Im Editorial des IHK-Magazins 11/10 wird, namentlich durch Andreas Richter, erneut die S21-Werbetrommel gerührt.
Er schreibt, das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt, die Vollversammlung sei „das Maß aller Dinge“. Und er wiederholt erneut das Märchen von den freien demokratischen Wahlen.
Der Bundesverband für freie Kammern (bffk) schreibt hierzu unter anderem:
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Vollversammlung einer IHK das Gesamtinteresse „zu ermitteln“ habe. Wer das gleichsetzt mit einem Beschluss der Vollversammlung will nicht verstehen, dass die Ermittlung des Gesamtinteresses ein mühsamer, ein demokratischer Prozess ist. Zitat Bundesverwaltungsgericht: das ".... Gesamtinteresse ihrer Mitglieder muss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend ermittelt werden. Es ist ein gewichtetes Ergebnis und damit weder eine Summe oder Potenzierung der Einzelinteressen noch ihr kleinster gemeinsamer Nenner." Nein, sie haben es noch nicht begriffen, weil sie es nicht begreifen wollen. Sich an das Urteil zu halten, bedeutet weniger laut, weniger Einmischung, weniger ... Weniger kennen unsere Kammerfunktionäre aber nicht.
Alle IHK-Zwangsmitglieder haben die Möglichkeit, das Magazin zur Kundgebung im Park am Bauzaun (Samstag, 13.11. ab 14:30 Uhr) und montagabends zum Treffen im Café Schlossblick mitzubringen.
Der letzte Absatz darf nicht kursiv sein, sonst wird er optisch dem Zitat zugeordnet. Bitte ändern!
Und weil das eine prima Vorlage ist, hier mal meine Vorstellung davon, nach welchen Kriterien Politiker zu entscheiden haben. Nicht wie bisher so, dass erst mal ein Teil der Bevölkerung (Ausländer, etc.) von der Wahl ausgeschlossen wird, dann mangels Wahlbeteiligung der Desilusionierten ein weiterer Teil der Bürger rausfällt aus der Willensbildung, als nächstes das Wahlergebnis durch die Berechnungsverfahren nicht die Stimmverteilung wenigstens der gültig abgegebenen Stimmen widergibt, sondern grosse Parteien bevorteilt, und von denen dann nur noch die Hälfte der so gewählten Volksverräter die Geschicke des Landes bestimmt.
Hier mal eine abgewandelte Version des Textes:
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Regierung das Gesamtinteresse des deutschen Volkes „zu ermitteln“ habe. Wer das gleichsetzt mit einem Beschluss der Regierungsparteien, will nicht verstehen, dass die Ermittlung des Gesamtinteresses ein mühsamer, ein demokratischer Prozess ist. Zitat Bundesverwaltungsgericht: das „…. Gesamtinteresse des deutschen Volkes muss unter Berücksichtigung der Interessen aller Bürger abwägend und ausgleichend ermittelt werden. Es ist ein gewichtetes Ergebnis und damit weder eine Summe oder Potenzierung der Einzelinteressen noch ihr kleinster gemeinsamer Nenner.“
Solange Politiker wenigen Menschen Vorteile verschaffen, indem sie vielen Menschen schaden, und kleine Vorteile durch grosse Nachteile erkaufen, und letztlich noch nicht mal den Mitgliedern ihrer eigenen Partei verpflichtet sind, oder ihren Wählern, solange ist es ein Hohn, das ganze eine „DEmokratie“ zu nennen. Solange ist das die Diktatur der Interessen sehr weniger Menschen über die grosse Masse der Menschen.