Unterschriftensammlung zur Auflösung des Landtags

Wir sammeln momentan 10.000 Unterschriften zur Auflösung des Landtags. Die dafür notwendigen Listen sind sehr komplex weshalb hier keine Unterschriftenlisten zum Download angeboten werden.

Sie können am Mittwoch am Rande der Landtagsumzingelung und am Samstag am Rande der Großdemo gegen Stuttgart 21 unterschreiben.

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51 Antworten zu Unterschriftensammlung zur Auflösung des Landtags

  1. felix sagt:

    Drücke euch die Daumen aus Berlin.
    Alles nur erdenklich gute für alle beteiligten. (-;

  2. h-p sagt:

    Schließe mich felix an.
    Viel Glück und Erfolg aus Bonn

  3. nico sagt:

    Können da Menschen aus aller Welt unterschreiben?? Oder nur Stuttgarter, Baden Wüttemberger oder was?

    • Erik sagt:

      Nur Personen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg.

    • Dietrich sagt:

      Also ich denke die Listen müssen den selben Kriterien entsprechen wie bei einer Wahl und auch mit dem offiziellen Wählerverzeichnis abgeglichen werden. Also nur wahlberechtigte BW-ler. PA oder Pass mitbringen und kontollieren, gut leserlich schreiben und Originalunterschrift. Geht nicht online.

  4. Matilde sagt:

    Wo und wann kann man unterschreiben? Hab´s schon gestern auf der Demo gehört, aber nicht finden können wo man unterschreiben konnte.

  5. Hannah sagt:

    Wie geht’s zu unterschreiben, wenn man dafür nicht nach S fahren will/kann (aber ansonsten die Voraussetzungen erfüllt, sprich in B-W Erstwohnsitz/wahlberechtigt)?

    • Regina Schindler sagt:

      Lass Dir doch eine Liste schicken. Ich habe eine Mitgenommen weil ich auch von auswärts kam.
      Nun bin ich gerade dabei in meinem Wohnort Unterschriften zu sammeln. Es dürfen pro Liste jedoch immer nur Menschen aus einem Wahlkreis unterschreiben.

      • Hannah sagt:

        Ich habe keine Details gesehen, wo man sich eine Liste schicken lassen könnte. Allerdings habe ich gesehen, daß man die Sammlung für den ersten Schritt auf die Demos beschränken will, da die Hürde da ja noch erträglich ist (10.000), und die wirklich heftige Hürde erst dann folgt (1/6 der Stimmberechtigten in 2 Wochen, auf Listen, die von der Initiative zu stellen sind, in den Ämtern).

  6. So schön sagt:

    @Admin verträgst du die Wahrheit nicht oder warum löschst du den Kommentar das euer Vorhaben verfassungsrechtlich nicht möglich ist? Und schon garnicht mit 10.000 Stimmen.

    • Fritz sagt:

      So lange alle Kommentare moderiert werden, werde ich keine Falschaussagen mehr zulassen.

      • Marion sagt:

        Danke, Fritz.
        Denn so wie ich es gestern gehört hatte sagte Herr Kirchhof lediglich, dass es seiner Ansicht nach verfassungswidrig sei.
        Seine Ansicht interessiert mich aber nicht – ich will wissen was ich machen kann, ohne vorher ein Jura-Studium absolvieren zu müssen.

        • Dietrich sagt:

          Das sind zwei ganz verschiedene Baustellen. Kirchhof sagt, Volksentscheide können nicht über Verträge wie den mit der Bahn entscheiden. Formaljuristisch sicherlich richtig. Nur die Bahn ist de facto noch ein Staatsbetrieb (kein Börsengang, Bund hält die Anteile) gehört also dem Volk, das dem Grube Anweisungen geben kann vom Vertrag zurückzutreten.
          Hier geht es jedoch um die verfassungsgemäße Möglichkeit den ganzen Landtag vorzeitig aufzulösen. 10000Stimmen und der Landtag muss darüber entscheiden, ob er sich sebst auflöst. Wenn nicht, brauchs ca 1,3 Millionen Stimmen, um ihn dazu zu zwingen. So habs ich wenigstens verstanden.

  7. Baumschützer sagt:

    Ich würde gerne für euch im LK Tübingen und ggf. Im LK RT Unterschriften sammeln… Denke dann ist die Erreichbarkeit für viele Personen einfacher die keine berufsdemonstranten Stelle mehr bekommen haben xD

    • Marion sagt:

