Im Versammlungsbescheid (Stand: 10. Januar 2014) zu den Montagsdemos am 13., 20. und 27. Januar heißt es: "[...]Für die Versammlung ergeht folgender Versammlungsbescheid:
1. Die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes für Ihre Versammlung wird nicht gestattet.
2. Als Sammelfläche für den Aufzug wird die Lautenschlagerstraße zugewiesen.[...]."
Weiteres in der pdf-Datei: Versammlungsbescheid AföO Januar 2014 (Weißungen im Schreiben nicht durch BAA).
Montagsdemo-Versammlungsbescheid, Stand: 10. Januar
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Die Lautenschlagerstraße wurde von Ihnen für den 5. August 2013 als Versammlungsort für die Auftaktkundgebung angemeldet. Dies zeigt, dass die Lautenschlagerstraße grundsätzlich als möglicher Versammlungsort angesehen und angenommen werden kann.
Siehste! Hab ich doch gewusst, dass dieser Versuch von damals irgendwann nochmal auf die Füsse fällt. Gibt man der Stadtverwaltung den kleinen Finger, will sie gleich die ganze Hand. Dass dieser Versuch gescheitert ist, wird natürlich nicht erwähnt.
Das war auch mein erster Reflex, aber ich glaube der Satz ist gar nicht rechtlich relevant und ist nur eingefügt, um uns zu zersetzen!