Staatsanwältin beantragt Einstellung: Chapeau!
Gerade passend zum Prozess gegen sechs Angeklagte wegen „ Nötigung und Hausfriedensbruch“ am Wagenburgtunnel (23. 4. 2013) lesen wir im Spiegel Nr. 9 (24.2.14) beachtenswerte Sätze des ehemaligen Stuttgarter Oberstaatsanwalts Häussler. Er erklärt zu seinem beruflichen Engagement, „ein Staatsanwalt sei getrieben, etwas herauszukriegen. Das Ziel sei die Wahrheit - und dafür braucht es schon ein bisschen Jagdinstinkt“.
Wenn man den Ermittlungen zu den Vorgängen am Wagenburgtunnel und den Strafanträgen beim Prozess am Amtsgericht Stuttgart am Mittwoch, 26. 2. 2014, folgte, so könnte am Jagdinstinkt etwas dran sein. Selbst Staatsanwältin Neumann kamen nach den Schilderungen der Angeklagten und der Vernehmung von Zeugen die Vorgänge und Ermittlungen so fragwürdig vor, dass sie eine Einstellung nach § 153 (Einstellung ohne Auflagen mit Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse) vorschlug. Dies muss man ihr hoch anrechnen, erleben wir doch nicht selten Staatsanwälte, die weder einer Einstellung nach § 153 noch einem Freispruch zustimmen.
Doch kommen wir an den Beginn der Verhandlung zurück, wo ja bekanntlich noch alles offen sein sollte gemäß der Unschuldsvermutung der Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Dr. Stolle hatte zu Anfang der Verhandlung die Zuhörerschaft eindringlich ermahnt, sich so zu benehmen, wie man es in einer Oper tut. Was im weiteren Verlauf der Verhandlung oftmals nicht leicht war angesichts der Vernehmung von Angeklagten und Zeugen. Was soll ein Demonstrant antworten auf die Frage: „Wenn der Lastwagen auf Sie zugefahren wäre, was hätten Sie dann gemacht?“. Was denn wohl? Wer lässt sich schon gerne überfahren?
Richter Dr. Stolle hatte im Vertrauen auf das Wohlverhalten der Zuhörer auf Gerichtsdiener oder Polizisten im Saal verzichtet. Auch deshalb: Chapeau! Auf die Bitte von Zuhörern an Richter und Staatsanwältin, bei der Verhandlung gut hörbar zu sprechen, erinnerte der Vorsitzende daran, dass eine Gerichtsverhandlung zwar in der Öffentlichkeit abgehalten wird, aber nicht für die Öffentlichkeit, d.h. dass man kein Recht auf Teilnahme in Form von gutem Verstehen habe.
Faszinierend an dieser Verhandlung war das Aufgebot von sechs Angeklagten und sechs Anwälten bzw. Rechtsbeiständen. Um den Überblick zu gewährleisten, waren Namensschilder aufgestellt worden; und um die Enge zu meistern, wurde in der Pause noch ein Tischchen dazugestellt. Wer nun glaubte, es könne bei diesem Massenaufgebot die Individualität leiden, der war positiv überrascht. Vier der Angeklagten wurde viel Raum für ihre z. T. langen Einlassungen gegeben. Angeklagte und Anwälte zeigten, wie gut sie sich auf den Prozess vorbereitet hatten. Das wurde vom Gericht respektiert.
Schade jedoch, dass nur vier von sechs Einlassungen vorgetragen werden konnten, denn aus zeitlichen Gründen begann die Vernehmung der Zeugen nach der vierten Einlassung. Man wolle „die Zeugen nicht so lange warten lassen“. Diese Praxis der Verschiebung von Einlassungen auf „später“ ist nicht unüblich, dennoch fragwürdig, denn wie sich im vorliegenden Fall gezeigt hat, kamen zwei Angeklagte nicht mehr dazu, ihre Einlassungen vorzutragen, da durch die Einstellung der Prozess abgekürzt wurde. (Ursprünglich war sogar ein zweiter Prozesstag am 19.März vorgesehen, der nun entfällt.)
Nach dem Verlesen der Anklage durch die Staatsanwältin für jeden einzelnen Angeklagten – Nötigung und z. T. Hausfriedensbruch - , nach der Feststellung der Personalien und Auskünfte über Einkommen, Familienstand und Ausbildung und dem Antrag eines Rechtsbeistands auf Aussetzung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernis bzw. Konkretisierung der Anklage (was der Richter später in einer Pause entscheiden wollte und dann abwies), konnten vier der Angeklagten ihre Einlassungen vortragen.
