Am 12. April 2018 ging beim Amt für Umweltschutz eine Meldung ein, die unter "Umweltmeldung Nr. 2018-04-043" im Natursündenregister dieser Stadt gespeichert sein wird. Wie bei BAA berichtet (Brief Müller) hatte der Mitarbeiter der K21-Mahnwache, Peter Müller, vor seinem Wohnhaus ihm dubios erscheinende Baumrückschnitt-Arbeiten beobachtet; offiziell "Eingriff in Baumbestand" genannt. Wie berichtet, wurden die Rückschnittarbeiten eingestellt.
Nun hat Müller ein Schreiben der Umweltmeldestelle des Umweltministeriums bekommen, das Licht in die Angelegenheit bringt. Wie wir meinen, sogar viel Licht, und wäre Peter Müllers Interventionen nicht gewesen, so wäre dieser Skandal nicht aufgedeckt worden. Man muss zur Ehrenrettung des Umweltministeriums nun sagen, dass die Herren nicht nur gründlich nachuntersucht haben, sondern zudem noch ehrlich sind. Denn sie hätten ja auch die Tatsache, dass sich ein Spechtloch und ein Nest mit Jungen in einem Baum befunden haben, einfach verschweigen können. Es wäre nicht nötig gewesen, Peter Müller den Nestfund mitzuteilen. (Man will ja kein Nest-Beschmutzer sein!)
Aber: Tatsache ist: Es wurde ein Rückschnitt an Bäumen während der Brutsaison vorgenommen. Tatsache ist auch, dass es eine Spechthöhle und "einen Vogel auf seinem Nest" gab. Daraufhin wurden die Rückschnittarbeiten eingestellt. Bis auf Weiteres.
Was lernen wir daraus? Wäre Peter Müller nicht gewesen, hätte er nicht so eine Hartnäckigkeit bewiesen mit Telefonaten und Schreiben, wäre munter weitergeschreddert worden. Inclusive Specht und belegtem Nest. Wir lernen auch, dass alles ganz legal gewesen wäre, denn bei "gärtnerisch genutzten Grundflächen" spielen Vögel eben keine Rolle.
Doch wie viele "Peter Müller" gibt es? Und da ja alles gesetzlich ist, da auch während der Brutsaison gefällt und geschreddert werden darf (indem man kurzerhand öffentliche Anlagen zu gärtnerisch genutzten Flächen erklärt), werden – nicht nur in Stuttgart, diese Stadt ist ja nur exemplarisch für das Umgehen mit der Natur in ganz Deutschland – im Frühjahr zig-Tausende von Vögeln von ihren Nestern vertrieben, Zigausende von Eiern nicht ausgebrütet ... Wen wundert´s, dass es immer weniger Vögel gibt? Aber es ist ja alles gesetzlich (s. u.), und "ein nachweisbarer Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote aus § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz" konnte nicht festgestellt werden.
Diese gesetzlich – in weiser Voraussicht – bestens unterlegte Logik ist eben beispielhaft für so viele Bereiche in unserer Gesellschaft, auch für "Stuttgart 21". Für jede Untat "zum Wohle des Volkes" gibt es ein passendes Gesetz, Schlupfloch genannt. Peter Müller hat es wieder einmal aufgedeckt, vielen Dank! So hat sein Einsatz für Bäume und Vögel eben doch etwas mit S21 zu tun, denn das System S21 ist überall.
Hier ist die Antwort des Umweltministeriums auf Peter Müllers Brief:
Sehr geehrter Herr Müller,
die Umweltmeldestelle beim Umweltministerium Baden-Württemberg hat der Landeshauptstadt Stuttgart Ihre Beschwerde in der o.g. Angelegenheit weitergeleitet. Diese wurde uns als Naturschutzbehörde für Stuttgart
vorgelegt. Nach Überprüfung der Sache können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Nach Zugang Ihrer Meldung am 16.04.2018 war noch am selben Tag ein Mitarbeiter der Naturschutzbehörde vor Ort, um die Situation in Augenschein zu nehmen. Es waren Rückschnittarbeiten an den dortigen Platanen durch eine beauftragte Gartenbaufirma vorgenommen worden. Vor Ort wurden durch den Vertreter der Naturschutzbehörde in dortigen Bäumen eine Spechthöhle sowie bereits ein Vogel auf seinem Nest festgestellt. Daraufhin wurden die Schnittarbeiten von der dort tätigen Firma bis auf weiteres eingestellt.
Auf dem Boden liegende Nester oder Gelege - und somit ein nachweisbarer
Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote aus § 44 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz - konnten vor Ort nicht festgestellt werden.
Sollten Sie solche Sachverhalte fotografisch dokumentiert haben, bitten wir
Sie, uns diese Fotos noch zukommen zu lassen.