      Ich hab da was gefunden…Aus dem Anlass »Stuttgart 21« – Aufruf zu einem Volksbegehren
      »Stärkung der Volksrechte in Baden-Württemberg«
      Neugestaltung der Artikel 59, 60 und 64/3 der Landesverfassung Baden-Württembergs
      10 000 Unterschriften für den Antrag – Liste auf Seite 4
      1. Das entscheidende Kriterium der Demokratie ist das Selbstbestimmungsrecht des Volkes. Das heißt: Es ge-nügt nicht, lediglich die Volksvertretung – das Parlament – zu wählen. Reale demokratische Selbstbestimmung gibt es nur dort, wo die mündigen Bürgerinnen und Bürger des Landes auch unmittelbar Initiativen für die Gesetzgebung ergreifen, diese dem Parlament vorlegen und über Volksbegehren den Volksentscheid anstreben können. Dieses Recht zur Volksgesetzgebung darf nicht nur auf dem Papier der Verfassung stehen. Das Verfahren muss so geregelt sein, dass die elementaren Volksrechte auch praktikabel auszuüben sind.
      2. In Baden-Württemberg gibt es auf kommunaler Ebene den sog. Bürgerentscheid. In vielen Fällen sind dadurch wichtige Beschlüsse im Interesse von Gemeinden gegen Planungen und Absichten von Minderheiteninteressen getroffen worden. Für die Landesebene steht dieses Grundrecht der direkten Demokratie seit 1974 zwar in der Verfassung. Doch wie die Erfahrung zeigt, ist das seinerzeit vom Landtag als Allparteienkompromiss einstimmig beschlossene Verfahren so wirklichkeitsfremd geregelt, dass es in all den Jahren niemals Anwendung fand.
      3. Der Umbruch von 1989/90 mit seinem Slogan »Wir sind das Volk« brachte im Hinblick auf den Ausbau der Volksrechte zwar keinen Fortschritt auf Bundesebene, denn in der Verfassungskommission und im Bundestag lehnte die Regierungsmehrheit damals alle diesbezüglichen Bestrebungen strikt ab! Aber immerhin wurde in sieben Landesverfassungen – denen der fünf neuen Bundesländer, Schleswig-Holsteins und Niedersachsens – seither das Recht zur Volksgesetzgebung aufgenommen. Zwar sind auch diese Regelungen noch nirgends optimal, jedoch durchwegs bei weitem bürgernäher gestaltet als die in Baden-Württemberg bisher geltenden Bestimmungen.
      4. Nun stellte sich der Stuttgarter Landtag 1992 am Beginn seiner 11. Legislaturperiode auf Initiative der Fraktion der GRÜNEN die Aufgabe, die Landesverfassung zu überdenken und zu reformieren.1 Doch die CDU verweigerte sich jeder ernsthaften Stärkung der direktdemokratischen Substanz der Verfassung – was so blieb bis heute. Späte-stens jetzt aber zeigen die Vorgänge um das Projekt »Stuttgart 21« die Dringlichkeit des Widerstandes gegen den parlamentarischen Absolutismus in unserem Land. Deshalb rufen wir alle fortschrittlich und politisch selbstbewusst gesinnten Bürgerinnen und Bürger auf, die Initiative zur »Stärkung der Volksrechte in Baden-Württemberg« selbst in die Hand zu nehmen! Nur eine Neufassung der Volksrechte wie die Artikel 59, 60 und 64,3 der Landesverfassung sie bisher regeln, schützt uns vor dem vormundschaftlichen Staat der Repräsentativdemokratie und der jeweiligen Lobby und garantiert uns die demokratische Zusammenarbeit zwischen dem außerparlamentarischen Engagement der Bürgerschaft einerseits und der parlamentarischen Verantwortung der Parteien andererseits auf Augenhöhe.
      5. Um diese Bedingung künftig zu garantieren, haben wir einen Gesetzentwurf zur Modifikation der entsprechenden Artikel der Landesverfassung entwickelt [Innenseiten die-ses Aufrufs]. Wir wollen erreichen, dass darüber ein Volks-entscheid beschließt.
      Für die Beantragung des Volksbegehrens sind minde-stens 10.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger/innen erforderlich. Da es einer amtlichen Wahlrechtsbescheinigung bedarf, auf einer jeweiligen Liste [s. Rückseite] bitte immer nur Eintragungen vom selben Wohnort vornehmen und nach Möglichkeit immer alle zehn Zeilen nutzen. Volle Listen an die angegebene örtliche Kontaktperson zurückgeben oder an das Landesbüro der Initiative senden; wir erledigen die Wahlrechtsbescheinigung. Sind 10.000 Unterschriften beisammen und bescheinigt, wird der Antrag zum Volksbegehren eingereicht.
      6. »Das Innenministerium hat das Volksbegehren zuzulassen, wenn der Antrag vorschriftsmäßig gestellt ist und die Gesetzesvorlage dem Grundgesetz und der Landesverfas-sung nicht widerspricht. Es hat über den Antrag binnen drei Wochen nach seinem Eingang zu entscheiden.« [§ 27 des Gesetzes über Volksabstimmung und Volksbegehren] Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Bedingungen.
      Nach den jetzt noch geltenden Bestimmungen ist die Hürde zum Volksbegehren nur schwer zu überwinden – es sei denn, die Mehrheit des Landtags würde kurzfristig verschiedene Verbesserungen beschließen. Insbe-sondere sollte das in den §§ 25 und 28 des »Gesetzes über Volksabstimmung und Volksbegehren« festgelegte Durchführungsverfahren des Volksbegehrens dahinge-hend geändert werden, dass erstens die Unterschriften für den Beitritt zum Volksbegehren nicht nur mittels der in den Gemeindeämtern ausliegenden Listen, sondern auch frei gesammelt werden können. Zweitens sollte die Frist für das Einholen der zum Erfolg nötigen mindestens ca. 1,2 Millionen Beitritte von jetzt nur 2 Wochen auf 1 Jahr verlängert werden [die kurzen Fristen waren bisher u. a. ein entscheidender Grund der praktischen Blockade des Weges der direkten Demokratie in Baden-Württemberg]. Diese Verbesserungen könnten im Landtag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Für die weitergehenden Verbesserungen der Volksrechte, die das Volksbegehren anstrebt, bedürfte es einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit. Da diese jedoch nicht erreichbar ist, bleibt nur der hiermit eingeschlagene Weg, es über einen Volksentscheid zu versuchen.