Und welch eine Sternstunde durften die Zuhörer da miterleben! Die erste Angeklagte, Künstlerin und durch vielfältige Rote-Rosen-Aktionen bekannt, beschrieb ihre große Empörung über die Anklagebegründung der Staatsanwaltschaft, dass ihre Demonstration Selbstzweck gewesen sei. Sie schilderte ihr künstlerisches Engagement gegen S21 seit dem Jahre 1994: „Ich engagiere mich seit 20 Jahren gegen das Menschen und Natur verachtende Projekt, und da nimmt sich die Staatsanwaltschaft die Deutungshoheit heraus, meinen Protest als Selbstzweck zu bezeichnen!“
Ihr 20jähriges Engagement gegen S21 wurde in Ausstellungen, Diskussionen, einem Bericht im SWR, in unermüdlichen Botschaften auf kreative Weise und mit Breitenwirkung in der Bevölkerung deutlich. Ob an diesem Vormittag Richter und Staatsanwältin realisiert haben, welch ein Schatz an bürgerschaftlichem Engagement in dieser Stadt lebt? 20 Jahre unermüdlichen Schaffens für eine lebens- und liebenswerte Stadt und ihre Natur sollte eigentlich mit einer Bürgermedaille belohnt werden und nicht mit dem Platz auf der Anklagebank. Ein mit Herzblut geschriebenes Plädoyer, dazu ein extra für die Verhandlung geschneidertes und bemaltes schwarzes Kleid mit der Aufschrift „Rote Rosen statt Zerstörung“ zeigten ihre Vorbereitung auf diesen Prozesstag. Vor ihr stand eine Kunstpuppe Justizia mit munter baumelnden Waagschalen.
Die nächste Angeklagte – bekannt durch ihre übergroßen Textplakate bei Demonstrationen - beschäftigte sich mit den Risiken beim Bau eines Tunnels an genau dieser Stelle, wo sie am 23. April letzten Jahres gestanden war. Sie trug in einem eindrucksvollen Bericht die Gefahren beim Bau eines Tunnels durch Anhydrit vor. Sie übergab Richter und Staatsanwältin eine Kopie der „Geotechnischen Beschreibung der ingenieurgeologisch wichtigsten Einheiten mit Fallbeispiel Wagenburgtunnel“ (Reg.präsidium Freiburg), in dem Wissenschaftler ihre Untersuchungsergebnisse im geologischen Bereich des Wagenburgtunnels aus den Jahren 1971 bis 1989 dargestellt hatten. Gesteinsverschiebungen und Bodenhebungen seien eingetreten und aufwändige Sanierungsmaßnahmen seitdem die Folge. (Anm.: Vielleicht wäre es sinnvoll, dieses Gutachten mal wieder auf einer Montagsdemo zu verlesen.)
Die Angeklagte befasste sich mit – nicht eingelösten - Aussagen im Koalitionsvertrag und prangerte an, dass die Landesregierung den mangelhaften Stresstest widerspruchslos akzeptiert und es unterlassen habe, die Leistungsfähigkeit von Kopf- und Durchgangsbahnhof gegenüberzustellen. Sie thematisierte die Heilwasserverordnung, Hausenteignungen und -absenkungen und die 121 Risiken der Azer-Liste, von denen viele mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 49 % bewertet wurden, da ab 50 % die Risiken den Projektpartnern hätten mitgeteilt werden müssen.
