Auftakt zum Wasserwerfer-Prozess

Hier Fotos vom Medienrummel am ersten Verhandlungstag im Wasserwerfer-Prozess (siehe Presseerklärung). Im Mittelpunkt stand neben der Verlesung der Anklageschrift eine Erklärung der beiden angeklagten Polizisten, sie hätten von den Verletzungen der Demonstranten nichts bemerkt. Um 11 Uhr war der erste Verhandlungstag schon vorbei.

Die Medien berichten heute den ganzen Tag über bundeweit, los ging es im ZDF-Morgenmagazin. V.a. Dietrich Wagner und die anderen Nebenkläger wurden von den Medien befragt.

Weiter geht die Verhandlung am Dienstag, 25.6. um 9 Uhr: Landgericht Stuttgart, Saal 18 (UG), Eingang Olgastr. 2 (ca. 100 Sitzplätze, Ausweis mitnehmen, Leibesvisitation ertragen, persönl. Sachen wie Jacken, Taschen, Handys oder Kameras müssen abgegeben werden).

Alle weiteren Verhandlungstermine stehen jede Woche auf dem Aktionswochenflyer. Oder hier als Übersicht bis Dezember 2014 (PDF-Datei).

Fotos: Wolfgang Rüter

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Eine Antwort zu Auftakt zum Wasserwerfer-Prozess

  1. K. Neumann sagt:

    Stefan Biehl, so würde ich einmal sagen, ist eine der besonderen Katastrophenpersonalien aus der Neckarstrasse. Stichwort Hausdurchsuchung bei Dieter Reicherter während einer von Herrn Biehl abgepassten Abwesenheit Herrn Reicherters, die wohl nur als rechtsstaatlich organisierter Wohnungseinbrauch zu werten ist und die mutmasslich von Herrn Biehl als Verantwortlichen hinter diesem „coup“ der Neckarstrasse betrieben wurde.

    Ich betrachte es als eine besondere Unverfrorenheit, diesen Mann als Ankläger in genau dieser Sache jetzt seitens der Staatsanwaltschaft zu benennen, wohl nach dem Motto: einfach mal gucken was so geht!

    Ist es möglich, dass man hier auf BAA eine Einsicht in die Klageschrift bekommen kann? Ich zitiere Herr Biehl wie ihn die StZ zitiert: „Sie sind der fahrlässigen Körperverletzung im Amt beschuldigt. Als Einsatzabschnittsleiter, so führt der Staatsanwalt aus, sollen sie mit „mangelnder Sorgfaltspflicht“ gehandelt haben.“ l. c. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wasserwerferprozess-in-stuttgart-die-worte-des-bedauerns-kommen-gut-an.576c430e-fd61-49be-9095-7f1562ba3f79.html

    Wenn das so stimmt, dann ist das eine Beschönigung der Straftatbestände durch Dienstvorschriftsverletzungen zur Vorteilsverschaffung für die Angeklagten und steht in einer Linie mit seiner Erklärung seinerzeit im Fernsehen zur Hausdurchsuchung bei Herrn Reicherter. Noch immer ungeahndet. Und Herr Biehl immer noch im Amt oder genau wegen dieser Art seiner Zuverlässigkeit, auf die die Herren Stickelberger und Gall wohl jetzt auch in diesem Prozess bauen.

    Und ja das BVerfG scheint sich in der causa Reicherter und Verletzung der Grundrechte durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart und den für diesen Wohnungseinbruch zuständigen Richter wohl die von der Politik vorgegebene Zeit zu nehmen.

    Stuttgarter Zusände eben in der gesamten Republik.

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