      7. Auch wenn das Volksbegehren unter unveränderten gegenwärtigen Bedingungen realisiert werden müsste, wollen wir den Versuch unternehmen. Denn wenn wir es unterlassen, kommt an dieser entscheidenden Stelle überhaupt keine Bewegung des politischen Lebens in Gang. Hingegen wird die sachgemäß gestaltete Aktivität ein wesentlicher Baustein sein für die Zukunft der Demokratie in unserem Land. Jede/r Erwachsene kann dazu jetzt mit seiner Unterschrift – und aktiven Mitarbeit bei der Initiative – einen wichtigen Beitrag leisten. Wer die Kampagne vor Ort koordinieren möchte, die/den bitten wir um die entsprechende Nachricht. Den Aufruf mit Unterschriftenliste kann man [für 10 Cent pro Stück] beim Landesbüro anfordern.
      1 Die ganze Entwicklungsgeschichte der Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg seit der Gründung des Bundeslandes 1952/53 bis zum Herbst 1994 sowie die ausführliche Begründung der Position der Initiative für das Volksbegehren sind dargestellt im »Stuttgarter Memo-randum« [ca. 120 S.] € 10,– beim Landesbüro, 88147 Achberg, Hohbuchweg 23, Tel. 08380-500 http://www.demokratie-initiative21.de
      Gesetzentwurf für die Neugestaltung der Artikel 59, 60 und 64/3 in der Landesverfassung von Baden-Württemberg
      I.
      Neue Fassung [Änderungsvorschlag Demokratie-Initiative 21]
      Art. 59 – Initiativrecht, Gesetzesbeschlüsse
      [1] Gesetzesvorlagen werden von Volksinitiativen, von Abgeordneten oder von der Regierung eingebracht. Die Gesetze werden durch Volksentscheid oder vom Landtag beschlossen.
      [2] Eine Volksinitiative ist zustande gekommen, wenn 10.000 Stimmberechtigte dem Landtag einen mit Begrün-dung versehenen Gesetzentwurf, der sich auf alle Gebiete der Gesetzgebung des Landes beziehen kann, vorlegen. Über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit entscheidet im Zweifelsfall der Staatsgerichtshof.
      [3] Zulässige Volksinitiativen werden vom Innenministerium unverzüglich dem Landtag zugeleitet. Dieser beschließt binnen sechs Monaten. Vertreter/innen der Volksinitiative können im Landtag bzw. seinen Ausschüssen gehört werden.
      [4] Das Nähere regelt das Gesetz über Volksinitiativen.
      Art. 60 – Volksbegehren, Volksentscheid
      [1] Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf einer Volksin-itiative nicht zu, kann diese für ihr Anliegen ein Volksbe-gehren zum Volksentscheid einleiten. Sie hat das Recht, zuvor ihr Begehren durch das Innenministerium auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen.
      [2] Ein Volksentscheid findet statt, wenn 200.000 Stimm-berechtigte ein Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen. Die Unterschriftensammlung wird von den Trägern des Volksbegehrens selbst organisiert. Zusätzlich sind die Gemeinden verpflichtet, die Eintragungslisten für die Dauer der Eintragungsfrist, die maximal ein Jahr beträgt, in den Rathäusern aufzulegen. Gibt es zu einer bestimmten Sachfrage mehrere Vorlagen, welche die erforderliche Unterstützung gefunden haben, wird darüber gleichzeitig abgestimmt.
      [3] Erfolgreichen Volksbegehren werden die entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von € 200.000,- aus öffentlichen Mitteln erstattet.
      [4] Die zum Volksentscheid kommenden Volksbegehren werden mit ihrer Begründung allen Stimmberechtigten zur Verfügung gestellt; sie liegen bei den Gemeindeämtern aus.
      [5] Einen Monat nach dem erfolgreichen Abschluss eines Volksbegehrens beginnt für mindestens ein Vierteljahr in den Massenmedien die freie und gleichberechtigte Information über das Pro und Contra eines Begehrens. Die Begehren vertreten sich dabei selbst. Ein Kuratorium garantiert die Einhaltung dieser Bestimmung und regelt mit den Vertretern der Medien beziehungsweise der Volks-begehren die jeweils konkrete Durchführung.
      [6] Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
      [7] Das Nähere regelt das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid.
      Art 64 Abs. 3 – Verfassungsänderung
      [3] Für eine Verfassungsänderung auf dem Weg des Volksentscheids gelten die Bestimmungen des Artikels 60 dieser Verfassung.
      Alte Fassung [derzeit geltendes Gesetz]
      Art 59 – Initiativrecht, Gesetzesbeschlüsse
      [1] Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren einge-bracht.
      [2] Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens einem Sechstel der Wahlberechtigten gestellt wird. Das Volksbegehren ist von der Regierung mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten.
