Schon seit Jahren warnen Stuttgarter S21-Gegner vor den Gefahren, die durch den Bau des unterirdischen Tunnelbahnhofs drohen. Es geht dabei immer auch um den Schutz der Mineralquellen, die sie durch Stuttgart21 gefährdet sehen. Nun wurde leider erst jetzt bekannt, dass im ehemaligen Lausterareal ein Müll-Recyclingpark entstehen soll, welcher, wie Barbara Kern vom Wasserforum Stuttgart betont, ebenfalls die als Schutzgebiet ausgewiesene Heilquellen gefährden könnten. Barbara Kern warnt in ihrer Mitteilung ausdrücklich auch vor einer oberirdischen Lagerung von gefährlichen Abfällen und bittet dringend um Einsprüche der Bevölkerung gegen den geplanten Recyclingpark (Vorschlag hierzu ebenfalls nachfolgend). Diese können bis zum 6. Oktober erhoben werden
STUTTGARTER WASSERFORUM
Hallo Alle,
In aller Eile, weil uns erst jetzt bekannt geworden:
In der Neckartalstrasse 225, in und oberhalb der Tavertinhalle gegenüber der Müllverbrennung der EnBW, im ehemaligen Lausterareal, soll ein 35.000 qm großer Müll-Recyclingpark auf wasserdurchlässigem Travertingestein entstehen, in dem aller möglicher Müll auch unter freiem Himmel gelagert, behandelt und recycelt werden soll. Hierbei würden auch wassergefährdende Stoffe frei, die das Heilquellen-Schutzgebiet gefährden.
Aus der öffentlichen Bekanntmachung des Regierungspräsidiums: Einwendungen, die sich gegen die Anlage zur Lagerung von gefährlichen Abfällen (Betriebseinheiten 3,5 und 6) oder gegen die Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen (Betriebseinheit 5) richten, können bis 06.10.2017 erhoben werden.
Der Ursprung aller Mineralquellen in der Umgebung liegt im Muschelkalkvorkommen Bad Cannstatt, wo auch die Travertinquelle im Gebiet des Recyclingpark entspringt. Dieses Gebiet ist seit dem Jahre 2002 ausgewiesenes Schutzgebiet für Heilquellen (Prospekt der Kur- und Bäderbetriebe 05/2008 der Stadt Stuttgart). Bei dem Gelände des Recyclingparks Neckartal handelt es sich um stark zerklüftetes Gestein mit zahlreichen vertikalen Spalten, so dass von oben einsickerndes Wasser bis zur untersten Schicht durchdringen kann.
Wie kann die Stadt so fahrlässig mit einem solchen Mineralquellenschatz umgehen, dem 2. größten Europas?
Bitte zahlreich Einspruch gegen den geplanten Recyclingpark einlegen. Vorschlag im Anhang, zum Abändern, Unterschrift und Anschrift nicht vergessen, Eingang 6. Oktober (Postanschrift Cannstatter Rathaus, oder Email ans Regierungspräsidium, siehe Vorschlagstext).
Viele Grüße,
Barbara Kern und Ulrich Jochimsen, Stuttgarter Wasserforum
Bezirksamt Bad Cannstatt abteilung5@rps.bwl.de
Zimmer-Nr. 104
Marktplatz 2
70372 Stuttgart
Datum: 03.10.17
Immissionsschutzrechtliche Neu- bzw. Ausnahmegenehmigung nach den §§ 4 und 10 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) und den Ziffern 8.4, 8.11.2.1, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.15.1 und 8.15.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
Gelände der Recyclingpark Neckartal GmbH, Neckartalstr. 225, 70376 Stuttgart, Flurstück Nr. 1018, 1020/1, 1026, 1033 und 1035/21.
Widerspruch
gegen die Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen auf dem Gelände der Recycling-park Neckartal GmbH, Neckartalstraße 225. Es werden wassergefährdende Stoffe auf dem Gelände gelagert, die das Heilquellenschutzgebiet gefährden.
1. Im Hinblick auf die zurückzubauenden AKWs, die bekanntlich ebenfalls unter der Aufsicht der ENBW stehen, ist die Besorgnis groß, dass radioaktiv kontaminierte Baustoffe und strahlender Bauschutt per sogenannte “Freimessung“ durch mehrfache Dekontaminationsschritten bzw. Vermischung mit Hilfe der bereits installierten Brechanlage umdeklariert und dann kostengünstig verscharrt oder recycelt werden. Durch die sogenannte "Freigabe" gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien ist die Sorge, dass die Bevölkerung der Neckarvorstadt völlig unnötig zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt wird.
2. Folgende beispielhaft aufgezählte, umzuschlagende und zu lagernde, Recyclinggüter der Recyclingpark Neckartal GmbH stellen unterschiedliche Gefährdungsrisiken für Mensch, Natur und Tiere da: starkbehandelte Hölzer, offene und geruchsintensive Industrieabfälle, fluorkohlenwasserstoffhaltige Abfälle, ölhaltige Filtermaterialien, Bleibatterien, Dämmmaterial mit Asbest, quecksilberhaltige Abfälle, wassergefährdende Böden und Hausmüll. Der Ursprung aller Mineralquellen in der Umgebung liegt im Muschelkalkvorkommen Bad Cannstatt, wo auch die Travertinquelle im Gebiet des Recyclingpark entspringt. Dieses Gebiet ist seit dem Jahre 2002 ausgewiesenes Schutzgebiet. Bei dem Gelände des Recyclingpark Neckartal, laut Gutachten von H.F.Lauster, handelt es sich um stark zerklüftetes Gestein mit zahlreichen vertikalen Spalten, welche auch durch die zwischengelagerten horizontalen Ockerschichten hindurchgehen, sodass von oben durchgesickertes Wasser mindestens bis zur untersten Schicht durchdringen kann.
3. Der Zweck des BImSchG ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Die als Kulturdenkmal erhobene, ehemalige Versandhalle des Lagerbereichs BE5, mit vielen unbekannten Kanälen und Stollen, hat einen besonderen erhaltungswerten Charme und darf nicht zum “optimalen Standort“ zur Behandlung von gefährlichen Abfällen ausgewiesen werden.
Unterschrift:
Adresse:
Hätte man die Kernkraftwerke weiterbetrieben, hätte man jetzt billigen Strom und keinen ärger mit strahlendem Bauschutt. Aber so wollte man es ja haben…
Man-oh-man-oh-man, so blau un doch kei Veigele. „Ärger“ mit Bauschutt heißt Strahlenrisiko für Jahrtausende für die nachfolgenden Generationen – je länger der Betrieb, desto mehr. Das weiß jedes Kind hier – wo leben Sie eigentlich? Oder gibt es Sie überhaupt? Dann zeigen Sie sich mal, „man“!