Mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am 9. April.
Klage gegen S21-Planänderungen 5, 9, 10 und 11 der Deutschen Bahn AG bei Stuttgart21 u.a. wegen unterlassener Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim S21-GWM
Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Punkte:
- Ist die betroffene Öffentlichkeit klagebefugt?
- Hätte in den Planänderungsverfahren 5, 9, 10 und 11 zum PFA 1.1 eine UVP durchgeführt werden müssen?
RA Arne Maier gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Planfeststellung "Großprojekt Stuttgart 21", PFA 1.1, 5., 9., 10. und 11. Planänderung: Aktenzeichen: 5 S 534/13
Streitgegenstand: Der Kläger wendet sich gegen die 5., 9., 10. und 11. Planänderung des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben „Projekt S21, Umbau des Bahnknotens Stuttgart, PFA 1.1“.
Da sämtliche Änderungsbescheide ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ergangen seien, sei er in seinen Beteiligungs- und Anhörungsrechten verletzt. Er sei auch in eigenen Belangen berührt, da er sowohl in der Ausübung seines Berufs als auch in seiner privaten Lebensführung auf einen funktionsfähigen und zuverlässigen Bahnverkehr angewiesen sei.