      [3] Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksab-stimmung beschlossen.
      Art 60 – Volksabstimmung
      [1] Eine durch Volksbegehren eingebrachte Gesetzesvor-lage ist zur Volksabstimmung zu bringen, wenn der Land-tag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zustimmt. In diesem Fall kann der Landtag dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung mitvorlegen.
      [2] Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung brin-gen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtages es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz er-neut beschließt
      [3] Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es bean-tragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksab-stimmung bringen.
      [4] Der Antrag nach Absatz 2 und Absatz 3 ist innerhalb von zwei Wochen nach der Schlussabstimmung zu stellen. Die Regierung hat sich innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des Antrags zu entscheiden, ob sie die Volksab-stimmung anordnen will.
      [5] Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlos-sen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt
      [6] Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt.
      Art 64 Abs. 3 – Verfassungsänderung
      [3] Die Verfassung kann durch Volksabstimmung geän-dert werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtags dies beantragt hat. Sie kann ferner durch eine Volksabstimmung nach Art. 60 Abs. 1 geändert werden. Das verfassungsändernde Gesetz ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt.
      II.
      Das »Gesetz über Volksabstimmung und Volksbegehren«, die »Verordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsge-setzes« sowie das »Landesmediengesetz« sind entsprechend zu novellieren.
      Begründung des Gesetzentwurfes für die Neugestaltung der Artikel 59, 60 und 64/3 der Landesverfassung von Baden-Württembergtarische Gesetzesinitiativrecht auszuüben. Zum Volksent-scheid soll es dann nur noch aus diesem Recht kommen, nicht mehr aufgrund eines Parlamentsbeschlusses. Wir gehen in unserem Entwurf von einem dreistufigen Prozess aus: Initiative – Begehren – Entscheid. Jede Stufe ist dabei dem jeweiligen Schritt entsprechend spezifisch geregelt.
      2.1 Durch die Initiative wird ein mit Begründung versehe-ner Gesetzentwurf zur parlamentarischen Beratung und Entscheidung an den Landtag gerichtet. Dafür sind – wie bisher für die Beantragung eines Volksbegehrens – zehntausend Unterschriften von Stimmberechtigten erforderlich. Ist dieses Ziel erreicht, wird die Gesetzesinitiative im Landtag geschäftsordnungsmäßig wie eine Initiative aus dem Landtag selbst behandelt. Das ist gegen-über dem Petitionsrecht eine neue Qualität. Stimmt der Landtag dem Anliegen unverändert zu, ist der Prozeß abgeschlossen, das Gesetz ist verabschiedet und tritt in Kraft; bei Ablehnung kann der Weg weitergehen.
      2.2 Wenn die Initiative es will, kann sie die zweite Stufe, das Volksbegehren, einleiten. In der Neufassung verlangen wir, dass für den Erfolg dieses Schrittes, durch welchen die Volksabstimmung angestrebt wird, mindestens 200 000 Stimmberechtigte – also das Zwanzigfache der ersten Stufe – durch ihre Unterschrift dem Begehren beitreten müssen. Wir greifen damit jenen Vorschlag auf, den die CDU-Fraktion in der Verfassunggebenden Landesversammlung schon 1952/53 einbrachte, damals aber keine Mehrheit fand. Wir halten diese Regelung für realistisch. Neu ist auch der Vorschlag, die Unterschriftensammlung frei durch die Initiative durchzuführen [Art. 60 Abs. 2]. Natürlich muss auch in diesem Fall die Stimmberechtigung jedes Unterzeichneten – wie schon bei der ersten Stufe – von der zuständigen Behörde bescheinigt werden.
      2.3 Erreicht das Volksbegehren sein Ziel, kommt es zum Volksentscheid. Hier entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen [auch im Fall eines auf Verfassungsänderung gerichteten Entscheids; Art. 64 Abs. 3].
      2.4 Ganz wichtig ist, dass zwischen dem erfolgreich abgeschlossenen Begehren und dem Entscheid eine nicht zu kurze Zeit der öffentlichen Information und Diskussion über das Pro und Contra der Abstimmungssache garantiert ist. Hier, so meinen wir, müssen die Massenmedien zur Berichterstattung nach dem Prinzip der gleichberechtigten Publikation der Argumente für und wider durch das Gesetz demokratisch verpflichtet sein [Art. 60 Abs. 5].
      2.5 Schließlich sind wir der Ansicht, dass es angemessen ist, wenn erfolgreiche Begehren bis zu einer bestimmten Höhe [wie den Parteien für ihren Wahlkampf] die Kosten erstattet werden [Art. 60 Abs. 3]. Wir sind überzeugt, dass durch diese Regelungen die demokratischen Prinzipien in einer bürgernahen und Initiativen ermutigenden Weise Anwendung finden und zur Entwicklung einer lebendigen politischen Kultur in unserem Lande beitragen werden.
      Initiativkreis: Hermann Benz, Peter Frank, Wilfried Heidt, Wilfried Hüfler, Ines Kanka, Martin Koch, Bernhard H. Mayer, Gerhard Meister, Elfriede Nehls, Uwe Scheibelhut, Roland Schell, Rolf Schiek, Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Loes Swart, Stefan Vey, Carmen Ziegler
