Kretschmann freut sich über Ende des S21 Wasserwerfer-Prozess

Wasserwerfer30.9.10 ©weiberg 024Aktuell in der Stuttgarter-Zeitung von mül/ceb

Ministerpräsident zu Wasserwerfer-Prozess

Kretschmann „froh“ über Ende

Auszüge:
Ministerpräsident Kretschmann ist „froh“, dass er nun wohl nicht mehr als Zeuge im Wasserwerfer-Prozess aussagen muss. Er könne sich ohnehin nicht mehr so gut erinnern. Dass Grünen-Wähler über das vorzeitige Prozessende enttäuscht sind, bewegt ihn wenig.

Nach mehr als vier Jahren könne er sich an Einzelheiten „nicht so gut“ erinnern.

Es gilt als wahrscheinlich, dass ein Befangenheitsantrag der Nebenkläger gegen die 18. Strafkammer abgelehnt wurde – sonst könnte die Kammer nicht tagen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass es zu der Verfahrenseinstellung kommen wird,... Die Nebenkläger und ihre Anwälte sind dagegen über die Einstellung empört. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich, das Verfahren wäre damit endgültig abgeschlossen...zum ganzen Artikel der StZ HIER

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4 Antworten zu Kretschmann freut sich über Ende des S21 Wasserwerfer-Prozess

  1. Petra A sagt:

    Sollte dieses Verfahren eingestellt werden, könnte nicht §339 Rechtsbeugung greifen?

    Diese Norm soll sicherstellen, dass in der Rechtspflege richtiges Recht gesprochen wird. Das geschützte Rechtsgut stellt daher die innerstaatliche Rechtspflege, insbesondere die Geltung der Rechtsordnung und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und Willkürfreiheit bei der Leitung und Entscheidung von Rechtssachen.

    Gesetzestext des § 339 StGB

    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

    Die Rechtsbeugung muss zum Vor- oder Nachteil einer Partei geschehen. Partei erfasst in diesem Zusammenhang jede am Verfahren beteiligte Person. Erforderlich sind konkret erfassbare Vor- oder Nachteile, die kausal und objektiv zurechenbar auf der rechtsgutbeugenden Handlung beruhen müssen…mehr dazu HIER

  2. thomas A sagt:

    Wieso ging man nicht von versuchter Tötung aus? Das niedersächsische WAWEgutachten legt das nah.

  3. WOLFgang sagt:

    Ein solch gerade auch Opfer-verachtendes Verhalten zeigt, wie Herr Kretschmann wirklich tickt.
    Skeptisch bis mißtrauisch war ich bereits kurz nach der Landtagswahl, spätestens aber nach Ende der VArce, als NIE eine Antwort auf „Brandmails“ ans StaMi bzw. Grätschmann persönlich kam, in denen er aufgefordert wurde, seine „Steilvorlagen“ zu nutzen. Schon damals, als auch noch etliche $-21-Gegner „irgendwie“ Hoffnung in Grüns oder das „Win-Win“-Team Kretsch/Hermann setzten, das sie irgendwie irgendwo bei irgendwem etwas bewegen würden, hätte man bei solchen Aussagen (kurz vor der VArce gemacht!) mehr als alarmiert sein müssen:

    http://youtu.be/4u9RaDPxElQ

    Die CDU dankt ihrem einzig verbliebenen Hoffnungsträger.

  4. Pingback: IO Newsletter 28.11.2014: Wer spricht den Kretschmann? | InfoOffensive Baden-Württemberg

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