Möglichkeiten, durch alle Instanzen hindurch, ausschöpfen und meinen Weg gehen! Und ich erfahre viel Zuspruch für mein Verhalten, wenn auch die meisten das selbst nicht tun würden.“
Seit 2015 wird ihm, wegen zahlreicher Geldstrafen und Gerichtsgebühren, ständig seine Rente gepfändet. Mehrere hundert Euro im Monat. Urlaub kann er sich schon lange nicht mehr erlauben. „Ich lebe von der Hand in den Mund“, meint Ernest. „Aber ich lasse mich nicht von Tätern zum Opfer machen.“
Aus Ernest Media-Center: Opferschutzbroschüren -Mai 2010 und Juli 2005- an MP W. Kretschmann https://c.gmx.net/ernest.petek@gmx.de/Yx2VDaWMS8WCUOx-tTA7zg/334629611683976322 In der Anlage "D.2+D.3 Opferschutz Broschüren.pdf" Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
Vielen Dank Ingrid.
Da lässt sich von mir doch diese INFO anfügen:
StA stellt Verfahren gegen drei Senioren*Innen nach StPO § 153 Abs. 1 ein.
Vorwurf durch Kriminalinspektion 6 – STAATSSCHUTZ: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz § 26 Nr.2 vom 19.11.2018
#PS-Form https://www.parkschuetzer.de/statements/204215
Meine bisherigen Verfahrens-Einstellungen:
• StA nach StPO 153 Abs. 1
• StA nach StPO 154 Abs. 1 – Anzahl acht Einstellungen
• StA nach StPO 170 Abs. 2 – Anzahl zwei Einstellungen
• AG nach StPO 154 Abs. 1 – Anzahl zwei Einstellungen
• AG nach OWiG 47 Abs. 2 – Anzahl vier Einstellungen
Gerne, Ernest.
Beim nächsten Mal dann wieder (!)