„Uns ist klar, dass wir paar Leute nicht das Projekt stoppen können, es muss wohl erst ein großes Unglück passieren, bis es zu einem Stopp kommt. Ich hoffe es nicht,“ sagte sie eindringlich. „Wir stehen also nicht aus Jux und Tollerei vor der Baustelleneinfahrt des geologisch riskanten Projekts Stuttgart 21. Ich möchte mit meinen Plakaten aufklären, wach rütteln, die Öffentlichkeit aufmerksam machen.“
Man hätte niederknien mögen angesichts dieses Vortrags. Man hätte gerne dem Gericht zugerufen: „Schaut euch diese Angeklagten an! Hört ihnen zu, ihr hört nichts Eindrucksvolleres zum Thema Unrechtsprojekt 21.“
Der nächste Angeklagte ging verstärkt auf die Situation an jenem Morgen am Wagenburgtunnel ein. Er sagte zunächst: „Die Anklage weise ich entschieden zurück. Ich sehe mich als Opfer gemeinschaftlicher Nötigung durch Repräsentanten aus Politik und Wirtschaft. Jeder weiß, dass dieses Projekt das Gemeinwohl schädigend ist. Es gibt keinen Grund, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszusetzen. Aber was Stuttgart 21 angeht, so ist dies ein grundrechsfreier Raum. Nicht in Karlsruhe wird entschieden über das Grundrecht, sondern Polizeibeamte können über mein Grundrecht befinden. Dies ist aber nicht ihre Aufgabe, sondern es ist die Aufgabe der Polizei, dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge nicht den fließenden Verkehr behindern. Der Lastwagen stand jedoch mitten auf der Fahrbahn, auf Anweisung der Polizei.“
Er konnte sich nicht daran erinnern, dass die Polizei eine Versammlung aufgelöst und einen alternativen Versammlungsort zugewiesen hätte. „Es ist meine Pflicht, auf Gefahren dieses Projekts aufmerksam zu machen und zwar genau an diesem Ort. Dies ist weder verwerflich noch eine strafbare Handlung und wenn die Polizei nicht den Bus gestoppt hätte, sondern eine ordentliche Verkehrsregelung gemacht hätte, wäre kein Stau entstanden.“
Der vierte Angeklagte machte gleich zu Beginn seiner Einlassung klar: „Hier geht es nicht um eine Meinung des Gerichts, sondern um eine Straftat, die Sie mir vorwerfen.“ Er übergab dem Vorsitzenden Richter und der Staatsanwältin je ein Buch des Titels „Sie sollen nicht ungeschoren davonkommen“ und fuhr fort: „Wir schreiben das Jahr 2014, es sind noch drei Jahre bis zur ursprünglich geplanten Fertigstellung des Projekts. Was ist aber bisher geschehen? Es gab eine Tunneltaufe ohne Tunnelanstich. Die Finanzierung ist ohne rechtliche Bindung, weil der Kostendeckel geplatzt ist. Genehmigungen fehlen an jeder Ecke. Frau Staatsanwältin, ich frage Sie, wann beginnen die Ermittlungen gegen die betrügerischen Projektbetreiber? Nur durch diesen Betrug ist der Widerstand gegen Stuttgart 21 entstanden und erklärbar. Wie können Sie, Herr Richter, sagen, der Bau von Stuttgart 21 sei genehmigt?“
Hier versagte dem Angeklagten die Stimme, im Saal hörte man Schluchzen, die meisten hatten Tränen in den Augen. Es war eine Stimmung der Verzweiflung, der Hilflosigkeit angesichts der zutiefst empfundenen Ungerechtigkeit, mit der Projektbetreiber machen können, was sie wollen, indem sie sich über Denkmal-, Natur- und Brandschutz, Mineralquellenverordnung und geologische Risiken hinwegsetzen können, aber die dagegen protestierenden Menschen wie lästige Störer von der Straße entsorgt werden und sich auf der Anklagebank wiederfinden. Ein Zuschauer murmelte wiederholt „Ich hätte nie gedacht, dass wir so tief sinken“.
