Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das Brandschutzkonzept für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 genehmigt, obwohl die Deutsche Bahn wesentliche Nachweise nicht erbracht hat.
Im S21-Kellerbahnhof wird es noch enger als ursprünglich geplant. Mit acht zusätzlichen Fluchttreppenhäusern wurde der Brandschutz im Stuttgarter Tiefbahnhof vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für genehmigungsfähig erklärt. Die nutzbare Bahnsteigfläche verringert sich mit diesen acht zusätzlichen Fluchttreppenhäusern enorm. Mit einer Bahnsteigbreite von nur zehn Metern und einer Vielzahl von Einbauten und weiteren Fluchttreppenhäusern auf den Bahnsteigen werden diese Bahnsteige nicht in der Lage sein, den Personenstrom im Bahnverkehr in akzeptabler Weise zu bewältigen.
Auch eine Erweiterung des Abstandes zwischen den Fluchttreppenhäusern und der Bahnsteigkante von 2,05 Meter, auf jetzt angeblich 2,86 Meter, die die Bahn vorgibt, dient keiner Verbesserung. Denn nach Abzug der Gefahrenzone zwischen Bahnsteigkante und weißem Markierungsstrich, dem sogenannten “Verkehrsweg” verbleibt maximal ein Fluchtweg von 2,06 Meter breite. Zum Vergleich: An der S-Bahn Haltestelle München Lochhausen sind die 2 Meter-Engpässe laut Deutscher Bahn zu „eng“ und ein „Fehler“ aus dem sie lernen will. Bei Stuttgart 21 gibt es auf jedem Bahnsteig viele dieser Engpässe, jetzt weitere Engstellen durch acht neu geplante Fluchttreppenhäuser - und S21 ist ein Knotenbahnhof einer Metropolregion mit einem der höchsten Fahrgastwechsel in Deutschland! Das gibt gefährliches Gedrängel. - Auch bei der Entfluchtung versucht die Bahn, sich die Katastrophe schönzurechnen mit drastisch reduzierten Reisendenzahlen!
Der EBA-Bescheid hält als vergleichbare Lösung zu Stuttgart 21 - an einem Fluchttreppenhaus eines S-Bahn Tunnels, dem Leipziger City-Tunnel fest. Der Leipziger City-Tunnel besteht aus zwei Gleisen, während bei Stuttgart 21 acht Gleise in Planung stehen.
Mit acht eingehausten Fluchttreppenhäuser – zwei je Bahnsteig – wurde der Brandschutz für Stuttgart 21 genehmigt, so die Stuttgarter Zeitung.
Fluchttreppenhäuser im Bahnhof sind genehmigt
Von Christian Milankovic
Auszüge aus der StZ:
Das Eisenbahn-Bundesamt gibt den geänderten Plänen für den Durchgangsbahnhof bei Stuttgart 21 sein Plazet. Zum Brandschutz trifft die Behörde weitgehende Äußerungen. ...
Zweifeln, ob ein Ausstieg an die Erdoberfläche am Ende der Fluchttreppenhäuser technisch überhaupt möglich ist, wie sie von Projektkritikern immer wieder geäußert werden, hält der Eba-Bescheid eine vergleichbare Lösung am Leipziger City-Tunnel entgegen. „Die Machbarkeit derartiger Notausstiege“ sei durch die „vergleichbaren und bereits eingebauten Bahnsteig-Notausstiege“ in Leipzig gegeben. „Es wurde ebenfalls gezeigt, dass die Rettung mobilitätseingeschränkter Personen gewährleistet werden kann“, heißt es weiter in dem 27-seitigen Schreiben der Bonner Behörde. Das Brandschutzkonzept geht davon aus, dass im Notfall 16.164 Menschen aus dem unterirdischen Bauwerk in Sicherheit zu bringen sind. ... Das Eba erklärt in seinem Bescheid zum Thema Brandschutz auch: „Der Nachweis über die Beherrschbarkeit aller bei einem Brand im Hauptbahnhof auftretenden Gefahren und Risiken ist damit erbracht.“ ... Den ganzen Artikel der StZ lesen Sie HIER
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