Die beiden Parkschützer Dr. Carola Eckstein und Matthias von Herrmann wurden heute vom Amtsgericht freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, anlässlich einer Aktion vor dem Staatsministerium Baden-Württemberg gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.
Nach etwa zweistündiger Beweisaufnahme konnte auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Hinweise mehr erkennen, dass die beiden Angeklagten sich strafbar gemacht hätten und beantragte in Übereinstimmung mit den Verteidigern den Freispruch.
"Natürlich freuen wir uns über den Freispruch", sagen Matthias von Herrmann und Dr. Carola Eckstein. "Aber eigentlich ist es traurig, dass sich unsere Gerichte und unser Staat mit solch abwegigen Verfahren beschäftigen - und keiner sich darum kümmert, die Verbrechen der Bahn an unserer Stadt zu beenden. Statt den vielen Verstößen seitens Bahn und S21-Politikern nachzugehen, drangsaliert die Staatsanwaltschaft immer wieder unschuldige Bürger. Schon im Januar 2012 war klar, dass der Bau des Tunnelbahnhofs am Nesenbachdüker scheitern würde. Inzwischen ist auch für Laien offensichtlich, dass die Bahn diese Archillesferse des Projekts nicht meistern kann und dies sehr wohl weiß. Welcher Staatsanwalt verhindert, dass die Bahn ihre 'Projektpartner' Stadt und Land ungeniert und ungestraft betrügt?"
Fotos von der Aktion am 31.1.2012 vor dem Staatsministerium
dpa-Bericht zur Aktion
BILD-Bericht zur Aktion
Am 29.5.2013 hatte das Amtsgericht Stuttgart die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Erlass der Strafbefehle über 450 EUR abgelehnt, da das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen konnte. Das Landgericht Stuttgart stellte daraufhin am 17.7.2013 fest: „Die Angeschuldigten sind jedenfalls hinreichend verdächtig“ und begründete dies u.a. damit, „dass beide unter der selben Anschrift gemeldet sind“. [Hinweis: Die Aussage, die gemeinsame Anschrift erhärte den Tatverdacht, ist insofern besonders absurd, da die beiden Angeklagten miteinander verheiratet sind.]
Fotos: Wolfgang Rüter
Was wurde den beiden eigentlich vorgeworfen?
Steht im Text: Verstoß gegen Versammlungsgesetz.
Gratuliere – ein erfreuliches Zeichen – wird aber mehr oder weniger ein Einzelfall bleiben. Umkehr der Justiz in Sachen S21-Gegnern wird es wohl nicht geben. Dennoch – sehr schöne Hochzeitsfotos.
Liebe Grüße Esky Bail
Glückwunsch Euch beiden!
Schuttgart = Absurdistan!
Gott schütze Euch und beende S21.
Glückwunsch!!!
Die Justiz hatte einen ihrer guten Tage.
Wieviele braucht sie noch ?
Diesen hat sie noch: nächsten Donnerstag in Cannstatt 13.15 Uhr, siehe HIER
Hier kann sich die Vernunft des Rechtsstaates einmal mehr beweisen: bei Lächerlichkeiten, die sich als Siege leicht vergeben lassen, ohne dass das einen Karriereknick durch Unzuverlässigkeit verursacht. So ist zwei Dingen gleich gedient: dem Rechtsstaat, den bestimmte Leute wollen und vordergründig den Erhalt des Glaubens an den Rechtsstaat bei uns.
Nicht einfach zu verstehen. Aber genau das steht hinter solchen Urteilen wie diesem und dem am nächsten Donnerstag in Cannstatt.
Aber solche Siege, die uns im Grunde nur abwatschen, die wollen wir nicht. Wir wollen das VGH Urteil zur Leistungsfähigkeit aus dem Jahre 2006 und die verantwortlichen Richter dazu. Und die politischen Auftraggeber, die hinter dieser unabhängigen Rechtsbrechung gestanden haben.
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