Obwohl der Rosensteinpark unter Naturschutz steht dürfen Stadt und Bahn ungestraft hunderte von Bäumen für die Wahnsinnsprojekte S 21 und Rosenstein-Autotunnel abholzen.
Wer diese zum Abholzen frei gegebenen Bäume zur Mahnung mit einem weißen Kreuz versieht, wird bestraft. Der Stuttgart-21-Gegnerin Antoniette wird dafür am Mittwoch den 12.2.2014 um 13.15 Uhr vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt in der Badstr. 23 der Prozess gemacht. (U 1, U 2, U 13 Haltestelle Wilhelmsplatz)
Wir Älteren erinnern uns noch gut daran, wie SED und STASI gegen Oppositionelle vorgingen. Und wir durften erleben, dass die BRD sich jahrzehntelang als das bessere, demokratischere Deutschland gerierte.
Jetzt hat man die DDR angeschlossen…
Pingback: UPDATE: Absurder Prozess wegen Kennzeichnung von Bäumen fällt aus | Bei Abriss Aufstand
Ich bitte um eine extra – Mitteilung auf der site hier, ob das Stück wirklich am Donnerstag wie vorgesehen 13.15 Uhr in der Badstrasse gegeben wird. Ich glaub´s noch nicht so ganz. Also, bitte nochmals den Termin Dotag vormittags bestätigen. Danke!!!!
Und lieber Carlo, SED und STASI, das war gestern. Wir haben einen Rechtsstaat. Was Stasi und SED brachial erledigt haben, das geschieht hier rechtsstaatlich, also ins Mentale verlagert. Schnelles Sterben dort auch mal durch die Kugel stehen gegen den Versuch des langsamen und rechtsstaatlich korrekten Zerquälens hier.
Und das ist ohne Zweifel ein Fortschritt, weil man immerhin noch die Wahl hat, sich solches zu Herzen zu nehmen oder nicht. Freuen wir uns doch über diesen kleinen aber feinen Fortschritt! Man muss nicht immer alles so negativ sehen!
Lassen wir´s daher mal ganz ruhig angehen und schauen uns die Provinzposse made by Die Stickelberger Boygroup aus der Neckarstrasse in Cannstatt genüsslich an.
Antonietta wird es gut gehen. Und der Richter wird sich in mehr als nur einen Punkt öffentlich erklären müssen. Ich bin gespannt, wie er den Ernst der Lage erklärt! Wirklich. Und wie ernst er sich bei den Erklärungen in seiner schwarzen Richterrobe gibt.
Also, wenn ich da vorne stünde: Im Namen des Volkes! Den Quatsch mach ich nicht mit. Geht nach Hause! Und die Staatsanwaltschaft kriegt eine aufgebrummt wegen wiederholter Anrufung des Gerichtes in immer gleich nichtigen Dingen. Eine etwas späte Überlegung oder richterliche Einsicht, aber immerhin! Stickelberger als Chef des Ladens hat persönlich für seine impertinente Boygroup zu haften. Macht 100.000 für´s erste. Im Wiederholungsfall ab jetzt Verdoppelung! Zu zahlen vom Minischtergehältle.
Aber genau deswegen stehe ich ja nicht da vorne. Wahrscheinlich wird es so laufen wie in einem ähnlichen Fall, an dessen Entscheid sich der Richter am Donnertag dieser Woche in seinem Urteilsspruch entlang hangeln könnte, hier http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.stuttgart-21-gegner-verwarnung-fuer-plakataktion.8d8e9312-0168-4bdd-b245-64d8f03d95e7.html
Niemand verliert sein Gesicht. Nach Ansicht der Rechtspflege jedenfalls. Ich als Bürger bin da ganz anderer Meinung. Darf man ja auch sein.
Ach ja, jetzt muss ich noch sagen, wie ich auf die 100.000 komme. Das ist die Höhe eines Zwangsgeldes, dass einem deutschen Forscher auf einem bestimmten Gebiet einer unerwünschten medizinischen Forschungsrichtung aufgebrummt worden ist, damit er´s Maul hält. Länger her aber doch schon in Euro, und die Forschergemeinschaft hat genau verstanden. Jetzt kommt dann gleich Hans König und rettet den Rechtstaat auch hier. Ich bitte um Veröffentlichung der Steilvorlage von Herrn „König“. Ich habe da nämlich ein Urteil vom Bundessozialgericht, was medizinisch – wissenschaftlich ist und was nicht. Sollte die Republik auch mal gehört haben. Das ist mindesten so brisant wie Stuttgart 21.