Nach einer Pause, nach der sich Angeklagte und Zuschauer wieder in ihre Rollen fügten, ging es um den Tathergang, zu dem jeder Angeklagte befragt wurde. Das Gesamtbild stellte sich so dar, dass ein LKW an einem Bus-Halteplatz an der Staatsgalerie vor dem Wagenburgtunnel hielt, um ab 7 Uhr nach Arbeitsbeginn auf das Baugelände zu fahren. Von der Polizei wurde der LKW jedoch angewiesen, durch den Wagenburgtunnel zu fahren, dann zu wenden und zurückzukommen. Am Ende des Tunnels wurde er von der Polizei gestoppt, da sich Personen am Rande der Fahrbahn zwecks einer Demonstration aufhielten. Eine Angeklagte: „Als die Polizei sagte, ich soll weg gehen, bin ich zur Seite gegangen. Ich habe geredet, alles war so gemütlich.“
Ein dem LKW folgender Vip-Bus wurde von der Polizei nicht etwa zwecks Verkehrsregelung um den LKW herum geleitet, so dass er seine Fahrt fortsetzen konnte, sondern zum Warten angewiesen. Sollte hier bewusst eine 2.-Reihe-Situation geschaffen werden? Es bildete sich kurzzeitig ein Stau, der sich bald auflöste. Sowieso musste der Bus nur vier Minuten warten und konnte dann weiterfahren. Bei der Vernehmung des Busfahrers, der genötigt sein sollte, sagte dieser aus, er fühlte sich ganz und gar nicht genötigt, da er – wie alle Busfahrer, die nach Stuttgart kommen – mit einem Stau rechnet und sowieso 30 bis 45 Minuten früher als nötig losfährt. „In Stuttgart ist immer Stau, das ist normal, das plant man ein.“
Interessant war die Vernehmung der Sachbearbeiterin, Polizeioberkommissarin, die die Ermittlungen führte, bei der die Fäden zusammen liefen. Ihre Ermittlungsergebnisse veranlassten die Staatsanwaltschaft, die Strafbefehle auszusprechen. Im Zeugenstand wurden einige Aussagen mit Staunen zur Kenntnis genommen.
In dem Verfahren ging es auch um den angeblichen Hausfriedensbruch durch zwei Angeklagte (sie waren mehr durch Zufall und im Gespräch mit einem Polizisten durch das offene Tor auf das Gelände gekommen und nach drei Minuten allein wieder rausgegangen). Die Ermittlerin hatte nur den Namen von einem Angeklagten durch Personalienfeststellung vor Ort, so musste nach dem anderen Angeklagten, der auf einem Polizeivideo zu sehen war, gefahndet werden. Und wo findet man „die üblichen Verdächtigen“? Natürlich auf der Montagsdemo. Also wurden Polizeibeamte, die die Montagsdemo begleiteten, mit dem Auftrag versehen, nach einem „Mann mit Mütze“ zu suchen. Sie fanden ihn und stellten seine Personalien fest.
Während der Straftatbestand einer Nötigung von der Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag eines Geschädigten verfolgt wird, ist der Straftatbestand eines Hausfriedensbruchs ein Antragsdelikt. D.h. nur wenn die Deutsche Bahn AG einen Antrag stellt, wird von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Natürlich weiß die DB AG nicht, wer wann wo durch ein geöffnetes oder auch ungeöffnetes Tor das der Bahn AG von der Stadt Stuttgart überlassene Gelände betritt. Also schickte die Ermittlerin dem Anzeigenberechtigten der Bahn ein Formular zu, auf dem er die Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten kann. Oder auch nicht, wenn er nicht will. Aber er will natürlich. Zudem wird ihm die Arbeit liebevoll erleichtert, indem der Antrag schon vorausgefüllt zugeschickt wird und er nur noch seinen Namen darunter setzen muss.
Wenn wir nun die Nase rümpfen und meinen, das sei ja „Beihilfe zur Anzeige“ und der freie Wille der Bahn sei damit in Frage gestellt, so muss man sich sagen lassen, dass das „so üblich“ sei. Nun ja, ein Geschmäckle hat´s aber doch. „Normalerweise überlässt man es dem Geschädigten, ob er einen Antrag stellt. Es ist schon fragwürdig, dass Sie die Bahn dringend bitten, die Strafantragsformulare zurückzuschicken“, meinte ein Anwalt. Denn wer könne sich so einer „dringenden Bitte“ schon entziehen?
Gefragt nach dem Staatsschutz, der sich besonders für S21-Delikte interessiert und einer Matrix, nach der Blockaden beurteilt werden (Kriterien für Verhinderungsblockaden und Versammlungen), konnte sie beides bestätigen. Ja, der Staatsschutz beobachtet alle Demonstranten. Ja, der Staatsschutz bearbeitet alle Demonstrationssachen.
Eigentlich hätten noch zwei Polizeibeamte aussagen sollen, doch zunächst gab es eine Mittagspause. Um 15:15 Uhr kam man wieder zusammen. Kurz und knapp stellte die Staatsanwältin fest: Der Sachverhalt habe sich in der Verhandlung anders dargestellt als die Ermittlungen und die telefonische Befragung der Zeugen ergeben hatten. Die Staatsanwaltschaft würde sich einer Einstellung nach § 153 nicht in den Weg stellen. § 153 der Strafprozessordnung besagt, dass es eine Einstellung ohne Auflagen ist. Ob dann auch alle Kosten die Staatskasse übernehmen würde bei Zustimmung durch die Angeklagten? Ja, das sei so.
