Zum Kommentar von Herrn Bernhard Häußler zu meiner Rede vom 12.3.2018 „Politik und Justiz“ möchte ich als Betroffener wie folgt Stellung nehmen:
1) Es trifft zu, dass der Stuttgarter Generalstaatsanwalt (im Gegensatz zum Generalbundesanwalt) kein Politischer Beamter im Sinne des Beamtenrechts ist. Das ändert aber nichts daran, dass seine Auswahl und Ernennung immer ein Politikum ist und selbstverständlich nach politischen Gesichtspunkten erfolgt. Bzgl. des jetzigen Amtsinhabers Achim Brauneisen liest sich seine Karriere in das Amt wie folgt: „Im Mai 2004 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ernannt, bevor er ab Februar 2006 als Ministerialdirigent zum Leiter der Abteilung für Straf- und Gnadenrecht beim Justizministerium Baden-Württemberg berufen wurde.
Seit 1. August 2013 ist Brauneisen als Generalstaatsanwalt für die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart verantwortlich."
Zu Brauneisens Ernennung schrieb die Stuttgarter Zeitung am 3.7.2013:
„Das Kabinett habe der Berufung am Dienstag „wie üblich ohne Aussprache“ zugestimmt, berichtete Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach der Sitzung. Zu koalitionsinternen Bedenken gegen den Vorschlag Stickelbergers (die StZ berichtete) wollte er sich nicht äußern. Er könne „keine öffentliche Debatte über solche Personalangelegenheiten“ führen, sagte er zur Begründung.
Irritationen hatte der Vorschlag Stickelbergers insbesondere wegen des umstrittenen Vorgehens der Staatsanwaltschaft Stuttgart beim EnBW-Deal und beim Polizeieinsatz im Schlossgarten ausgelöst. Dieses war von Pflieger ebenso wie von Brauneisen gestützt worden. Als Abteilungsleiter habe er „keine Rechtsfehler“ festgestellt, die Anlass für eine Weisung oder die Übertragung an eine andere Staatsanwaltschaft gegeben hätten, so das Ministerium."
2) Es trifft aber nicht zu, dass Herr Häußler bei seiner Aussage Videoauswertungen erläutert hatte. Sich als Beweis dazu auf einen Zeitungsbericht zu berufen, ist ein untauglicher Ablenkungsversuch. Vielmehr war seine Aussage nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg „objektiv unzutreffend". Beim jetzigen Vorbringen handelt es sich demnach um eine nachträgliche davon abweichende Behauptung eines Beschuldigten. Um dies zu belegen, stelle ich die Original-Einstellungsverfügung vom 2.6.2016 zur Verfügung. (Zum Vergrößern bitte anklicken)
sprachlos…
Mit der Einstellung wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich beendet. Die (Dienstaufsichts-)Beschwerde des Herrn Reicherter dagegen wurde zurückgewiesen. Herr Reicher kann sich damit wohl nicht abfinden. Das ist seine Sache. Die Entscheidungen aber als Beispiel für „vorauseilenden Gehorsam“ und „Auswirkungen demokratiefeindlicher Praktiken der Politik auf die tägliche Arbeit der Justiz“ oder „zumindest indirekte“ Einflussnahme „der Politik“ anzuführen, geht zu weit. Damit hat Herr Reicherter, der ja immer wieder darauf hinweist, selbst mal Richter und Staatsanwalt gewesen zu sein, die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sachfremder Erwägungen und der Willfährigkeit, vielleicht gar der Strafvereitelung im Amt bezichtigt. Er hat dies ohne jeglichen Beleg einfach so ins Blaue hinein getan. Dies ist diffamierend und zeugt von fehlendem Respekt gegenüber Amtsträgern, die ihrem gesetzlichem Auftrag nachgekommen sind.
Auch Polizeibeamte sind mit zunehmend beklagter Respektlosigkeit konfrontiert, die durch Spucken auf besonders widerwärtige Art zum Ausdruck gebracht wird. Gegen andere zu spucken ist eine Straftat. Auch wenn man nicht trifft, ist solches Spucken zumindest als Beleidigung wenn nicht gar als (versuchte) Körperverletzung strafbar. Warum soll ein deshalb ergangener Strafbefehl, auch ein „saftiger“, der ja von einem unabhängigen Gericht erlassen wurde, politische Vorgaben oder Einflüsse oder sonstiges missbräuchliches Verhalten der Verantwortlichen belegen? Der Ruf „Schade“ eines Zuhörers bei der Schilderung, die Demonstrantin habe in Richtung eines Polizeibeamten gespuckt ohne ihn zu treffen, fällt ebenso auf den Urheber zurück wie die Reaktion des Herrn Reicherter auf diesen Zwischenruf.