      Landesbüro: Demokratie-Initiative 21 – 88147 Achberg – Hohbuchweg 23 Tel. 08380-500
      Spendenkonto: Internat. Kulturzentrum Achberg e.V. Volksbank Allgäu-West, BLZ 650 920 10, Kto Nr. 344 25 004 – Stichwort: »Volksbegehren BW«
      communication@demokratie-initiative21.de – 29. September 2010 – http://www.demokratie-initiative21.de
      1. Charakter der bisherigen Regelung
      1.1 Nach der bisherigen Regelung [Art. 60 Abs. 2 und 3] kann eine Volksabstimmung nicht nur auf dem außer-parlamentarischen Weg durch ein Volksbegehren, sondern auch durch die Regierung veranlasst werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Darin liegt die Gefahr, dass man – je nach Opportunität – parteipolitische Interessen auch noch über die plebiszitäre Schiene transportiert. Diesen möglichen Übergriff des repräsentativ-demokratischen Elementes in die Sphäre des direkt-demokratischen soll es künftig nicht mehr geben.
      1.2 So realistisch gedacht es ist, dass 10.000 Stimmberechtigte aufgrund eines mit Begründung versehenen Gesetzentwurfes ein Volksbegehren beantragen können, so unrealistisch ist es, für den Erfolg des Volksbegehrens zu verlangen, dass sich ein Sechstel aller Stimmberechtigten des Landes – das sind ca. 1,2 Millionen – innerhalb von nur zwei Wochen in nur in den Gemeindeämtern aufliegenden Listen [also unter den Augen der Gemeindebehörden] eintragen müssen [Art. 59 Abs. 2 in Verbindung mit Volksabstimmungsgesetz § 25,1 und § 28,1].
      Nimmt man hinzu, dass nicht nur die Kosten des Zulas-sungsantrags, sondern auch diejenigen der Eintragungs-listen und ihrer Versendung an die Gemeinden den Antragstellern zur Last fallen [Volksabstimmungsgesetz §39,1] – während die Parteien wie selbstverständlich stattliche Wahlkampfkostenerstattungen kassieren – ist klar, dass keine Bürgerinitiative je im Stande sein wird, derartige Hindernisse zu überwinden.
      1.3 Jeder weiß, dass die Massenmedien längst den entscheidenden Einfluss auf die politische Urteilsbildung der Öffentlichkeit ausüben. Die bisherigen Regelungen lassen diese Tatsache völlig außer acht. So könnten die Medien entweder durch Verschweigen von Initiativen oder durch einseitige Berichterstattung – sei es pro oder contra – jederzeit einen durchschlagenden, undemokratischen Einfluss auf einen Volksentscheid ausüben. Hier bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen zur Sicherung gleichberechtigter Informationschancen insbesondere in der Zeit zwischen einem erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehren und dem Volksentscheid.
      1.4 Es ist undemokratisch, den Erfolg der Abstimmung an eine Mindestzustimmungszahl zu binden [Art. 60 Abs. 5]. Ebensowenig wie wir sagen, eine Wahl ist nur gültig, wenn sich mindestens soundsoviel Prozent der Wahlberechtigten beteiligen, ebensowenig soll die Volksabstimmung unter einem solchen Zwang stehen. Wir leben in einer freiheitlichen Demokratie, in der jeder mündige Mensch sich aktiv an der Gestaltung des öffentli-chen Lebens beteiligen, sich dem aber auch enthalten können soll – frei, wie er es will.
      2. Charakter der Neugestaltung
      Mit der Neugestaltung der entsprechenden Verfassungs-artikel wollen wir erreichen, dass es künftig keine unüberwindbaren Schranken mehr gibt, das außerparlamenBitte
      immer nur Personen aus demselben Wohnort eintragen! Alle zehn Zeilen nutzen!
      Volle Listen an die auf der Liste angegebene örtliche Kontaktadresse oder an das Landesbüro zurückgeben.
      Unterschriftenliste Nr.: ………
      zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens nach Artikel 59 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg
      * * *
      Durch meine nachstehende Unterschrift beteilige ich mich an dem Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens zum Zwecke der Einbringung des beiliegenden Gesetzentwurfs betr. »Stärkung der Volksrechte in Baden-Württemberg«
      Örtliche Kontaktadresse
      Lfd.
      Nr.
      Eigenhändige Unterschriftmit ausgeschriebenemVor- und Familiennamen
      Geburtstag
      Anschrift (Hauptwohnung), Straße, Hausnummer,PLZ und Wohnort
      Vor- und Familienname
      Tag der Unterzeichnung
      der Unterzeichner und Unterzeichnerinnen in Maschinen- oder Druckschrift angeben
      1.
      5.
      6.
      7.
      8.
      9.
      10.
      4.
      3.
      2.
      Wahlrechtsbescheinigung
      Die vorstehend unter Nr. ……………………………………………………. aufgeführten ………. Unterzeichner/innen waren an dem angegebenen Tag der Unterzeichnung Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, erfüllten auch die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes und waren nicht nach § 7 Abs 2. des Landtagswahlgesetzes vom Wahlrecht zum Landtag ausgeschlossen. Sie waren bei Unterzeichnung zum Landtag von Baden-Würtemberg wahlberechtigt.
      ……………………………………………………………………………………….., den ……………………………………………………
      (Ausstellungsort mit Kreiszugehörigkeit)
      (Dienstsiegel)
      ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….(Unterschrift des Bürgermeisters)

