Die 387. Montagsdemo findet am 25. September 2017 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Ab 18.40 Uhr beginnt der Demozug, ausgehend vom Schlossplatz, über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) zur Mahnwache, dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.
Redner:
- N.N., Bericht aus Berlin
- Dr. Norbert Bongartz, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21; "Auf gut Glück gebaut...."
Motto: Wir lassen nicht locker!;
Musik: „Musikalisches Störfeuer“: Sandra Hartmann (Gesang) und Gabriele Degenhardt (Klavier)
Moderation: Susanne Bödecker, "Bündnis Recht auf Wohnen" und
"Mieterinitiative Zuffenhausen".
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Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 fand am 27. November 2011 statt. Gegenstand der Volksabstimmung war die Gesetzesvorlage der Landesregierung „S 21-Kündigungsgesetz“, die die Rücknahme der Landesbeteiligung an der Projektfinanzierung vorsah und die bereits vom Landtag Baden-Württemberg abgelehnt worden war. Eine Mehrheit von 58,9 Prozent der gültigen Stimmen sprach sich gegen die Gesetzesvorlage und damit für den Beibehalt der Landesfinanzierung des Projektes aus.
Soweit die Fakten. Die Gegner von „Stuttgart 21“ scheiterten mit ihrer Forderung. Wenn z.B. in der Schweiz eine Gesetzesvorlage angenommen oder abgelehnt wurde, war nach der Abstimmung Ruhe im Stall! Die Verlierer haben den Mehrheitsentscheid stillschweigend akzeptiert. Nicht so die Unterlegenen bei der Abstimmung über „Stuttgart 21“. Die haben noch monatelang am Hauptbahnhof einen Info-Stand unterhalten und jeden Montag eine Demo abgehalten. Der dadurch erforderliche Polizeieinsatz hat dabei recht erhebliche Kosten verursacht. Aber das kümmerte diese „Demokraten“ nicht die Bohne!
Mir ist erst im Nachhinein aufgefallen, dass ja noch immer gegen „Stuttgart 21“ demonstriert wird. Obwohl ich in Stuttgart wohne, ist mir das nicht aufgefallen. Wie lange soll denn dieser sinnlose Protest noch weiter gehen?
..na sowas Herr Müller, wenn in der Schweiz eine Abstimmung stattfindet, hat sie Hand und Fuß.
Bei dieser Ja/Nein-Abstimmung wurde das in der Landesverfassung festgehaltene Quorum nicht erreicht und hat damit juristisch weder Fuß noch Hand.
Also muß auch Herr Müller unterscheiden, ob die Finananzierung für ein desaströs geplantes Privat Projekt der Bahn AG vom Steuerzahler abgesahnt werden darf. Es bleibt Ihnen mit Ihren Unterstützern natürlich unbenommen der Bahn AG einen Obulus aus Ihrer Privatschatulle zu gewähren…..
volkswirtschaftlich zu vertreten ist
Lieber Walter Müller, Sie haben bis heute nicht mitgekriegt, dass die Abstimmung so ausgegangen ist, weil von Anfang an Lug und Trug federführend war. Und dass der enorme Polizeieinsatz völlig überflüssig war, ist Ihnen wohl auch entgangen. Informieren Sie sich künftig bitte, bevor Sie solche „Weisheiten“ von sich geben.
Gute Besserung
Michael Weiß