Was die formalen, saisonalen Fällungsverbote für Bäume nach den Vorschriften des Lebensstättenschutzes (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz; 01.03. - 30.09.) angeht, ist folgendes festzustellen: Von dem saisonalen Verbot der Fällung (und auch vergleichbar starker, etwa kronenverändernder Eingriffe in dieser Zeit) sind nach der genannten Vorschrift Bäume ausgenommen, die auf gärtnerisch genutzten
Grundflächen stehen, also Flächen, die einer regelmäßigen gärtnerischen Pflege unterliegen (wie Grün- und Gartenanlagen von Wohnsiedlungen, Parks u.ä.). In Abstimmung mit dem städt. Planungsamt/Grünordnungsplanung wurde die Fläche, auf der sich die Bäume im vorliegenden Fall befinden, als derartige gärtnerisch genutzte Grundfläche beurteilt. Demnach waren die Eingriffe in die Bäume kein Verstoß gegen das formale, saisonale Fällungsverbot.
Dessen ungeachtet sind zu jeder Zeit die oben erwähnten, speziellen artenschutzrechtlichen Verbote aus § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten bzw. es ist durch denjenigen, der solche Arbeiten beauftragt bzw. durchführt, zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, dass keine der Verbotstatbestände verwirklicht werden, also Beeinträchtigungen und Tötungen von Tieren der geschützten Arten infolge der Arbeiten unterbleiben.
Bis auf weiteres wurden die Arbeiten vor Ort beendet. Wir werden bei der Eigentümerin der Fläche und Auftraggeberin (BG Zuffenhausen) nochmals nachfragen, was im weiteren Verlauf des Jahres - ggf. im Herbst/Winter - bezüglich dortiger Baumarbeiten vorgesehen ist.
Mit freundlichem Gruß,
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Noch ein Nachtrag: Derzeit – 10. bis 13. Mai 2018 – werden Vögel gezählt! Wer sich beteiligen möchte: Auf der Website des BUND gibt es Informationen.Ich schicke den BAA-Artikel auch an den BUND, denn wenn man die lebendigen Vögel zählen soll, so sollte sich der BUND auch um die toten Vögel kümmern und sich das Gesetz zum erlaubten Schreddern von Vögeln näher ansehen.
In Stuttgart wird ein systematischer Vernichtungskrieg gegen alles, was grün ist, geführt. Überall treffe ich auf mutwillig abgehackte Bäume, deren Stümpfe absolut gesund aussehen, und auf verwüstete Grünanlagen, z.B. Wagenburgplatz, das Kniebis-/Stromberganlägle. Wälder werden als Holzfabriken missbraucht. Von wegen Pflegeschnitte! Die Natur braucht den Menschen nicht, aber der Mensch braucht die Natur,vor allem das Blattgrün! Es produziert nämlich den Sauerstoff, den wir atmen, und katalysiert das klimaschädliche CO2. Vernünftige Gründe für das Herumschnippeln oder Ganz-Zerstören von Grünpflanzen gibt es nicht, wie NSG und Bannwälder beweisen.
Die Natur regelt sich selbst am besten. Die Kriegführung gegen alles Grüne muss irgendwelche irrationale Gründe haben, vielleicht die Angst der überzivilisierten Stadtmenschen vor der ihnen fremden Natur oder die Tendenz mancher Menschen, sich die Natur untertan zu machen.
Ich bin ein Camper aus Weltanschauung. Auf Campingplätzen beobachte ich, dass die meisten Menschen nicht mehr mit der Natur im Einklang leben können. Sie brauchen als erstes Stromanschluss zum Betrieb aller möglichen Lärmgeräte + natürlich elektrisches Licht bis hin zu Lichterketten. Ruhe bis auf Vogelgezwitscher + das Rauschen eines Bachs tut diesen Menschen weh.
Mensch, lass der Natur ihren Lauf, und wenn du sie nicht ertragen kannst, verkrümel‘ dich auf den betonierten Marienplatz oder den noch hässlicheren Wilhelmsplatz in Cannstatt mit seiner Brunnen-Perversion. Vielleicht ist dir ja auch schon der Eckensee hinter dem Neuen Schloss zivilisiert genug.
Aber wehe, ich erwische dich am Gleichener See im Mainhardter Wald!
aabel-s@gmx.de
Der Baum gehört zu den größten Feinden des Menschen. Bäume werden mit aller Konsequenz bekämpft und mit dreisten Argumenten wird der Kahlschlag legitimiert. Aber schauen wir über den Stuttgarter Kesselrand hinaus: Überall in Deutschland wird gefällt und geschreddert, was das Zeug hält. Und dabei wütet die DB am meisten. Nach Gutsherrenart werden derzeit rechts und links der Bahnstrecken Bäume gefällt. Auch an völlig unsinnigen und unlogischen Stellen, wo niemals ein Baum auf Gleise fallen könnte.