  8. Thomas Bitzer sagt:

    Auch hier am Bodensee kenne ich viele, die helfen wollen, Unterschriften zu sammeln. Kann nicht ein Muster eingestellt werden zum download? Und bitte gebt an, wohin die Listen dann zurück geschickt werden sollen.

    Gruß, Thomas (Radolfzell)

    • Fritz sagt:

      Für die erste Stufe des komplexen Verfahrens benötigen wir nur 10.000 Unterschriften. Die Listen sind aber nicht einfach zu führen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Deshalb sammeln wir für den ersten Schritt nur bei Demos in Stuttgart.

      • Alice sagt:

        Hilfe! Verwirrung!

        Gestern gabs ein Statement bei den Parkschützern, dass man von http://www.demokratie-initiative21.de die Unterschriftenformulare downloaden könnte. Ich hab das gemacht und das Blatt jetzt voll, eigentlich wollt ich das heut mittag am Unterschriftenstand abgeben.
        War das jetzt die falsche Liste? Wenn ja muss man dringend aufklären, dass es mehrere Aktionen gibt und wo man unterschreiben soll und wo nicht. Ich bin jetzt auch ganz verwirrt….

        • Baumschützer sagt:

          Gebt sich uns die sammeln wollen einen Workshop wie die Listen zu führen sind. Dann können diese Personen in ihren Landkreisen die Unterschriften von den Gegnern aus diesen Landkreisen sammeln und sie euch zuschicken. Die Termine wann wo gesammelt wird könnten dann auch über diese Seite so wie die Facebook Gruppe bekannt gegeben werden. Denke dass wir dann mehr Unterschriften als benötigt zusammen bekommen was auch ein deutliches Zeichen für die Politik wäre die Auflösung so schnell wie möglich in die Wege zu leiten

        • S21 ist ne feine Sache sagt:

          Wer steht eigentlich hinter dieser Seite? Wer steht hinter der im Impressum der Parallelseite genannten Internat. Kulturzentrum Achberg e.V.?

        • Fritz sagt:

          Ich weiss leider nicht, welche Parallelseite Du meinst. Ich kenne das genannte Kulturzentrum nicht. Ich, Fritz Mielert, bin für die Seite verantwortlich. Bisher finanziere ich sie aus eigener Tasche (40 € / Monat). Ich gehöre – wie die meisten der Autoren – zur Gruppe der Aktiven Parkschützer.

        • Wilfried Hüfler sagt:

          Es war schon die „richtige“ Unterschriftenliste – nämlich die zur Beantragung eines Volksbegehrens zur Änderung der Landesverfassung. Verwirrung aktiv beseitigen! Kooperieren!

  9. S21 ist ne feine Sache sagt:

    Frage: Was macht Iht S21-Gegner eigentlich (mal vorausgesetzt die Auflösung des Landtages gelänge tatsächlich) wenn der neue Landtag (der ja nicht nur von Stuttgartern gewählt wird) weiterhin für S21 ist?

    Protestiert Ihr dann weiter und löst nochmal auf oder akzeptiert Ihr dann die Entscheidung?

    • Sybille sagt:

      Eine Regierung, die ihre Kinder knüppeln lässt und mit Reizgas, Wasserwerfen und Pfefferspray arbeiten muss, ist keine Regierung.

      Wir können Demokratie.

    • DenkenMitOffenerHaustuer sagt:

      Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre,..
      wenn der Landtag aufgelöst wird, wird es ganz sicher S21 in der Form wie jetzt nicht mehr geben!

  10. Sybille sagt:

    Hallo Freunde des Volksbegehrens:

    es ist ganz einfach: wir brauchen jetzt zum Beginn nur 10.000 Unterschriften. Mit diesen Unterschriften (die von den Gemeinden noch geprüft werden müssen), stelle ich dann den Antrag beim Innenministerium.

    Dann wird es für Euch alle interessant. Dann müssen wir mobilisieren, dass die Leute in den Rathäusern der Gemeinden im Land ihre Stimme abgeben. Dann brauchen wir Euch alle.

    Deshalb meine Bitte: Cool down für die 10.000. Unser Ziel sind über 1,25 Mio. Unterschriften.
    Setzt Eure Kreativität und Engagement für die Bewerbung dieser Sammlung ein, denn da gibt es keine Listen für die Straße, die sind ungültig.

    Wir werden Euch rechtzeitig den Startschuß geben und ich freu auf Eure Mithilfe. Ohne Euch wären wir nichts.

    Sybille

  11. Andreas70 sagt:

    Super Aktion. Wir drücken Euch die Daumen, dass auch alles klappt!