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Auch Sie lernen sicher immer wieder gerne Neues hinzu.
Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
In Richtung Polizist zu spucken, ist ekelhaft und beleidigend. Aber die Spucke ist nicht geeignet, jemanden zu verletzen. Wenn das Gesetz hier Körperverletzung „erkennt“, erscheint mir das doch eine recht willkürliche Interpretation seitens des Gesetzgebers zu sein.
Wenn minderjährige Kinder, die nichts getan haben, von Polizisten mit Pfefferspray traktiert werden, so ist das sehr wohl Körperverletzung und zwar in einem besonders verachtenswerten Ausmaß.
Beides ist nicht korrekt. Wenn man aber beides miteinander vergleicht, kommt man unwillkürlich zum Schluss, dass Letzteres eine weitaus höhere Strafe verdient als Ersteres.
Der Skandal ist, mit welchem Aufwand Ersteres im Verhältnis zu Letzterem rechtlich verfolgt wird.
Danke an Herrn Reicherter für die unermüdliche Arbeit und diese Antwort eines Juristen an einen Juristen. Irgendwie bin ich leicht irritiert angesichts des Kommentars von Herrn Häussler. Und zwar: Woher hat er die Information über Reicherters Rede? War er bei der Montagsdemo und hat mitgehört? Hat er sie im Internet gelesen oder das Video der Demo gehört? War er an der Mahnwache und hat sich die Print-Rede geholt? Hat jemand, der/die ihn ärgern wollte, ihm die Rede in den Briefkasten gesteckt? BAA zu lesen und die Videos anzuhören, muss doch Masochismus sein. Das tut man sich doch nicht im Ruhestand an. Versteh ich alles nicht. Aber es macht mich auch traurig. So wie man sich fremd-schämen kann, kann man wohl auch fremd-traurig sein. Das heißt traurig für einen Menschen, der es nicht verwinden kann, die S21-Gegner nicht besiegt zu haben. Denn es geht hier um den Rahmenbefehl – und diesem Genüge zu tun, war und ist die Parole der Stuttgarter Justiz. Aber: Die Bewegung ist trotz allem oben geblieben.
Häußler: „…und zeugt von fehlendem Respekt gegenüber Amtsträgern“.
Respekt gibt’s von mir gratis für jeden Menschen, da ist weder eine Uniform noch eine Robe, weder ein Amt noch ein Titel oder ähnliches erforderlich. Umgekehrt ist es aber so, dass es keinen Extra-Respekt aufgrund von Robe oder der Uniform, aufgrund von Amt oder Titel gibt! – Besonderen Respekt, also zusätzlichen, erwirbt sich jemand allein durch sein Tun und Handeln, durch sein Beispiel und Vorbild. Diese Diskussion führte ich schon vor über 40 Jahren mit meinem Vater. Möglicherweise ist das auch ein Generationen-Problem.
Es ist schon ein bisschen arg auffällig, wie das Gericht sich bemüht hat, die „objektive Falschaussage“ zu entschuldigen.Wenn Herr Häussler sich tatsächlich nicht mehr genau erinnern konnte, hätte er das gleich so sagen müssen, amstatt im Brustton der Überzeugung eine falsche Tatsachenbehauptung aufzustellen.Dass er vorsätzlich gelogen hat, kann man ihm natürlich nicht beweisen. Aber von einem Statsanwalt muss man ja wohl grösste Sorgfalt und exakte Formulierungen verlangen können.
Ein Richter hat m.W. das Recht, die Glaubwürdigkeit einer Aussage frei zu würdigen. Herrn Häussler’s Ausrede mit der Erinnerungslücke riecht für meinen Geschmack schon arg streng nach einer Schutzbehauptung. Der Richter war wohl sehr erleichtert, „der Krähe kein Auge aushacken“ zu müssen.
Für mich jedenfalls haben sich Justiz + Polizei mit der Behandlung des Schwarzen Donnerstags als Organe eines „Rechtsstaats“ selbst disqualifiziert.
Herzlichen Dank an Justiz + Polizei für diese erneuten Bestätigungen meiner Ansichten über den Deutschen Staat! Schade, dass mein Vater (*1915) das nicht mehr miterlebt. Er hätte noch deutlichere Worte gefunden.
aabel-s@gmx.de
Ergänzend noch eine direkte Frage an Herrn Häussler: Was wiegt strafrechtlich schwerer,
einem Menschen das Augenlicht zu rauben oder
nach einem aus der Gruppe der Täter zu spucken?
Täter-II wurde bestraft, Täter-I wurde verschont.
aabel-s@gmx.de