Brief von MP Kretschmann an DB-Aufsichtsrat

Ministerpräsident Kretschmann hat am 2. Januar einen sehr energischen Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Felcht geschrieben. Uns wurde dieser Brief zugespielt und wir veröffentlichen ihn hier als PDF-Datei (2,2 MB).

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4 Antworten zu Brief von MP Kretschmann an DB-Aufsichtsrat

  1. Plattenputzer sagt:

    Ich gebe es unumwunden zu: Ich bin positiv überrascht von Herrn Kretschmann.

    • K. Neumann sagt:

      Ja, kann man so sagen. Jetzt hat er wenigstens einmal seine Nase hier rein gesteckt bzw. sein Referent in der Sache hat das für ihn getan s. HIER. Das war eigentlich überfällig.

      Da die Sache mit dem Vorstoss Hermanns in Bezug auf die Auskunftspflicht der Bahn hinsichtlich der Kosten in etwa zeitlich zusammenfällt, die Presse hatte daraus ein Ultimatum gemacht und das kam wohl den Grünen nicht ungelegen, kommt dieser Hinweis auf die Pflicht der Bahn aus der Satzung zum Lenkungskreis wohl von dort und der MP hat lediglich nachgezogen.

      Alle Achtung!!! Spät aber immerhin, es kommt.

      Bleibt noch die juristische Auseinandersetzung um die Auslegung der Sprechklausel. Da kann der MP eben nur seinen Standpunkt dazu verlauten lassen wie in dem Schreiben geschehen.

      Aber diese Auseinandersetzung darüber wird wohl ausfallen, auch wenn Herr Grube dazu wohl schon einige Rechts“gut“achten fertigen lassen hat (sicher wieder Dolde dabei), weil die Gegner nach Aktienrecht gegen den Vorstand der DB AG u. U. eine Haftungsklage einreichen könnten, HIER und der Vorstand das ganze Unding dann doch wohl in seiner nächsten Sitzung wenn nicht abblasen, dann doch zunächst in Klammern setzen wird: genaueres hört man später.

      • Franzl sagt:

        Auf welcher rechtlichen Grundlage sollten wir denn eine Haftungsklage erheben können?

        Ich finde da im Aktienrecht nichts.

  2. Franzl sagt:

    P.S.
    Nach meinem Verständnis wäre nur die Bundesregierung aktivlegitimiert.

    Andernfalls hätten wir ja auch namens der Stadt Stuttgart gegen die Bahn klagen können, um eine Verjährung zu verhindern.

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