    Ihr steht symbolhaft in Ganz! Deutschland für die neue Demokratie.

    Wir sind _das_ Volk!

    • S21 ist ne feine Sache sagt:

      Ihr seid eben nicht das Volk. Ihr seid ein Teil davon. Wieviele Ihr wirklich seid, wird man bei der nächsten Landtagswahl sehen (ob nun wie geplant oder etwas früher).

      Dann wählt ganz BaWü … und wir werden sehen was das Volk wirklich will.

      Schade nur, dass neben der ganzen Diskussion um diesen unsäglichen Provinzbahnhof die wirklich wichtigen Themen komplett aus dem Fokus der politischen Diskussion verschwunden ist.

      • DenkenMitOffenerHaustuer sagt:

        Man kann halt immer nur über ein Thema gleichzeitig Streiten.
        Was soll denn in den Fokus rücken um erneut den Lobbyismus zu überdecken, könnten ja über 5 Euro mehr Harz V reden oder doch über eine neue Tarifrunde für DB-Mitarbeiter?

  12. Hartmut Bernecker sagt:

    Polizeipräsident Stumpf zeigt sich mit Schlagstock, Wasserkanone und Pfefferspry auf seiner Pressekonferenz als Schild und Schwert der Christen-Partei. Wir sollten dankbar sein, dass keine Maschinenpistolen verwendet wurden.

  13. General-Investigation sagt:

    Die Unterstützung aus dem Norden der Republik habt Ihr auf jeden Fall – man müßte sich überlegen den Erstwohnsitz vorübergehend nach Stuttgart oder Umgebung zu verlegen, dann gibt das mehr als 1,25 Millionen Stimmen 😉

    Niedersachsen drückt die Daumen!!!
    Ihr bekommt das hin, da sind wir sicher.

  14. Heinz Sternberger sagt:

    Demokratie ist kein Selbstzweck, sie muss täglich auf den Prüfstand,

    die Politiker müssen dies erfahren und ertragen können.

    Politiker brauchen keine Demokratie, sie, konterkarieren sie durch

    ihr tun. Danke für eure Arbeit und viel Glück!!!!

  15. General-Investigation sagt:

    Gerade habe ich etwas sehr schönes gefunden:
    Eine Presseerklärung des Bundessprechers der Bundesgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten, der sich ganz klar zu den Einsätzen am 30.September 2010 äußert und sich auch klar auf die Seite der Demonstranten stellt.
    Ein guter Anfang, wie ich meine.

    Hier gehts zum PDF:
    http://www.kritische-polizisten.de/stuttgart_21/pressemitteilung_stuttgart-21_2010-10-03.pdf

  16. habe mal ein wenig rumgerechnet, mit wievielen stimmen wir für eine lt-auflösung rechnen können (zahlen der letzten infratest-umfrage, wahlbeteiligung im schnitt der letzten vier lt-wahlen, also 63%). da komme ich ich für alle parteien (auch die sonstigen) außer cdu und fdp auf 2,93 mio. stimmen. es sind aber die hälfte der stimmberechtigten nötig und das wären (bei 7,7 mio. in 2009) 3,85 mio. + 1 stimme. es müsste schon die halbe cdu-wählerschaft mitstimmen oder die wahlbeteiligung auf 78% hochschnellen. in diesen höhen war sie nur einmal seit landesgründung (1972). ich halte das für ein aussichtsloses unterfangen, bei dem wir uns heftig ins knie schießen (und mappus kurz vor der regulären wahl eine steilvorlage liefern).

    • Ole sagt:

      Ich fürchte Du hast recht.
      Die 1,25 Millionen wären vielleicht zu schaffen, aber wir müssen im Falle des Volksentscheides davon ausgehen, dass die Pro-ler eine große Mobilisierung schaffen würden. Das hieße wir bräuchten 95-100% Beteiligung der Wahlberechtigten… leider vollkommen illusorisch! Und ein Scheitern wäre ein Triumph der Befürworter.

  17. Mmmaroni sagt:

    Danke, danke, danke jungs und mädels. Macht echt Mut… Weiter so!

  18. Andreas sagt:

    bei den 1.25 Mio Unterschriften geht es ja nicht nur darum, dass wir sie schaffen müssen. Klar wäre das cool, aber leider nicht ganz realistisch.

    Als Zeichen würden auch einige 100-Tausend Unterschriften reichen. Das würde schon aufzeigen, dass hier in BW etwas im Argen liegt. Und es würde auch klar machen, warum es noch nie eine Volksabstimmung in BW gab und dass das Volk mehr Mitbestimmung wünscht. Deshalb muss eine Erleichterung von Volksbegehren in die Landesverfassung.

    Grüße.

  19. S21 ist ne feine Sache sagt:

    Meine Frage war: Gesetzt den Fall der neue Landtag spricht sich mehrheitlich erneut für S21 aus … respektiert Ihr diese Entscheidung dann?

    • Dagegen sagt:

      Die Frage wird hier nicht beantwortet. Es werden jetzt schon weder Abstimmungen noch Gerichtsurteile, noch geltende Gesetze respektiert. Es wird nicht einmal die Würde von Menschen respektiert und Befürworter als Dreckschweine, Lügenpack, Mörder und mit anderen Begriffen tituliert.

