Wegen Rathausbesetzung am 11.11.2012: Berufungsprozess am 13.11. und 14.11.2014

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Am 11.11.2012 protestierte eine Gruppe von Aktivistinnen gegen die damals anstehende Abholzung des Rosensteinparks wegen S21 und luden zu einer Versammlung zur Entwicklung echter Bürgerinnenbeteiligung ins Stuttgarter Rathaus ein. Die Stadt Stuttgart stellte daraufhin Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, weshalb die Demonstrantinnen in der 1. Instanz vom Amtsgericht Stuttgart verurteilt wurden. Jetzt wird das Verfahren in der Berufungsinstanz im Landgericht nochmals komplett aufgerollt: Auf der einen Seite steht die Stadt Stuttgart, die die Aktion als kriminelle Handlung bewertet, auf der anderen Seite stehen die Aktivistinnen, denen es um den Stopp der Stadtzerstörung durch S21, das Recht auf Stadt, um Versammlungsfreiheit und um Entwicklung von echten Beteiligungsmodellen bei Entscheidungen öffentlicher Belange geht.

Die Verhandlungen finden am Donnerstag 13.11 und Freitag 14.11.ab 9 Uhr im Landgericht, Olgastr. 2, Saal 8, UG, statt. Die Akteure freuen sich über rege Beteiligung und solidarische Unterstützung.

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