Filder, 28.7.2015
An das Regierungspräsidium Stuttgart
z.Hd. Frau Bühler, Herrn Trippen
Stand der Planfeststellung zu Stuttgart 21, Abschnitt 1.3
Sehr geehrte Frau Bühler, sehr geehrter Herr Trippen,
seit der Erörterungsverhandlung sind 9 Monate vergangen und es herrscht Schweigen und ein auffallender Mangel an Transparenz.
Da wir bisher von Ihrer Seite nichts anderes gehört haben, müssen wir doch davon ausgehen, dass das Planfeststellungsverfahren seinen üblichen Gang auf der Grundlage des Erörterungsverfahrens weitergeht? Oder?
Inzwischen scheint allerdings auf politischer Ebene und auch von Bahnseite her die Antragstrasse tot zu sein. Man scheint sich auf die Variante "Drittes Gleis" eingeschworen zu haben.
Dies hieße aber, dass das bisherige Planfeststellungsverfahren hinfällig wäre? Immerhin sind größere Eingriffe bei der Rohrer Kurve und beim Terminalbahnhof und bei der Kurve über Plieninger Gebiet vorgesehen, der Schienenbonus fiele weg und vieles mehr.
Müsste das jetzt laufende Planfeststellungsverfahren nicht eingestellt werden?
Warum hört man dazu von Ihnen nichts?
Ist es richtig, dass der Abschnitt 1.3 nach Vorstellungen der Bahn dann in zwei Teile aufgeteilt werden soll? Wie soll dies formal geschehen?
Wann werden wir Einsprecher darüber informiert?
Wann und wie wird ein dann zwingend notwendiges neues Erörterungsverfahren eingeleitet?
Unsere große Sorge ist, dass sich die Vorhabenträgerin mindestens mit den weitgehend unveränderten Teilen ihrer absehbar gescheiterten „Antragstrasse“ einschließlich des im Brandfall für Leib und Leben der Fahrgäste höchst gefährlichen und zudem unkomfortablen, 27 m tiefen Fernbahnhofs unter der Messe, nach bewährtem Muster durchwursteln will.
Auch die neuen Überlegungen führen zu einer klaren Verschlechterung des Status quo bezüglich der Stabilität des S-Bahn-Takts und der fehlenden Zukunftsfähigkeit. Schließlich soll auch bei der „Dritten Gleis Variante“ die S-Bahn-Strecke von Rohr bis zum Flughafen, die bisher ausschließlich von S-Bahnen genutzt wird und nur für diese mit drei Haltestellen gebaut wurde, dann auch noch konfliktträchtig von durchfahrenden Schnellbahnzügen der sog. Gäubahn genutzt werden. So bestehen beispielsweise in Zukunft keinerlei Spielräume für eine Verdichtung des S-Bahn-Takts und der Anzahl der Gäubahnzüge. Von daher dürfte – ebenso wie schon bei der „Antragstrasse“ - auch eine Planfeststellung für die „Drittes Gleis Variante“ niemals angenommen werden. Es wäre gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßend, wenn Pläne, die nach wie vor zu einer Verschlechterung der heutigen Bahninfrastruktur führen, festgestellt würden.
Wir meinen, die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, die von uns oben aufgeworfenen Fragen zeitnah beantwortet zu bekommen.
Darum bitten wir Sie höflich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Siegel, Frank Distel Im Namen der „Schutzgemeinschaft Filder e.V.“
PS: Wir werden diesen Brief auch der Öffentlichkeit zugängig machen