    • Karl sagt:

      Deine Fragen sind vergebens, denn auf solche ( zu Recht ) gestellten Fragen gehen die Gegner hier nicht ein. Leider…

  20. Sybille sagt:

    Zum Thema Hürden und Hürden nehmen:

    Wenn wir denken wie wir immer denken
    wenn wir handeln wie wir immer handeln
    werden wir erreichen was wir immer schon erreicht haben.

    Also, Ärmel hoch. Wir wollen doch Demokratie. Wir wollen uns zur Wehr setzen friedlich und legal. Dann müssen wir auch mal einen Weg gehen, den bisher noch keiner gegangen ist.

    Ich kann nicht in eine Glaskugel gucken, wir alle nicht. Deshalb:

    Wir haben so viel erreicht – friedlich. Die Mappus GmbH & Co.KG einschließlich der Merkel AG hat Muffensausen und das ist gut so.

    Sybille

    • Dietrich sagt:

      Es gibt nur wenige Möglichkeiten in der Verfassung, dank derer es, allerdings nur über schier unerreichbar hohe Hürden möglich ist, direkt vom Volk aus demokratisch einzugreifen. Deshalb wurde es nie versucht. Die S21 Bewegung könnte jedoch stark genug sein, um wenigstens zu einem respektablen Ergebnis zu kommen.
      Es ist natürlich eine gefährliche Situation für die Etablierten,wenn die Öffentlichkeit darüber Kenntnis erlangt, was unsere Verfassung für Möglichkeiten bereithält, um auf Machtmißbrauch – auch zwischen den Wahlen – legal u. demokratisch zu reagieren. Kein Trick wird ihnen zu mies sein, um diesen Versuch zu verhindern.
      Sybille hat Recht! Ärmel hoch und obenbleiben!

      • S21 ist ne feine Sache sagt:

        Nun, ein direkter Volksentscheid birgt eben auch Gefahren für eine Demokratie. Nämlich dann, wenn Interessen von Minderheiten beschnitten werden sollen (siehe z.B. der Bau von Moscheen in der Schweiz oder das Tragen der Burka in Frankreich. Wenn sich also morgen die arbeitende Mehrheit dazu aufrafft, einen Volksentscheid gegen Hartz IV (ich meine die komplette Abschaffung ohne Ersatz) zu initiieren, findet der eine oder andere Verfechter das sicherlich nicht mehr soo lustig. Volksentscheide sind prinzipiell gut, aber nicht immer geeignet.

        Ich bin sicher, ein grosser Teil der S21-Gegner und/oder K21-Befürworter ist eher Mitläufer denn Wissender … und somit den „Demagogen“ ausgeliefert.

        • Erik sagt:

          und wie ist das mit den Bewürwortern? wissen die denn wirklich alle auch ganz genau, auf was sie sich einlassen? Oder sind die Opfer der Propaganda geworden?

        • Dietrich sagt:

          Das ist genau die Totschlagsargumentation der Mächtigen, die sich nicht vom Souverän kontollieren lassen wollen.
          Ist natürlich völliger Quatsch. Über allem steht die Verfassung. Volksentscheide die dagegen verstoßen, also z.B gegen die Religionsfreiheit oder den Sozialstaat etc. sind selbstverständlich nicht möglich.

  21. Stefan Kaiser sagt:

    Hat schon einmal jemand ausgerechnet, was diese Aktion kostet? Die Verwaltungskosten für eine solche Aktion sind doch viel zu hoch, im Verhältnis zur Chance, bzw. zum Nutzen. Das Geld fehlt dann genau da, wo es am dringendsten benötigt wird, im Landeshaushalt!!

  22. Markus sagt:

    Ich war heute auf der Anti-Atom-Demo und habe leider keine Unterschriften-Sammler für die Landtagsauflösung finden können! Wo waren die? Ich bin bestimmt während der Reden fünf mal um den Kundgebungsplatz gerannt und habe zig Leute gefragt. Keiner wußte Bescheid, hat jemand gesehen… Wo kann ich unterschreiben? Erst wieder Samstag auf der Demo??

  23. Ole sagt:

    Weiß jmd ob es die Möglichkeit gäbe, das Volksbegehren, also das Unterschriften sammeln für den Volksentscheid, durchzuführen (Sinn: positive Signalwirkung und landesweite Mobilisierung der S21-Gegner) und dann, auch bei Erreichen des Quorums, den Volksentscheid NICHT durchzuführen? Oder kommt der dann automatisch?
    Ansonsten macht es m.E. keinen Sinn. Begründung siehe
    André Reichel says: 6. Oktober 2010 at 13:30
    und meine Antwort darauf.

  24. Josef sagt:

    Wieviel haben denn bis heute schon unterschrieben?

  25. Bernd sagt:

    Was isr denn nun aus der Unterschriftenaktion geworden?
    Man hört nichts mehr. Ist es denn so schwierig die Unterschriften zusammen zu bekommen? Veröffentlicht doch ein Download-Dokument für Interessierte außerhalb Stuttgarts, damit diese in ihren Wahlkreisen die Unterschriften sammeln können.

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