Weil der Vorgang so ungeheuerlich ist, präsentieren wir Ihnen hier das Verbotsschreiben des Stuttgarter Ordnungsamtes im Original als PDF-Datei. Wir haben natürlich gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Gericht hat dann gegen 20 Uhr am Freitagabend (1. Februar) die Ablehnung des Einspruchs an unseren Anwalt gefaxt. Wird hier absichtlich der Bahn in die Hände gespielt, oder waren die Verantwortlichen im Ordnungsamt und bei Gericht einfach noch nie im Stuttgarter Bahnhof und wissen gar nicht, dass er ein Einkaufsbahnhof ist?
Versammlungsverbot des Stuttgarter Ordnungsamtes
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Es wird in der Begründung des Ordnungsamtes wiederholt auf die beengten räumlichen Verhältnisse des HBf hingewiesen.
Seltsamerweise scheinen diese anscheinend aber in der Vor-Weihnachtszeit keine Rolle zu spielen.
Denn hier ist die gesamte Kopfbahnsteighalle vollgestopft mit diversen Buden, in denen bei weitem nicht nur Imbisse und Zeitschriften zum Kauf angeboten werden…
Schon alleine das Wort Einkaufsbahnhof finde ich kultverdächtig
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Man hätte den ganzen Bescheid auch einfacher haben können: Die hätten einfach „Wir wollen nicht!“ schreiben können – dann hätten sie die Wahrheit gesagt und sich etliche Seiten Schreibkram erspart… Da das aber nicht rechtssicher gewesen wäre, hat man den drei-seitigen Sermon produzieren müssen.
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