Am 28.10. beginnt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart der Prozess um die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes gegen S21-Gegner am 30.9.2010.
Dieter Reicherter wird, wie schon beim Wasserwerfer-Prozess, wieder in KONTEXT über die Verhandlung berichten, wir werden hier bei BAA den Artikel jeweils verlinken. Der erste Artikel vor Prozessbeginn trägt den Titel "Schmerzensgeld für die Verletzten?"
Insgesamt klagen 7 Verletzte/Betroffene des Schwarzen Donnerstags. Vom Ausgang dieses Prozesses ist abhängig, ob die Verletzten in einem Zivilprozess gegen das Land Baden-Württemberg Schmerzensgeld einklagen können.
Der Prozess ist vorläufig auf vier Verhandlungstage angesetzt:
28.10. - 11.11. - 18.11. - 25.11.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5, Saal 5
70178 Stuttgart
Verhandlungsbeginn ist jeweils um 10 Uhr. Es gibt nur 80 Sitzplätze, Einlass ist eine Stunde vor Verhandlungsbeginn. Als Zuhörer wird nur eingelassen, wer sich einer Durchsuchung unterzieht. (detaillierte Infos dazu in der Pressemitteilung des VG Stuttgart)
Pingback: Wichtige Termine und Infos | Bei Abriss Aufstand