VGH-Beschluss zum Demoort

Der VGH-Beschluss (als PDF-Datei) sagt: Verlegung des Versammlungsortes in die Lautenschlagerstr. für die Kundgebung ist rechtmäßig, weil Abwägung zw. Verkehrteilnehmern und Demoteilnehmern zulässig ist.

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8 Antworten zu VGH-Beschluss zum Demoort

  1. phil55 sagt:

    Nur der 09., 16. und 23. Dezember („Weihnachtszeit“) waren Gegenstand des Antragsstellers und somit des VGH-Beschlusses. Gibt es auch für den 30.12.2013 relevante Anträge und Beschlüsse?

  2. Esky Bail sagt:

    Hallo Matthias, da Du ja der bist, der die Pressemitteilungen reinstellt und auch die Beiträge zensiert, zeigt sich ja erst recht wie intransparent hier gearbeitet wird.
    Diesen Text habe ich schon mehrmals andererorts gelesen. Darin steht nichts von Verboten für die weiteren Montage. Wo ist jetzt der Text für diese kommenden Montagsverbote? Viele fragen sich, warum Du den Text nicht reinstellst? Es geht hier nicht um Unterstellungen? Du brauchst es ja nur reinzustellen – auch den erwähnten Satz der Stuttgarter Zeitung und alles ist OK? Kannst Du es nicht – oder willst Du es nicht – oder gibt es ihn nicht? Solange Du hier Zensurbevollmächtigter bist – wird die Frage nicht geklärt. Außerdem sollst Du Deine Nachricht an mich bei Abriss-Aufstand reinstellen mit dem entsprechenden Kommentar und nicht mir eine private E-mail schicken. Wenn Du nicht Klarheit schaffst und die Fragen, die gestellt werden nicht beantwortest bleibt der Verdacht auf Unterstellung und Zurückhaltung von Infos – also einer Intransparenz. Das kenne ich ja schon.

  3. WOLFgang sagt:

    Die Lautenschlager…Engpaß hoch drei(?!) Offensichtlich kennen die Damen und Herren des VGH die örtlichen Gegebenheiten der Landeshauptstadt nicht wirklich. Selbst wenn die,- nach Polizeiangaben gefühlten,- „1.500“ VersammlungsteilnehmerInnen dort stehen, wird es sehr eng…siehe „Testdemo“ im August. Da soll man sich dann aber nicht wundern, wenn es zu „peinlichen Szenen“ kommt wie Verkehrsbehinderungen u.ä. und die Leute eben nicht „lieb“ sind 😉
    Sondern Luft zum atmen und demonstrieren brauchen und sich diese auch einfach nehmen 🙂

  4. MOa sagt:

    Danke! Wurde eine Anmeldung für Klett-Platz ab Januar 2013 beim Ordnungsamt Stuttgart OB Schairer (CDU) vom Demoteam eingereicht?

    Welche Reaktion gab es?
    Wie lauten die Schriftsätze zum VG Stuttgart und VGH Mannheim?

    Ist Verfassungsbeschwerde und Eilantrag eingereicht?
    Wann gibt es dazu eine PK und PM?

  5. phil55 sagt:

    Wäre eine Autokorso-Demo die Lösung? Denn dann wären die Demonstranten = Verkehrsteilnehmer. Der fließende Verkehr genießt in Stuttgart höchste Schutzrechte. Ergo, ein frei fließender Autokorso auch von politisch motivierten Verkehrsteilnehmern genießt höchste Schutzrechte – oder? +++ http://www.rp-online.de/leben/auto/news/autokorsos-in-ihrer-schoensten-form-bid-1.568455

  6. Colère sagt:

    In diesem VGH-Beschluss ist an keiner Stelle ein Datum genannt, das über das Jahr 2013 hinausgeht.

  7. behrendt sagt:

    wenn ihr heute abend einen a……ch in der hose habt bleibt auf der schillerstrasse und lauft nicht zum marktplatz.
    mathias von hermann hat schon wieder die demos am marktplatz angemeldet ohne uns zu fragen.
    wir sind keine kleinen kinder.wir sind erwachsen und können selber denken.
    so wird man diesen herrn los samt seiner frau carola. […]
    vieleicht arbeiten die mit der murksbahn zusammen. […] bleibt also am bahnhof
    [Anmerkung der Redaktion: Beleidigungen wurden aus diesem Kommentar vor Veröffentlichung entfernt.]

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