Man machte eine Beratungspause, Angeklagte und Anwälte zogen sich zurück. Auch die Zuschauer im Saal diskutierten. Als sich die Tür öffnete und die Beteiligten der Annahme der Einstellung nach § 153 zustimmten, kam verhaltener Jubel auf. Zwar ist ein Freispruch erster Klasse das Idealziel eines jeden Angeklagten, doch in Stuttgart darf auch bei einer Einstellung nach § 153 Sekt getrunken werden. Jede/r Angeklagte wurde einzeln gefragt, ob sie/er der Einstellung zustimme, was der Fall war.
Damit war das Verfahren beendet. Hinterher kann man leicht sagen, dass bei diesen Tatsachen nur eine Einstellung in Frage gekommen sei. Hinterher kann man leicht sagen, dass die Polizei provoziert habe, dass sie – unbewusst oder bewusst - eine Situation geschaffen hat, aus der sich eine mögliche Nötigung ergeben musste. Tatsache ist aber auch, dass Angeklagte, Anwälte und ein ruhiger, am genauen Sachverhalt interessierter und um Aufklärung bemühter Richter wie in einem Lehrstück dargestellt hatten, wie eine Polizeiaktion nicht ablaufen darf. Eine kompetente Prozessführung hat dieses Ergebnis zutage gebracht. Dank eines umsichtigen Richters und einer den Sachargumenten zugänglichen Staatsanwältin wurde eine Bestrafung verhindert. Man darf diesmal sagen: Chapeau!
Großes Kompliment an Dich liebe Petra, Du hättest auch Reporterin ohne Grenzen werden können. Ich freu mich natürlich für Euch alle und werde diesen Bericht weiterleiten, damit die Leute sehen, was in Stuttgart für Inszenierungen nicht nur am Theater laufen ….
LG Elisabeth
Vielen Dank für den sehr spannenden Prozessbericht.
Da ich selbst nur im Urlaub zu den Verhandlungen gehen kann, finde ich es sehr wichtig, solch ausführliche Berichte lesen zu können.
Eigentlich könnte Kontext den Bericht komplett übernehmen.
Sehr gut gefällt mir natürlich die Aussage des Busfahrers, der die täglichen Staus bestätigte.
Herzliche Gratulation , Eure super Arbeiten haben sich gelohnt.
Vielleicht können die 2 fehlenden Einassungen noch hinzugeügt werden, liebe petra ?
Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen und die Kosten übernimmt die Staatskasse….. Da könnte man glatt ins Grübeln kommen, was da jetzt wohl wieder dahinter stecken könnte, oder war es die Beharrlichkeit, mit der sich die S21-Öffentlichkeit an die Fersen von Biehl, Häussler usw. geheftet hatte und man hat jetzt vom grossen Aufsichtsratsvorsitzenden dieses Vereins Stickelberger die Anweisung bekommen, doch ein wenig gut Wetter für den verloren gegangenen Rechtsstaat zu machen, bis wieder etwas mehr geht von dem, was wir bisher aus der Neckarstrasse geliefert bekommen haben?
Bei der Gelegenheit: es sollte zu einer Untersuchung angeregt werden, wie oft die Einstellung des Verfahren, bei der der Unschuldige mittels dieses Freispruches 2. Klasse auf allen Kosten sitzen bleibt als ein besonders verantwortungsloses Instrument der Ausflucht der Rechtssprechung genutzt wird, nicht für das zugeteilte Unrecht, welches zu dem Verfahren führte, einstehen zu müssen und ob solches förderlich für die Karriere des Richters ist. Ich glaube die Anwort aus dieser Untersuchung bereits zu wissen: der Dienstherr liebt seinen kostenbewussten Richter und der kostenbewusste Richter weiss, was er seinem Dienstherrn schuldig ist. Heisser Tipp für die Doktorarbeit eines Soziologen. Auch die Wirkung auf den so abgeschmierten Bürger wäre zu untersuchen. Die betroffenen Leute können schliesslich reden. Wir haben es hier nicht mit Rattenversuchen zu tun, obgleich man doch so manches Mal denken könnte, dass der Bürger von seiner Rechtspflege wie einer dieser lästigen Nager betrachtet wird.